3289/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Nachbesetzung von Leitungs- und
Führungsfunktionen im Bereich der
Lebensmittelkontrolle
Eine zentrale Bedeutung für die Gesundheit der
Bevölkerung und die
Lebensmittelsicherheit kommt den jeweiligen Bundesanstalten zu. Um eine
fachliche
und organisatorisch einwandfreie und qualifizierte Arbeit zu
gewährleisten, sind die
jeweiligen Leitungspositionen mit versierten Fachkräften zu besetzen.
Deshalb
wurde eine Kommission mit der Auswahl von geeigneten Personen betraut. Nach
diversen Informationen wurden
Kommissionsvorschläge jedoch nicht berücksichtigt,
sondern sogar letztgereihte Ihrerseits für die Leitungsfunktion der BALUF
bevorzugt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele und welche Leitungspositionen in den Ihnen unterstehenden
Bundesanstalten wurden bzw werden von Ihnen in
den vergangenen zwei bzw
zukünftigen zwei Jahren nachbesetzt?
2.
Aus welchen Überlegungen wurde eine Kommission mit der Ausarbeitung von
Vorschlägen für vakant werdende
Leitungspositionen der Bundesanstalten
betraut?
3. Wie setzt sich diese Kommission zusammen?
4.
In welcher Weise wurden bzw werden Vorschläge der Kommission
berücksichtigt?
5.
Widerspricht es nicht den Anforderungen einer effizienten Verwaltung, wenn
Kommissionsergebnisse unberücksichtigt
bleiben?
6.
Aus welchen Gründen wurde bereits in der Ausschreibung für die
Leitung der
BALUF Veterinärmedizinerinnen bevorzugt?
7. Was sprach gegen die Bewerbung von Chemikerinnen und Ärztinnen?
8.
Aufgrund welcher Fähigkeiten bestellen Sie Dr Christine Weber zur Leiterin
der
BALUF Wien, obwohl sie von der Kommission als "im geringen Ausmaß
geeignet" gereiht wurde?
9.
Welchen Tätigkeiten ging Frau Dr Weber bis dato nach, die sie für
diese
Position befähigen?
10. Wird durch
die Bestellung der vergleichsweise minderqualifizierten Bewerberin
der Status der BALUF international beeinträchtigt (Akkreditierung)?
11. Da die von Ihnen vorgeschlagene Veterinärmedizinerin über keine
Praxiserfahrungen verfügt, kann sie auch
nicht als Gutachterin tätig werden.
Wie ist diese Tatsache mit den Aufgaben der Führung der BALUF vereinbar?
12.
Beabsichtigen Sie eine befristeten oder einen unbefristeten Vertrag
abzuschließen?
13. Falls
ein unbefristeter Vertrag beabsichtigt ist, aus welchen Gründen wird
dieser Modus gewählt?