327/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend nicht legal in Verkehr befindliche Arzneimittel (Kryobulin S - TIM 3)
Kryobulin ist ein Blutgerinnungsmittel für Bluter und war nach Inkrafttreten des
Arzneimittelgesetzes als Geltungsarzneimittel zugelassen.
Spätestens bei Einführung der Virusinaktivierung (5 - TIM 3 - Verfahren) hätte ein
Antrag auf Neuzulassung wegen einer wesentlichen Änderung bei der Herstellung
gestellt werden müssen.
Dies war nicht der Fall. 1992 wurde ein Nachzulassungsgutachten erstellt, welches
negativ war. Der Grund war ein hohes Risiko von Hepatitis B - Übertragungen durch
dieses Produkt. Trotz dieses negativen Gutachtens wurde das Arzneimittel 1994
wieder freigegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Warum konnte die Firma Immuno/Baxter in den Jahren 1986 - 1998 das Produkt
Kryobulin S - TIM 3 ohne erforderlichen Zulassungsbescheid nach dem
Arzneimittelgesetz (AMG) in Verkehr bringen?
2) Warum wurde dieses Produkt nicht außer Verkehr gezogen, nachdem der
Hersteller selbst eine 10 %ige Hepatitis - B - Infektionsrate mit diesem Produkt
publiziert hat?
3) Warum wurde der negative Expertenbericht vom Dezember 1992 nicht
umgesetzt?
4) 1991 wurde Kryobulin S - TIM 3 in Dänemark aus dem Verkehr gezogen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man in Österreich reagieren müssen.
Warum wurde das Produkt in Österreich nicht vom Markt genommen?
5) Was ist die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Kryobulin S - TIM 3?