328/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Zusatzprotokoll zur UNO - Frauenrechtskonvention
Im März 1999 wurde die UN - Frauenrechtskonvention (Konvention zur Beseitigung jeglicher
Form der Diskriminierung von Frauen - CEDAW) um ein Zusatzprotokoll erweitert
(CEDAW Optional Protocol). Darin ist ein Individualbeschwerderecht für diskriminierte
Frauen bzw. ihre VertreterInnen, die den innerstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft haben,
verankert.
Am 10.12.1999 hat Österreich dieses Zusatzprotokoll unterzeichnet. Die Ratifizierung
wurde aber bisher noch nicht durchgeführt.
Des weiteren ist Bedingung für das Inkrafttreten des CBDAW - Zusatzprotokolles, dass
mindestens zehn Staaten dieses ratifizieren. Solange dies nicht geschehen ist, können also
Frauen das Individualbeschwerderecht nicht in Anspruch nehmen, auch wenn sie ihre
Beschwerde gegen einen Staat richten wollen, der das Zusatzprotokoll bereits ratifiziert hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat Österreich das CEDAW - Zusatzprotokoll bereits ratifiziert?
Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt und durch wen?
Wenn nein: Wann wird Österreich voraussichtlich ratifizieren und durch wen?
2. Wieviele und welche Staaten haben das Zusatzprotokoll bisher ratifiziert?
Ist das Protokoll bereits in Kraft getreten? Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt?
3. Versuchen Sie auf diplomatischem Wege, andere Staaten zu einer Ratifizierung des
Protokolles zu bewegen?
Was haben Sie diesbezüglich bereits unternommen bzw. was werden Sie
unternehmen?
4. Was unternehmen Sie, um die Möglichkeit des Individualbeschwerderechtes in der
österreichischen Öffentlichkeit - und hier insbesondere den Frauen - bekannt zu
machen?
5. Nennen Sie bitte alle gesetzlichen Maßnahmen, die in Österreich beschlossen wurden
und die Ihrer Meinung nach eine innerstaatliche Umsetzung der CEDAW darstellen.
In welchen Bereichen ist die innerstaatliche Umsetzung der CEDAW Ihrer Meinung
nach mangelhaft?
Haben Sie vor, in diesen Bereichen (weitere) gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung
der CEDAW zu veranlassen bzw. anzuregen?
Wenn ja: welche?
6. Es gibt in allen Ministerien eine/n "Menschenrechtsbeauftragte/n"
Gibt es auch für den Bereich Frauenangelegenheiten eine Menschenrechtsbeauftragte?
Wenn ja: Wer ist diese und welche Aufgaben/Tätigkeiten nimmt diese Person in dieser
Funktion wahr?