3306/J XXI.GP
Eingelangt am: 24.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Verbücherung von Fischereirechten
In Folge einer
Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofes im Zusammenhang mit
Fischereirechten wurde mit Bundesgesetz betreffend die Belastung
öffentlichen Wassergutes
mit
Fischereirechten (BGBL. I Nr. 157/2001) bei Bestehen unstrittiger
Fischereirechte eine
Herstellung
von grundbücherlicher Rechtssicherheit ermöglicht. Unbeschadet
anderer
rechtlich eindeutiger Nachweise, etwa Fischereikatastereintragungen, die
gleichfalls
Rechtssicherheit gewährleisten, besteht also die Möglichkeit einer
grundbücherlichen
Eintragung
von Fischereirechten. Im Bundesland Kärnten wurde eine Information
für
interessierte Berechtigte ("Verbücherung von Fischereirechten",
Merkblatt) erarbeitet. Im
Sinne
einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise stellen die unterzeichnenden
Abgeordneten
an den
Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
nachstehende
Anfrage
1.
Entspricht die in Kärnten erarbeitete Information für Berechtigte aus
Sicht der Verwaltung
grundsätzlich
den Erfordernissen?
2. Hat
sich die in Kärnten gewählte Vorgangsweise bei der Eintragung von
Fischereirechten
im Sinne
größter Kosteneffizienz und Herstellung der Rechtssicherheit
für Betroffene und
Behörden
bereits in der Praxis bewährt?
3. Sind Sie bereit, im Sinne einer bundeseinheitlichen
Vollziehung im Erlassweg eine klare
Handlungsanleitung
für die zuständigen Behörden in ganz Österreich zu
erarbeiten?
a.) Wenn
ja, bis wann ist mit einem Erlass zu rechnen?
b.) Wenn
nein, warum nicht?