3267/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verpflegungsregelungen für Zivildiener
Mit der ZDG-Novelle 2001 wurde die
Verpflegung der Zivildiener neu geregelt. Seit
1.1.2001 sind die Zivildienstträger für die ausreichende Verpflegung
ihrer Zivildiener
verantwortlich. Sowohl Naturalverpflegung, als auch Zahlungen können an
die
Zivildiener geleistet werden. Diese neue Regelung führt in der Praxis zu
den
unterschiedlichsten Konditionen und Höhen der Verpflegungsentgeltes.
Die Auszahlung des Verpflegungsentgelts durch die Trägerorganisationen
schwankt
zwischen ATS 39,- und
ATS 150,-- pro Tag.
Parallel dazu ist im
Heeresgebührengesetz geregelt, dass Soldaten, die nicht von
ihrer Unterkunft verpflegt werden können, ein Anspruch auf einen Tagsatz
von ATS
172,- haben.
Bei Naturalverpflegung durch die
Einrichtung entsteht sehr oft der Missstand, dass
Zivildiener auch an ihren arbeitsfreien Tagen bzw. in dienstfreien Zeiten zu
ihrer
Dienststelle kommen müssen, wenn sie essen wollen.
Zweifelhaft ist auch,
inwieweit die Zivildiener bzw. ihre Vertrauensmänner in die
Entscheidung über eine Verpflegungsregelung einbezogen werden, obwohl dies
sowohl in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, als auch in dem vom
Bundesministerium für Inneres herausgegebenen Informationsblatt
“Neuerungen für
Zivildienstleistende
durch die ZDG-Novelle 2001" festgelegt ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viel Geld ist Ihrer Meinung nach täglich notwendig, damit sich ein/e
Bürgerin in Österreich angemessen verpflegen kann?
2.
Ist es Ihrer Meinung nach korrekt, dass ein Soldat mit Recht ATS 172,-- zum
Essen täglich zur Verfügung hat, während ein Zivildiener mit ATS
80,--
auskommen soll?
Wenn ja: Warum sollen
Soldaten mehr essen als Zivildiener?
Wenn nein: Was werden Sie bis wann gegen diesen Missstand tun?
3.
Kontrollieren Sie die Angemessenheit der Verpflegung der Zivildiener?
Wenn ja: Wie erfolgt diese Kontrolle?
Wenn nein: Warum nicht?
4.
Gab es bei den Kontrollen bei den Trägerorganisationen Beanstandungen?
Wenn ja: Welche Trägerorganisationen wurden aufgrund welcher
Feststellungen beanstandet?
(Auflistung der Trägerorganisationen und Grund der Beanstandung)
5.
Gibt es Auflistung in Ihrem Ministerium, auf welche Art und Weise die
Trägerorganisationen die Verpflegung geregelt haben?
Wenn ja:
a) Welche
Trägerorganisation erbringen die Leistungen ausschließlich durch die
Zahlung von Verpflegungsgeldern und wie hoch sind diese täglich?
(Detaillierte Auflistung nach Organisation und Höhe des täglichen
Verpflegungsgeldes)?
b) Welche Trägerorganisationen erbringen die Leistungen ausschließlich durch
Naturalverpflegung)?
(Detaillierte Auflistung nach Organisation und Höhe des täglichen
Verpflegungsgeldes)?
c) Welche Trägerorganisationen erbringen die Leistungen durch Geldleistungen
und Naturalverpflegung?
(Detaillierte Auflistung nach Organisation und Höhe des jeweiligen täglichen
Verpflegungsgeldes für Mahlzeiten, die nicht in Anspruch genommen werden
können)
Wenn nein: Warum nicht?
6. Gibt es Richtlinien des Bundesministeriums für Inneres über eine
angemessene
Verpflegung, welche von Zivildienstleistenden als Vergleich
herangezogen werden können?
Wenn ja: Welche
Verpflegung wird als Vergleich herangezogen?
Wenn nein: Warum nicht?
7.
Wie hoch ist die tägliche Verpflegungsentschädigung, die Ihr
Ministerium an
die bei Ihnen beschäftigten Zivildienern bezahlt?
8.
Ist es angemessen, dass Zivildiener, welche in der Trägerorganisation in
Form
von Naturalleistung verpflegt werden, auch an dienstfreien Zeiten zur
Dienststelle kommen
müssen, um ihre Verpflegung konsumieren zu können?
Wenn ja: Wie lautet Ihre Rechtfertigung dafür?
9.
Ist ihnen das selbe auch an Wochenenden und Feiertagen beziehungsweise
während der Dienstfreistellung zuzumuten?
Wenn ja: Wie lautet Ihre Rechtfertigung dafür?
10. Werden Zivildiener bzw. Vertrauensmänner in die Entscheidung über die
Verpflegung
eingebunden?
Wenn ja: Welche Richtlinien gibt es dafür?
Wenn nein: Warum nicht?
11.
Wird die im beidseitigen Einverständnis zu erfolgende Vereinbarung
bezüglich
Verpflegungsregelung auch kontrolliert?
Wenn ja: In welcher Form erfolgt
die Kontrolle?
Wenn nein: Warum nicht?
12.
Haben alle Organisation eine schriftliche Vereinbarung mit dem jeweiligen
Zivildiener bezüglich angemessener Verpflegungsregelung getroffen und sind
diese auch, durch die Unterschrift des Zivildieners, bestätigt?
Wenn ja: Welche Organisationen haben mit jedem Zivildiener diese schriftliche
Vereinbarung getroffen?
(Detaillierte Auflistung nach Organisation und Bundesland)
Wenn nein: Welche Organisation verweigert nach wie vor die Erfüllung der
Erläuterung der Regierungsvorlage?
(Detaillierte Auflistung nach Organisation und Bundesland)