328/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lunacek, Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Zusatzprotokoll zur UNO - Frauenrechtskonvention

 

Im März 1999 wurde die UN - Frauenrechtskonvention (Konvention zur Beseitigung jeglicher

Form der Diskriminierung von Frauen - CEDAW) um ein Zusatzprotokoll erweitert

(CEDAW Optional Protocol). Darin ist ein Individualbeschwerderecht für diskriminierte

Frauen bzw. ihre VertreterInnen, die den innerstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft haben,

verankert.

Am 10.12.1999 hat Österreich dieses Zusatzprotokoll unterzeichnet. Die Ratifizierung

wurde aber bisher noch nicht durchgeführt.

Des weiteren ist Bedingung für das Inkrafttreten des CBDAW - Zusatzprotokolles, dass

mindestens zehn Staaten dieses ratifizieren. Solange dies nicht geschehen ist, können also

Frauen das Individualbeschwerderecht nicht in Anspruch nehmen, auch wenn sie ihre

Beschwerde gegen einen Staat richten wollen, der das Zusatzprotokoll bereits ratifiziert hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Hat Österreich das CEDAW - Zusatzprotokoll bereits ratifiziert?

    Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt und durch wen?

    Wenn nein: Wann wird Österreich voraussichtlich ratifizieren und durch wen?

 

2. Wieviele und welche Staaten haben das Zusatzprotokoll bisher ratifiziert?

    Ist das Protokoll bereits in Kraft getreten? Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt?

 

3. Versuchen Sie auf diplomatischem Wege, andere Staaten zu einer Ratifizierung des

    Protokolles zu bewegen?

    Was haben Sie diesbezüglich bereits unternommen bzw. was werden Sie

    unternehmen?

4. Was unternehmen Sie, um die Möglichkeit des Individualbeschwerderechtes in der

    österreichischen Öffentlichkeit - und hier insbesondere den Frauen - bekannt zu

    machen?

 

5. Nennen Sie bitte alle gesetzlichen Maßnahmen, die in Österreich beschlossen wurden

    und die Ihrer Meinung nach eine innerstaatliche Umsetzung der CEDAW darstellen.

    In welchen Bereichen ist die innerstaatliche Umsetzung der CEDAW Ihrer Meinung

    nach mangelhaft?

    Haben Sie vor, in diesen Bereichen (weitere) gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung

    der CEDAW zu veranlassen bzw. anzuregen?

    Wenn ja: welche?

 

6. Es gibt in allen Ministerien eine/n "Menschenrechtsbeauftragte/n"

    Gibt es auch für den Bereich Frauenangelegenheiten eine Menschenrechtsbeauftragte?

    Wenn ja: Wer ist diese und welche Aufgaben/Tätigkeiten nimmt diese Person in dieser

    Funktion wahr?