3330/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
Anfrage
des Abgeordneten Dobnigg,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend aufklärungsbedürftige Vorgänge im Bereich Forschung und Entwicklung
Im Zusammenhang mit den in ihrer
Ressortverantwortung gelegenen Politikbereichen For-
schung und Entwicklung gibt es eine Reihe von aufklärungsbedürftigen
Vorgängen. Ganz
besonders der Fall ist das in bezug auf die
Neubesetzungen und Umstrukturierungen im Be-
reich der ARC Seibersdorf research GmbH und die Verbindungen von in der
“Forschung
Austria" an leitender Position tätigen Personen in ihr
Ministerbüro.
Einmal mehr
drängt sich in diesem Zusammenhang der Eindruck auf, dass es in den oben
angeführten Bereichen zu Unregelmäßigkeiten, Unvereinbarkeiten
und Interventionen ge-
kommen ist. die zu einer
objektiven, zukunftsträchtigen und verantwortungsvollen For-
schungs- und Entwicklungspolitik in krassem Widerspruch stehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an die Bundesministerin für Verkehr, Inno-
vation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wann wurde die Stelle des 3. Geschäftsführers
für die ARC Seibersdorf research GmbH
ausgeschrieben
?
2. Wann wurde die ARC Seibersdorf research GmbH in eine Holding umgewandelt ?
3. Wurden die Positionen der Geschäftsführer für diese Holding ausgeschrieben ?
4. Wenn ja, wann fand diese Ausschreibung statt ?
5. Ist die Ausschreibung für den 3.
Geschäftsführer von ARC Seibersdorf research GmbH
mit der Ausschreibung der
Geschäftsführer für die Holding ident ?
6. Wer hat die Ausschreibung für den 3.
Geschäftsführer von ARC Seibersdorf research
GmbH und für die Holding
durchgeführt ?
7. Welche Reihungen der Kandidaten ergaben sich aus den
Ausschreibungsprozessen und
wann
standen die Reihungen fest ?
8. Haben die Ausschreibungen für den 3.
Geschäftsführer von ARC Seibersdorf research
GmbH
und für die Geschäftsführer der Holding den gesetzlichen
Ausschreibungsrichtli-
nien
entsprochen ?
9. Den Medien ist zu entnehmen, dass Herr Dr. Helmut
Krünes mit 01.01.2002 zum Ge-
schäftsführer
der Holding bestellt wurde. Aufgrund welcher Qualifikationen fand diese
Bestellung
statt ?
10. Aufgrund welchen Ausschreibungsverfahrens wurde Herr Dr. Krünes bestellt 11. Wann erfolgte der Beschluss für die Bestellung ?
12. Wann hat sich Herr Dr. Krünes um diese Funktion beworben ?
13. An welchem Ausschreibungsverfahren hat er sich beteiligt ?
14. Hat es im Vorfeld dieser Bestellung Interventionen gegeben, Herrn
Dr. Krünes in diese
Funktion
zu bestellen ?
15. Wann wurde Herr Dr. Helmut Krünes zum Präsidenten des
Vereines “Forschung Austria"
bestellt
?
16. Wie hoch ist diese Präsidentenfunktion dotiert ?
17. Wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen, die sich aus dieser Funktion ergeben ?
18. Ist es richtig, dass Herr Dr. Krünes nach wie vor Präsident der Forschung Austria ist ?
19. Wenn ja, sehen sie darin eine Unvereinbarkeit ?
20. Ist es richtig, dass die Generalsekretärin der Forschung
Austria als Forschungsreferentin
in ihrem
Kabinett tätig ist ?
21. Wenn ja, sehen sie darin eine Unvereinbarkeit ?
22. Hat es für die Funktion der Generalsekretärin eine Ausschreibung gegeben ?
23. Wann wurde die Generalsekretärin für die Forschung Austria
bestellt und mit welchen
Aufgaben
ist sie betraut ?
24. Wann hat die Generalsekretärin der Forschung Austria ihre
Tätigkeit im Kabinett aufge-
nommen
?
25. Nach welchen Vertragsrichtlinien wurde sie eingestellt und was
für ein Typ von Arbeits-
vertrag
wurde mit ihr abgeschlossen ?
26. Welche Höhe haben (hatten) die Budgetansätze für den
Verein Forschung Austria in den
Jahren
1999, 2000, 2001 und 2002 ?
27. Sehen sie es als gegeben an, dass sowohl die Funktion des
Präsidenten der Forschung
Austria
und des Geschäftsführers der Holding, als auch die Funktion der
Generalsekretä-
rin der
Forschung Austria und die der Forschungsreferentin in ihrem Kabinett, jeweils
in
Doppelfunktion,
im Interesse der österreichischen Forschungseinrichtungen objektiv aus-
geübt
werden können ?
28. Planen sie die Forschungsförderungsmittel im
außeruniversitären Bereich hauptsächlich
auf
eine Forschungseinrichtung - die Holding - zu konzentrieren ?
29. Beabsichtigt ihr Ressort die außeruniversitären
Forschungseinrichtungen der Länder -
allen
voran Joanneum Research, Upper Austria Research und Salzburg Research - und die
Kompetenzzentren
(die auch von den Ländern mitfinanziert werden) in die Bundesholding
als
einzige große außeruniversitäre Forschungsstelle zu
integrieren ?
30. Gibt es dazu
bereits Gespräche mit den verantwortlichen Landesregierungen ?
31.
Wenn ja, wie ist der Stand ?
32. Ist der Rat für Forschung und Technologieentwicklung mit den
neuen Plänen für eine in-
tegrierte außeruniversitäre Forschungsholding konfrontiert worden ?
33. Wenn ja, wie ist seine Meinung dazu ? Wenn nein, warum nicht ?
34. Wie werden die freiwerdenden Mittel aus dem Verkauf der
Industriebeteiligungen der
Gesellschaft
des Bundes für industriepolitische Maßnahmen (GBI) verwendet ?
35. Ist der Rat für Forschung und Technologieentwicklung mit dieser Frage befasst ?
36. Wenn ja, wie lauten seine Empfehlungen ? Wenn nein, warum nicht ?