3273/J XXI.GP
Eingelangt am: 09.01.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend den jüngsten BSE-Betrugs-Skandal
Anlässlich des ersten Auftretens von
BSE in Österreich wurden gravierende
Unregelmäßigkeiten
beim Export und Import von Fleisch sowie illegale
Inanspruchnahmen von Fördergeldern aufgedeckt. Es stellte sich heraus,
dass es
sich beim Vertauschen der Ohrmarken nicht um einen Fehler des Beschautierarztes
gehandelt hat,
sondern um illegale, seit längerem gepflogene Praktiken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Massnahmen werden Sie in
Ihrem Kompetenzbereich treffen, damit
diese illegalen Praktiken abgestellt werden?
2. Was werden Sie
unternehmen, damit Beschautierärzte von
Schlachthausbetreibern ökonomisch unabhängig agieren können?
3. Wieviele Rinder wurden
1999/2000/2001 von Tschechien nach Österreich
importiert? Wieviele davon wurden - nach dem derzeitigen Ermittlungsstand -
danach wieder nach Tschechien exportiert, wofür illegal EU-Prämien
kassiert
wurden?
4. Wieviel Fleisch
wurde 1999/2000/2001 von Tschechien nach Österreich
importiert? Wieviel davon wurde nach derzeitigem Erkenntnisstand in
Österreich
umetikettiert und als österreichische Qualitätsware weitervermarktet?
5. Wieviele österreichischen
Betriebe und welche Betriebszweige waren in den
BSE-Skandal involviert und wieviele EU-Fördermillionen wurden dabei zu
Unrecht
bezogen?
6. Sie haben
angekündigt, eine unabhängige Organisation solle ab nun die
Qualität
der Kontrollen
überprüfen, was einer "Kontrolle der Kontrolle"
gleichkäme. Gibt es
schon ein
diesbezügliches Konzept? Wenn ja, welches und wieviele Ressourcen
(finanzielle und personelle) sollen dafür zur Verfügung stehen?
7. Was werden Sie
unternehmen, damit es (ähnlich wie auf EU-Ebene) bei Vieh und
Fleisch in Österreich endlich eine Trennung zwischen der amtlichen
tierärztlichen
Kontrolle und der Landwirtschaftspolitik gibt?
8. Was werden Sie als
Gesundheitsminister unternehmen, damit die tierärztlichen
Kontrollen in den Ländern nicht länger den Agrarlandesräten
unterstehen?
9. Werden Sie sich
dafür einsetzen, dass in Zukunft auf Länderebene die Kontrollen
von Fleisch und Vieh den für Lebensmittelkontrolle zuständigen
Landesräten
unterstellt werden?
10.Werden Sie sich dafür
einsetzen, damit in Hinkunft die Fleischbeschau in den
Schlachthöfen von beamteten Tierärzten durchgeführt wird? Wenn
nein, was
werden Sie unternehmen, damit die Position der Fleischbeschau-Tierärzte
rechtlich besser abgesichert wird?
11. Was werden Sie unternehmen,
damit der Interessenskonflikt von Amtstierärzten
mit eigener
Ordination (Großtierpraxis) im selben Bezirk aufgehoben wird?
12.Wieviele
Fleischbeschau-Tierärzte und wieviele Amtstierärzte sind in wie
vielen
österreichischen Schlachthöfen im Einsatz?
13.Welche
Personalausstattung stand im vergangenen Jahr für BSE-
Untersuchungen zur
Verfügung und welche personellen Ressourcen sollen in
Hinkunft dafür zur Verfügung stehen?
14.Die Kontrolle des Verfütterungsverbotes
von Tiermehl auf landwirtschaftlichen
Betrieben obliegt Ihrem Ressort. In der Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage 2870/AB vom 28.11.01 führen Sie an, dass die Landesbehörden
angewiesen wurden, ein bestimmtes Probenkontingent zu ziehen, auf das
Vorhandensein von verarbeiteten tierischen Proteinen zu prüfen und Ihrem
Ressort über die Ergebnisse zu berichten, die Ergebnisse stünden aber
erst ab
31. März 2002 zur Verfügung. Halten Sie das angesichts des
jüngsten BSE-Falls
in Österreich für ausreichend, um rechtzeitig reagieren zu
können? Wieviele
Proben wurden im letzten Jahr gezogen und wieviele sollen im kommenden Jahr
gezogen werden?
15.Werden Sie sich dafür
einsetzen, dass eine Gendatenbank für Rinder
eingerichtet wird? Wenn ja, wo und wieviele Ressourcen sollen dafür zur
Verfügung
stehen?
16.Im Zusammenhang mit dem
jüngsten BSE-Skandal wurde mehrfach von Ihnen
auf die zu errichtende Agentur für Ernährungssicherheit hingewiesen.
Inwiefern
würden solche Skandale in Hinkunft durch das Konzept dieser Agentur in der
von
der Bundesregierung vorgeschlagenen Form verhindert werden?
17.Wie wird die
EU-Rindfleischkennzeichnungsverordnung (Angaben über
Mitgliedstaat oder Drittstaat, in dem das Tier geboren wurde), die ab 1.
Jänner
2002 in Kraft ist, in Österreich
umgesetzt bzw. wie wird die
innergemeinschaftliche Herkunftskontrolle bei Fleisch durchgeführt?