3266/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vergabe der Zivildienstverwaltung an das Rote Kreuz
Mit der ZDG-Novelle 2001 wurde im
§ 54 a ZDG die Möglichkeit geschaffen, Teile
der Zivildienstverwaltung an private Unternehmen auszugliedern. Diese
Privatisierung ist rechtstaatlich problematisch, da die Verwaltung des
Zivildiensts
eine Kernaufgabe des Staates darstellt, die in der öffentlichen Verwaltung
belassen
werden müsste.
Dazu kommt noch, dass mit dieser
Ausgliederung gravierende rechtliche Probleme in
den Bereichen Datenschutz und Rechtssicherheit der Zivildiener entstehen.
Die Privatisierung der
Zivildienst-Verwaltung soll nach § 54 a ZDG so erfolgen, dass
vor allem auch die Gleichbehandlung der Einrichtungen gesichert wird.
Nun wurde bekannt,
dass das Rote Kreuz den Zuschlag für die Zivildienst-
Verwaltung bekommen
soll.
Dies stellt eine gravierende
Unvereinbarkeit dar, da das Rote Kreuz auch die größte
Trägerorganisation des Zivildiensts in Österreich ist. Durch die
Vergabe dieses
sensiblen Bereiches an
den größten “Abnehmer" von Zivildienern wird diesem ein
großer
“Wettbewerbsvorteil" gegenüber den anderen
Zivildienst-Trägerorganistati-
onen eingeräumt.
Zwar sehen die §§ 5 Abs.
2 und 8 Abs. 3 des ZDG die Möglichkeit von
Zuteilungswünschen durch Zivildienstpflichtige und Anforderungen durch
Trägerorganisationen vor, doch durch den Informationsvorsprung und die
Möglichkeit
der autonomen Entscheidung bliebe dem Roten Kreuz weiterhin ein großer
Vorteil
gegenüber den
anderen Organisationen gewährt.
Deshalb sind die beiden Tätigkeiten -
Zivildienst-Verwaltung und Zivildienst-
Trägerorganisation - absolut unvereinbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welche Tätigkeitsbereiche der Zivildienst-Verwaltung werden Sie konkret an
das private Unternehmen abgegeben?
2.
Welche Bereiche der Zivildienst-Verwaltung bleibt dann noch in Ihrem
Ministerium?
3.
Warum ist Ihrer Meinung nach die Zivildienst-Verwaltung - vor allem die
Zuweisung von Zivildienstpflichtigen an die Trägerorganisationen - nicht
mehr
eine Kernaufgabe staatlichen Handelns?
4.
Wie werden Sie dafür sorgen, dass im Fall einer möglichen
unzureichenden
Leistung des Unternehmens, die Zivildienst-Verwaltung ordnungsgemäß
aufrechterhalten wird?
5.
Wie garantieren Sie, dass die Zivildiener in solch einem Fall zugewiesen und
auch ihre weiteren Leistungsansprüche erfüllt werden
6.
Wie sind die Möglichkeiten von Beschwerden gegen Entscheidungen des
Unternehmens?
7.
Welche Kriterien waren für die Vergabe der Zivildienstverwaltung an das
Rote
Kreuz ausschlaggebend?
8. Inwieweit war das Rote Kreuz in den einzelnen Kriterien Bestbieter?
9. Wie schnitten die anderen Bewerber ab?
10. Liegt in der Vergabe der
Zivildienstverwaltung an das Rote Kreuz nicht eine
Interessenskollision verborgen, die den Grundsatz der Gleichbehandlung der
Einrichtungen gefährden kann?
11.
Wie soll diese - über die in § 5 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 ZDG
formulierten
unzureichenden Möglichkeiten hinaus gesichert werden?
12.
Inwieweit werden unter das Datenschutzgesetz fallende Daten an das
Unternehmen weitergegeben?
13.
Wie können Sie garantieren, dass es zu keinem Missbrauch dieser Daten
kommt?
14. Von wem wird der Datenschutz kontrolliert?
15. Wie werden Verstöße gegen den Datenschutz sanktioniert?
16.
Sehen Sie, durch die Tatsache, dass das Rote Kreuz über persönliche
Daten
aller österreichischen Zivildienstpflichtigen verfügen wird, nicht
einen
“Wettbewerbsvorteil"
gegenüber anderen Zivildienstträgern?
Wenn nein: Wie begründen Sie dies?