3289/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.01.2002

                                ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Nachbesetzung von Leitungs- und Führungsfunktionen im Bereich der
Lebensmittelkontrolle

Eine zentrale Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung und die
Lebensmittelsicherheit kommt den jeweiligen Bundesanstalten zu. Um eine fachliche
und organisatorisch einwandfreie und qualifizierte Arbeit zu gewährleisten, sind die
jeweiligen Leitungspositionen mit versierten Fachkräften zu besetzen. Deshalb
wurde eine Kommission mit der Auswahl von geeigneten Personen betraut. Nach
diversen Informationen wurden Kommissionsvorschläge jedoch nicht berücksichtigt,
sondern sogar letztgereihte Ihrerseits für die Leitungsfunktion der BALUF bevorzugt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Wie viele und welche Leitungspositionen in den Ihnen unterstehenden

Bundesanstalten wurden bzw werden von Ihnen in den vergangenen zwei bzw
zukünftigen zwei Jahren nachbesetzt?

2.     Aus welchen Überlegungen wurde eine Kommission mit der Ausarbeitung von
Vorschlägen für vakant werdende Leitungspositionen der Bundesanstalten
betraut?

3.     Wie setzt sich diese Kommission zusammen?

4.      In welcher Weise wurden bzw werden Vorschläge der Kommission
berücksichtigt?

5.     Widerspricht es nicht den Anforderungen einer effizienten Verwaltung, wenn
Kommissionsergebnisse unberücksichtigt bleiben?


6.     Aus welchen Gründen wurde bereits in der Ausschreibung für die Leitung der
BALUF Veterinärmedizinerinnen bevorzugt?

7.     Was sprach gegen die Bewerbung von Chemikerinnen und Ärztinnen?

8.     Aufgrund welcher Fähigkeiten bestellen Sie Dr Christine Weber zur Leiterin der
BALUF Wien, obwohl sie von der Kommission als "im geringen Ausmaß
geeignet" gereiht wurde?

9.     Welchen Tätigkeiten ging Frau Dr Weber bis dato nach, die sie für diese
Position befähigen?

10.   Wird durch die Bestellung der vergleichsweise minderqualifizierten Bewerberin
der Status der BALUF international beeinträchtigt (Akkreditierung)?

11.    Da die von Ihnen vorgeschlagene Veterinärmedizinerin über keine

Praxiserfahrungen verfügt, kann sie auch nicht als Gutachterin tätig werden.
Wie ist diese Tatsache mit den Aufgaben der Führung der BALUF vereinbar?

12.    Beabsichtigen Sie eine befristeten oder einen unbefristeten Vertrag
abzuschließen?

13.    Falls ein unbefristeter Vertrag beabsichtigt ist, aus welchen Gründen wird
dieser Modus gewählt?