3266/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.01.2002

 

 


ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vergabe der Zivildienstverwaltung an das Rote Kreuz

Mit der ZDG-Novelle 2001 wurde im § 54 a ZDG die Möglichkeit geschaffen, Teile
der Zivildienstverwaltung an private Unternehmen auszugliedern. Diese
Privatisierung ist rechtstaatlich problematisch, da die Verwaltung des Zivildiensts
eine Kernaufgabe des Staates darstellt, die in der öffentlichen Verwaltung belassen
werden müsste.

Dazu kommt noch, dass mit dieser Ausgliederung gravierende rechtliche Probleme in
den Bereichen Datenschutz und Rechtssicherheit der Zivildiener entstehen.

Die Privatisierung der Zivildienst-Verwaltung soll nach § 54 a ZDG so erfolgen, dass
vor allem auch die Gleichbehandlung der Einrichtungen gesichert wird.
Nun wurde bekannt, dass das Rote Kreuz den Zuschlag für die Zivildienst-
Verwaltung bekommen soll.

Dies stellt eine gravierende Unvereinbarkeit dar, da das Rote Kreuz auch die größte
Trägerorganisation des Zivildiensts in Österreich ist. Durch die Vergabe dieses
sensiblen Bereiches an den größten “Abnehmer" von Zivildienern wird diesem ein
großer “Wettbewerbsvorteil" gegenüber den anderen Zivildienst-Trägerorganistati-
onen eingeräumt.

Zwar sehen die §§ 5 Abs. 2 und 8 Abs. 3 des ZDG die Möglichkeit von
Zuteilungswünschen durch Zivildienstpflichtige und Anforderungen durch
Trägerorganisationen vor, doch durch den Informationsvorsprung und die Möglichkeit
der autonomen Entscheidung bliebe dem Roten Kreuz weiterhin ein großer Vorteil
gegenüber den anderen Organisationen gewährt.

Deshalb sind die beiden Tätigkeiten - Zivildienst-Verwaltung und Zivildienst-
Trägerorganisation - absolut unvereinbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Welche Tätigkeitsbereiche der Zivildienst-Verwaltung werden Sie konkret an
das private Unternehmen abgegeben?

2.     Welche Bereiche der Zivildienst-Verwaltung bleibt dann noch in Ihrem
Ministerium?

3.     Warum ist Ihrer Meinung nach die Zivildienst-Verwaltung - vor allem die
Zuweisung von Zivildienstpflichtigen an die Trägerorganisationen - nicht mehr
eine Kernaufgabe staatlichen Handelns?


4.     Wie werden Sie dafür sorgen, dass im Fall einer möglichen unzureichenden
Leistung des Unternehmens, die Zivildienst-Verwaltung ordnungsgemäß
aufrechterhalten wird?

5.     Wie garantieren Sie, dass die Zivildiener in solch einem Fall zugewiesen und
auch ihre weiteren Leistungsansprüche erfüllt werden

6.     Wie sind die Möglichkeiten von Beschwerden gegen Entscheidungen des
Unternehmens?

7.     Welche Kriterien waren für die Vergabe der Zivildienstverwaltung an das Rote
Kreuz ausschlaggebend?

8.      Inwieweit war das Rote Kreuz in den einzelnen Kriterien Bestbieter?

9.     Wie schnitten die anderen Bewerber ab?

10. Liegt in der Vergabe der Zivildienstverwaltung an das Rote Kreuz nicht eine
Interessenskollision verborgen, die den Grundsatz der Gleichbehandlung der
Einrichtungen gefährden kann?

11.   Wie soll diese - über die in § 5 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 ZDG formulierten
unzureichenden Möglichkeiten hinaus gesichert werden?

12.    Inwieweit werden unter das Datenschutzgesetz fallende Daten an das
Unternehmen weitergegeben?

13.   Wie können Sie garantieren, dass es zu keinem Missbrauch dieser Daten
kommt?

14.   Von wem wird der Datenschutz kontrolliert?

15.   Wie werden Verstöße gegen den Datenschutz sanktioniert?

16.   Sehen Sie, durch die Tatsache, dass das Rote Kreuz über persönliche Daten
aller österreichischen Zivildienstpflichtigen verfügen wird, nicht einen
“Wettbewerbsvorteil" gegenüber anderen Zivildienstträgern?
Wenn nein: Wie begründen Sie dies?