3277/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.01.2002
Anfrage
der
Abgeordneten Mag.a Barbara Prammer, Renate Csörgits und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend
Bestellung der Vorsitzenden für die
Gleichbehandlungskommission
Die Gleichbehandlungskommission
(GBK) behandelt seit ihrer Einrichtung
unermüdlich die verschiedensten Fälle von Verletzungen des
Gleichbehandlungsgebotes in der Privatwirtschaft. So wurden im
Berichtszeitraum 1.
Juli 1995 bis 30. Juni 2000 insgesamt 96 Fälle
behandelt und 52 Sitzungen abgehalten. Seit 1. April 2000 fällt die
Gleichbehandlungskommission
in die Zuständigkeit des Bundesministers für
soziale Sicherheit und Generationen.
Mit Ende Juni 2001 hat die
Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission,
Richterin Mag.a Petra Smutny, ihre Funktion zurückgelegt. Seitdem hat
die GBK keine Vorsitzende und kann somit keine ordentlichen Behandlung
der Geschäftsfälle gewährleisten. Insbesondere führt die
derzeitige
Situation zu einem massiven Rückstau in laufenden Verfahren.
Darüberhinaus
hat die Regierungsmehrheit zwar in einer Gesetzesnovelle
zum Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im
Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) die Einrichtung einer
Stellvertreterin für die Vorsitzende beschlossen. Jedoch verweigerte
man(n) der GBK einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende
finanzielle und personelle Ausstattung für ihrer wichtige Arbeit, denn
die Zusagen des Bundesministers stellen ja bekanntlich keinen
Rechtsanspruch dar. Ebenso wurde verhindert, dass Frauen bevorzugt mit
dieser Stelle betraut werden müssen, solange Frauen im Arbeitsleben
nachweislich benachteiligt sind.
Des Weiteren existieren keinerlei
objektive Kriterien für die Besetzung
dieser Position. Daher hegen die unterzeichnenden Abgeordneten die
Vermutung, dass die längst überfällige Bestellung der neuen
Vorsitzenden
nicht nach objektiven Kriterien stattfinden wird sondern ähnlich dem
Leiter der sog. 'Männerabteilung `eine
Bestellung nach persönlichen
Gutdünken des Sozialministers stattfinden wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1.
Bis wann werden Sie die längst überfällige Besetzung des
Vorsitzes
der
Gleichbehandlungskommission (GBK) vornehmen?
2.
Nach welchen Kriterien werden Sie Vorsitzende und
Stellvertreterin
auswählen?
3.
Wer prüft die Objektivität der Kriterien und des
Bestellungsvorganges?
4.
Wann werden Sie die SozialpartnerInnen einbeziehen? In welcher Form wird
die Einbindung stattfinden?
5.
Wie werden Sie die zukünftige finanzielle und personelle Ausstattung
der Gleichbehandlungskommission gestalten?
6.
Wieviele Geschäfstsfälle der GBK wurden bisher wegen der Vakanz des
Vorsitzes nicht behandelt bzw. sind derzeit offen?