3306/J XXI.GP

Eingelangt am: 24.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kräuter


und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Verbücherung von Fischereirechten

In Folge einer Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofes im Zusammenhang mit
Fischereirechten wurde mit Bundesgesetz betreffend die Belastung öffentlichen Wassergutes
mit Fischereirechten (BGBL. I Nr. 157/2001) bei Bestehen unstrittiger Fischereirechte eine
Herstellung von grundbücherlicher Rechtssicherheit ermöglicht. Unbeschadet anderer
rechtlich eindeutiger Nachweise, etwa Fischereikatastereintragungen, die gleichfalls
Rechtssicherheit gewährleisten, besteht also die Möglichkeit einer grundbücherlichen
Eintragung von Fischereirechten. Im Bundesland Kärnten wurde eine Information für
interessierte Berechtigte ("Verbücherung von Fischereirechten", Merkblatt) erarbeitet. Im
Sinne einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise stellen die unterzeichnenden Abgeordneten
an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende

Anfrage

1.   Entspricht die in Kärnten erarbeitete Information für Berechtigte aus Sicht der Verwaltung
grundsätzlich den Erfordernissen?

2.   Hat sich die in Kärnten gewählte Vorgangsweise bei der Eintragung von Fischereirechten
im Sinne größter Kosteneffizienz und Herstellung der Rechtssicherheit für Betroffene und
Behörden bereits in der Praxis bewährt?

3.   Sind Sie bereit, im Sinne einer bundeseinheitlichen Vollziehung im Erlassweg eine klare
Handlungsanleitung für die zuständigen Behörden in ganz Österreich zu erarbeiten?
a.) Wenn ja, bis wann ist mit einem Erlass zu rechnen?
b
.) Wenn nein, warum nicht?