3326/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Pilz, Lunacek, Freundinnen
und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend: Einhaltung des Ottawa-Vertrages (BGBl III 38/1999)
Am 1. März 1999 trat der
sogenannte “Anti-Personenminen-Vertrag" in Kraft. Nach langem
Engage-
ment von Einzelpersonen und der damaligen österreichischen Regierung wurde
im Vertragfestgelegt,
dass damit die Produktion, Herstellung und jegliche Hilfestellung für die
Herstellung von Anti-
Personenminen untersagt wird.
Am 13. Dezember 2001 kam es zu einem
folgenschweren Attentat auf das indische Parlament, bei dem
nach Agenturmeldungen
zumindest 13 Menschen starben, und 25 weitere verletzt wurden.
Bei diesem Anschlag wurden laut
Medienberichten Handgranaten benützt, die möglicherweise aus
österreichischer Produktion stammen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Mit welchen Firmen wurde nach in Kraft treten des Ottawa-Vertrages am 1.03.1999
(BGBl III 38/
1999] Kontakt aufgenommen, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass damit die
Produktion,
Herstellung und jegliche Hilfestellung (s.Art I Ziffer 1 Pt. c) des Vertrages)
für die Herstellung von
Anti-Personenminen untersagt
ist?
2.
Sind Lizenzverträge für Rüstungsgüter nach dem Vertrag von
Ottawa (BGBl III 38/1999), dem
Österreich beigetreten
ist, genehmigungspflichtig?
3.
Wurden von der Firma Armaturengesellschaft m. b.H. (Arges), H. Ulbrichts Witwe
oder Dynamit
Nobel jemals Anträge auf die Auslagerung von Produktionsstätten, auf
Lizenzproduktion im Aus-
land oder auf gemeinsame
Produktion von Rüstungsgütern mit ausländischen Firmen gestellt?
4. Liegen dem
Außenministerium Informationen über allfällige
ausländische Produktionsstätten der
Firma Armaturengesellschaft
m. b.H. bzw. ihrer Konzernmutter H. Ulbrichts Witwe vor?
5. Wenn ja, wann mit welchem Inhalt und welchem konkreten Ergebnis?
6.
Wurde von der Firma Armaturengesellschaft m. b.H. jemals ein Lizenzvertrag
für Rüstungsgüter mit
dem pakistanischen
Unternehmen Pakistan Ordnance Factories (POF) beantragt oder vorgelegt?
7.
Wenn ja: wann, mit welchem Inhalt und mit welchem konkreten Ergebnis endete
dieser
Antrag?
8. Wenn nein: Wann wurde dem
Außenministerium zum ersten Mal die Kooperation der Armaturen-
gesellschaft m. b.H. mit dem pakistanischen Unternehmen bekannt?
9.
Wurde das Aussenministerium aufgrund dieser Information, die für die
Einhaltung der
Bestimmungen des Ottawa-Vertrages relevant ist, von sich aus aktiv und in
welcher Weise?
10. Ist das Produkt von
Armaturengesellschaft m. b.H., das für den Anschlag auf das indische
Parla-
ment am 13. 12. 2001
verwendet wurde, im Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten
bekannt?
11.
Erachten Sie es für möglich, dass dieses Produkt, das von
Armaturengesellschaft m. b.H. oder bei
Pakistan Ordnance factories in Lizenz von Armaturengesellschaft m. b.H.
produziert wurde, auch
als Sprengkopf für eine
Anti-Personenmine verwendbar ist?
12.
Wäre die Herstellung, die Ein- und die Ausfuhr und die Lizenzproduktion
dieses Produktes durch
ein österreichisches Unternehmen, das auch als Anti-Personenmine
verwendbar ist, aufgrund des
Ottawa-Vertrages (BGBl III 38/1999) verboten?
13. Hat
das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten Untersuchungen
eingeleitet, die die-
sen Fall zum Gegenstand haben
und der im Zusammenhang mit der Bekämpfung des international
organisierten Terrors relevant ist?