3272/J XXI.GP

Eingelangt am: 09.01.2002

 

 


ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend den jüngsten BSE-Betrugs-Skandal

Anlässlich des ersten Auftretens von BSE in Österreich wurden gravierende
Unregelmäßigkeiten beim Export und Import von Fleisch sowie illegale
Inanspruchnahmen von Fördergeldern aufgedeckt. Es stellte sich heraus, dass es
sich beim Vertauschen der Ohrmarken nicht um einen Fehler des Beschautierarztes
gehandelt hat, sondern um illegal gepflogene Praktiken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Massnahmen werden Sie in Ihrem Kompetenzbereich treffen, damit
diese illegalen Praktiken abgestellt werden?

2.   In welcher Form werden Tier- und Fleischexporte und -importe in Drittländer und
aus Drittländern seitens der Zollbehörden kontrolliert?

3.  Wieviele Überprüfungen gab es und wieviele und welche diesbezüglichen

Übertretungen wurden 1999/2000/2001 seitens der Betrugsbekämpfung vom Zoll
festgestellt?

4.  Wieviel an EU-Exporterstattungen für Zucht- und Schlachtrinder sowie für

Rindfleisch wurden in den Jahren 1998/99/2000/2001 an österreichische Betriebe
ausbezahlt (bitte um Auflistung der Anzahl der Betriebe und Höhe der
Förderungen je Betrieb und Jahr) und in welche Drittländer gingen diese Exporte
(bitte um Auflistung der Verteilung der Gesamtexporte auf die einzelnen Länder)?

5.  Wieviel an Fördergeldern wurde von wievielen Betrieben zu Unrecht unter
welchem Vorwand bezogen?

6.  Wieviele österreichische und welche ausländischen Betriebe waren in den BSE-
Skandal involviert und wieviele EU-Fördermillionen wurden dabei zu Unrecht
bezogen?

7.   Da es für Zuchtrinder höhere Förderungen gibt als für Schlachtrinder - wie wird
vermieden, dass Schlachtrinder als Zuchtrinder deklariert werden, wodurch illegal
höhere Förderungen lukriert werden können?


8.   Bei den EU-Exporterstattungen wird auch unterschieden zwischen männlichen
und weiblichen Rinderteilen, wobei die männlichen Rinderteile höher
subventioniert werden als die weiblichen. Wie wird kontrolliert, dass nicht
weibliche Rinderteile als männliche ausgegeben werden, wodurch illegal höhere
Förderungen lukriert werden könnten?

9. Welche Subventionsbeträge wurden im Detail für Rinderhälften männlich, KN-Nr.
0210 10 00 9130, Rinderhälften weiblich, KN-Nr. 0201 10 00 9140, Hinterhälften
männlich, KN-Nr. 0201 20 50 9110, Hinterviertel weiblich, KN-Nr. 0201 20 50
9120, Schlachtrinder KN-Nr. 0102 90 71 9000, männlich über 300 kg, KN-Nr.
0102 90 79 9000, reinrassige Zuchtrinder, Kalbinnen ab 250 kg, KN-Nr. 0102 10
10 9120, Kühe ab 250 kg, KN-Nr. 0102 10 30 9120 ausbezahlt und welche
Stückzahl je angeführter Kategorie wurde exportiert?

10. In welcher Weise wird geprüft und dokumentiert, dass alle geförderten Exporte
ausschließlich österreichischer oder gemeinschaftlicher Herkunft sind, sodaß
Mißbrauch oder Umetikettierungen ausgeschlossen werden können? Wieviele
solcher Prüfungen wurden durchgeführt?

11. In welcher Weise wird die EU-Rindfleischkennzeichnungsverordnung (Angaben
über Mitgliedstaat oder Drittstaat, in dem das Tier geboren wurde), die ab 1.
Jänner 2002 in Kraft ist, umgesetzt?

12. Wird für Prüfzwecke die Rinderdatenbank der AMA von den Zollbehörden

verwendet und inwiefern ist diese für die Zwecke derartiger Erhebungen nutzbar?