332/J XXI.GP

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

gem. § 93 Abs. 1 GOG - NR

 

 

der Abgeordneten Eleonora Hostasch

und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend massive Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen, Pensionisten und sozial

Schwache durch das FPÖVP - Belastungspaket im Bereich der Pensionen und der gesetzlichen

Krankenversicherung

 

 

Das österreichische Sozial - und Gesundheitssystem wurde unter sozialdemokratischer

Führung weiterentwickelt und ausgebaut und hat dadurch einen internationalen Spitzenplatz

eingenommen.

 

Die solidarisch, umlagefinanzierte gesetzliche Pensionsversicherung mit Pflichtversicherung

ist ein von international Experten angesehenes Modell der Alterssicherung. Es zeichnet sich

durch die Betonung des Versicherungsprinzips, die hochwertige Lebensstandardsicherung und

die Ausgleichszulage als Instrument der bedarfsorientierten Mindestsicherung aus.

Insbesondere werden die besonderen Lebensverläufe und Berufskarrieren von Frauen

berücksichtigt.

 

Unser gesetzliches Pensionssystem wurde seit dem Jahr 1945 immer wieder an die

gesellschaftlichen Veränderungen und die Bedürfrusse der Menschen angepaßt. Dadurch

wurden auch wesentliche strukturelle Maßnahmen zur Absicherung des Gesamtsystems

gesetzt.

 

Ein wichtiger Faktor ist das Vertrauen der Menschen in dieses staatliche Pensionssystem.

Dieses Vertrauen wird durch den verfassungsmäßigen Vertrauensschutz abgesichert. Die

FPÖVP - Regierung hat innerhalb weniger Tage mit ihrem Belastungspaket das Vertrauen der

Menschen in die Systeme der sozialen Sicherheit nachhaltig erschüttert. Der Vertrauensschutz

in die Pensionsversicherung wird von FPÖVP zerschmettert. Mit der Anhebung des

gesetzlichen Anfallsalters schon ab Oktober 2000 erfolgt ein gravierender Einschnitt in die

Lebensplanung der Menschen. Eine Missachtung des Vertrauensschutzes führt zu einer

Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen. Insbesondere die zynische Bonus -

Regelung, die wohl kaum von vielen Berufstätigen in Anspruch genommen werden kann und

der extreme Malus durch unvertretbar hohe Abschläge führen zu enormer Verunsicherung und

zeigen die kaltschnäuzige Politik der neuen Regierung gegenüber unselbständig

Erwerbstätigen. Mehrdeutige, unpräzise Formulierungen lassen die Schlussfolgerung zu, dass

das gesamte Ausmaß der Verschlechterungen verschleiert werden soll.

 

Das österreichische Gesundheitssystem ist mit seinen Ausgaben von acht Prozent des

Bruttoinlandproduktes eines der effektivsten und effizientesten in Europa. Die soziale

Krankenversicherung zeichnet sich durch die solidarische umlagefinanzierte

Pflichtversicherung und den chancengleichen Zugang für alle Versicherten und deren

Angehörigen zu Leistungen des Gesundheitswesens unabhängig vom Alter, Geschlecht und

finanzieller Leistungsfähigkeit aus.

 

Die stark ausgeprägte solidarische Komponente des Systems insbesondere für Familien ist die

beitragsfreie Mitversicherung für Angehörige, die etwa einem Leistungsvolumen von 20

Milliarden Schilling entspricht.

 

Dieses Modell ist der Garant für eine solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems und

verhindert die nunmehr drohende Zwei - Klassen - Medizin.

 

Durch den Anschlag auf die Geldbörsen kranker Menschen im FPÖVP - Belastungsprogramm,

das eine Krankenbestrafungssteuer bis 20 Prozent - bei gleichzeitiger Erhöhung der

Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten - vorsieht, ist diese gesellschaftliche

Solidarität massiv bedroht.

 

FPÖVP standen immer für Cliquen - und Klientelpolitik. Sie interpretierten Treffsicherheit

immer in der Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es entsetzt

uns jedoch mit welcher Kälte die FPÖVP -Bundesregierung den kleinen Leuten in die Tasche

greift.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachfolgende

 

 

                                                                              Anfrage

1.    Was sieht das FPÖVP - Pensionskürzungsmodell konkret

       a) bei einer Frau mit 40 Versicherungsjahren und 55 Lebensjahren

       b) bei einem Mann mit 45 Versicherungsjahren und 60 Lebensjahren

       c) bei einem Mann mit 40 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren

       d) bei einer Frau mit 45 Versicherungsjahren und 60 Lebensjahren

       e) bei einem Mann mit 45 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren

       f) bei einer Frau mit 50 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren

       g) bei einem Mann mit 50 Versicherungsjahren und 65 Lebensjahren

       h) bei einem Mann mit 55 Versicherungsjahren und 70 Lebensjahren

        i) bei einem Mann mit 60 Versicherungsjahren und 75 Lebensjahren

        zum 1.10.2000, zum 1.1.2001, zum 1.4.2001, zum 1.7.2001, zum 1.10.2001, zum

        1.1.2002, zum 1.4.2002, zum 1.7.2002, zum 1.10.2002, im Vergleich zum

        Rechtsbestand 1.1.2000, vor?

2.     Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mann künftig mit 60 Lebensjahren in eine

        vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer gehen?

3.     Unter welchen Voraussetzungen kann eine Frau künftig mit 55 Lebensjahren in eine

        vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer gehen?

4.     Sie haben die Absicht sicherzustellen, dass Versicherte mit einer Beitragsdauer von

        mindestens 45 Jahren weiter mit 60 Jahren in Pension gehen können. Wie kann eine

        Frau 45 Versicherungsjahre vor dem Regelpensionsalter erreichen?

5.     Ist diese Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der vorzeitigen

        Alterspension beabsichtigt?

6.     Welche Zurechnungen - Abschläge sind für die Invaliditäts - und

        Berufsunfähigkeitspensionen im Vergleich zum Rechtsbestand 1.1.2000 vorgesehen?

7.     Für die ersten 18 Monate der Karenzzeit ist ein Pensionsbeitrag von 250,-- Schilling

        geplant, dadurch sollen diese Zeiten zu Beitragszeiten umgewandelt werden, wie

        werden die restlichen 18 Monate gewertet?

8.     Wie stellen Sie sicher, dass die zur Zeit fehlenden 5,3 Milliarden Schilling pro Jahr für

        Ersatzzeiten aus dem Titel Kindererziehungszeiten der gesetzlichen

        Pensionsversicherung voll gemäß dem Verursacherprinzip finanziert werden?

9.     Warum wollen Sie in Ihrem Belastungsprogramm nicht existierende

        Ruhensbestimmungen im ASVG - Bereich (Männer 65, Frauen 60 Lebensjahre)

        abschaffen?

10.   Wie stellen Sie sicher, dass der Eigenfinanzierungsgrad der selbständigen

        Pensionsversicherungsträger (Bauern - 21 Prozent 1998, Selbständige - 39,3 Prozent

        1998) den Eigenfinanzierungsgrad der Unselbständigen - 84,2 Prozent 1998 erreicht?

11.   Welche Eingriffe planen Sie bei den Hinterbliebenenpensionen?

12.   Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?

13.   Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?

14.   Planen Sie durch Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung der Pensionisten

        Kürzungen der bestehenden Pensionen bei gleichzeitigem Senken des Beitrages des

        Bundes für die KV der Pensionisten?

15.   In welchem Umfang planen Sie im Bereich des Sozialversicherungsrechtes der Bauern

        die Senkung der Anrechnung des fiktiven Ausgedinges?

16.   Laut FPÖVP - Belastungspaket planen Sie für Bäuerinnen und Bauern den Berufsschutz

        für eine Invaliditätspension entscheidend zu verbessern. Wie soll dieser ausgestaltet

        werden?

17.   Welche Verbesserungen planen Sie im Bereich des Berufs - und Tätigkeitsschutzes bei

        den Unselbständigen Erwerbstätigen?

18.   Planen Sie für die Einführung des FPÖVP - 3 - Säulen - Modell die Ansprüche der

        Arbeitnehmer auf vorenthaltenes Entgelt nämlich die Abfertigung zu Gunsten des

        Aufbaues einer betrieblichen Altersvorsorge Zwangs zu enteignen?

19.   Gilt der zynische FPÖVP - Bonus bei der Pensionsberechnung erst ab einem Alter von

        65 Lebensjahren bei Männern und ab 60 bei Frauen?

20.   Wie sollen sich Pensionsanpassungen an der Wertsicherung orientieren, wenn

        gleichzeitig der Lebenserwartungsfaktor eingerechnet wird?

21.   Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?

22.   Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?

23.   Welches Modell der eigenständigen Alterssicherung der Frauen wird von FPÖVP

        umgesetzt werden?

24.   Wie wird das ab 1.1.2001 einzuführende persönliche Pensionskonto für jeden

        Versicherten ausgestaltet sein?

25.   Planen Sie die Zugangsvoraussetzungen für Pensionen über Beitragszeiten zu

        verschärfen?

26.   Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?

27.   Planen Sie längere Durchrechnungszeiten als der Rechtsbestand 1.1.2000?

28.   Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?

29.   Wie planen Sie die Steigerungsbeträge anders zu gestalten?

30.   Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?

31.   Planen Sie die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge weiter

        voranzutreiben?

32.   Warum sollen Erntehelfer aus der Pensionsversicherung ausgenommen werden?

33.   Welche Auswirkungen erwarten Sie durch die Verschärfungen im Bereich der

        Pensionsversicherung auf den Österreichischen Arbeitsmarkt?

        a) bei Arbeitslosen über 50 Lebensjahren?

        b) bei Arbeitslosen über 55 Lebensjahren?

        c) bei Arbeitslosen über 60 Lebensjahren?

       d) bei Arbeitslosen über 15 Lebensjahren?

        e) bei Arbeitslosen über 20 Lebensjahren?

34.   Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um unser gutes Gesundheitssystem weiter

        auszubauen?

35.   Wenn ja, welche?

36.   Wenn nein, warum nicht?

37.   Welchen Anteil an den drei Milliarden Schilling, werden Sie auf dem Rücken der

        Kranken durch Kürzungen im Leistungsrecht der Krankenversicherung - unter dem

        Titel der Treffsicherheit, der Angemessenheit, der Zielgenauigkeit und

        Missbrauchssicherheit - erzielen?

38.   Planen Sie Leistungen des Gesundheitswesen zu rationieren?

39.   Wenn ja, welche?

40.   Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahmen?

41.   Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahmen?

42.   Wie soll die Einführung der Krankenbestrafungssteuer (20 Prozent Selbstbehalt) durch

        die Gebietskrankenkassen

        a) für Niederösterreich

        b) für Oberösterreich

        c) für Salzburg

        d) für Steiermark

        e) für Kärnten

        f) für Tirol

       g) für Vorarlberg

       h) für Wien

        i) für Burgenland

       ausgestaltet sein?

43.  Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahmen?

44.  Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahmen?

45.  Wie können Sie sicherstellen, dass unterschiedliche regionale

       Krankenbestrafungssteuern (Selbstbehalte), die bei Arbeitnehmerinnen auf den

       Beschäftigungsort abstellen dem verfassungsmäßigen Gleichheitssatz entsprechen?

46.  Wie können Sie das für einen Pensionisten, bei dem die Versicherungspflicht am

       Wohnort festgelegt ist, sicherstellen, dass die unterschiedlichen

       Krankenbestrafungssteuern (Selbstbehalte) der Gebietskrankenkassen dem

       verfassungsmäßigen Gleichheitssatz entsprechen?

47.  Ist durch die Ausweitung der Selbstmedikation ein Verschieben der Heilmittelkosten

       zu Lasten der kranken Menschen geplant?

48.  Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?

49.  Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?

50.  Soll die Ergänzung der Versicherungspflicht bedeuten, dass die Pflichtversicherung

       gespalten und Teile davon ausgelagert werden?

51.  Wenn ja, welche?

52.  Für welche Bereiche sind diese Krankenbestrafungssteuern (Selbstbehalte)

       vorgesehen?

53.  Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?

54.  Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?

55.  Können Sie ausschließen, dass Selbstbehalte für den Bereich der Leistungen der

       Krankenanstalten eingeführt werden?

56.  Sollen in Zukunft zum Beispiel bei Unfällen nicht mehr für alle Verletzten die

       Transportkosten übernommen werden, sondern nur mehr wenn ein Arzt die echte

       medizinische Notwendigkeit feststellt?

57.  Wenn ja, wie wollen Sie das sicherstellen?

58.  Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?

59.  Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?

60.  Sind die zu erwartenden Folgekosten durch Prozesse und Gutachtenerstellung in den

       Einsparungsüberlegungen inbegriffen?

61.  Erklären Sie das Modell des geplanten Teilkrankenstandes bzw. definieren Sie die

       Restverwertbarkeit der Arbeitskraft von ArbeitnehmerInnen.

62.  Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme?

63.  Wie hoch sind die Verwaltungskosten dieser Maßnahme?

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 1 GOG - NR

dringlich zu behandeln.