3330/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.01.2002

Anfrage

des Abgeordneten Dobnigg,


Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend aufklärungsbedürftige Vorgänge im Bereich Forschung und Entwicklung

Im Zusammenhang mit den in ihrer Ressortverantwortung gelegenen Politikbereichen For-
schung und Entwicklung gibt es eine Reihe von aufklärungsbedürftigen Vorgängen. Ganz
besonders der Fall ist das in bezug auf die Neubesetzungen und Umstrukturierungen im Be-
reich der ARC Seibersdorf research GmbH und die Verbindungen von in der “Forschung
Austria" an leitender Position tätigen Personen in ihr Ministerbüro.

Einmal mehr drängt sich in diesem Zusammenhang der Eindruck auf, dass es in den oben
angeführten Bereichen zu Unregelmäßigkeiten, Unvereinbarkeiten und Interventionen ge-
kommen ist. die zu einer objektiven, zukunftsträchtigen und verantwortungsvollen For-
schungs- und Entwicklungspolitik in krassem Widerspruch stehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr, Inno-
vation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.   Wann wurde die Stelle des 3. Geschäftsführers für die ARC Seibersdorf research GmbH
ausgeschrieben ?

2.   Wann wurde die ARC Seibersdorf research GmbH in eine Holding umgewandelt ?

3.   Wurden die Positionen der Geschäftsführer für diese Holding ausgeschrieben ?

4.   Wenn ja, wann fand diese Ausschreibung statt ?

5.   Ist die Ausschreibung für den 3. Geschäftsführer von ARC Seibersdorf research GmbH
mit der Ausschreibung der Geschäftsführer für die Holding ident ?

6.   Wer hat die Ausschreibung für den 3. Geschäftsführer von ARC Seibersdorf research
GmbH und für die Holding durchgeführt ?

7.   Welche Reihungen der Kandidaten ergaben sich aus den Ausschreibungsprozessen und
wann standen die Reihungen fest ?


8.   Haben die Ausschreibungen für den 3. Geschäftsführer von ARC Seibersdorf research
GmbH und für die Geschäftsführer der Holding den gesetzlichen Ausschreibungsrichtli-
nien entsprochen ?

9.   Den Medien ist zu entnehmen, dass Herr Dr. Helmut Krünes mit 01.01.2002 zum Ge-
schäftsführer der Holding bestellt wurde. Aufgrund welcher Qualifikationen fand diese
Bestellung statt ?

10. Aufgrund welchen Ausschreibungsverfahrens wurde Herr Dr. Krünes bestellt 11. Wann erfolgte der Beschluss für die Bestellung ?

12. Wann hat sich Herr Dr. Krünes um diese Funktion beworben ?

13. An welchem Ausschreibungsverfahren hat er sich beteiligt ?

14. Hat es im Vorfeld dieser Bestellung Interventionen gegeben, Herrn Dr. Krünes in diese
Funktion zu bestellen ?

15. Wann wurde Herr Dr. Helmut Krünes zum Präsidenten des Vereines “Forschung Austria"
bestellt ?

16. Wie hoch ist diese Präsidentenfunktion dotiert ?

17. Wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen, die sich aus dieser Funktion ergeben ?

18. Ist es richtig, dass Herr Dr. Krünes nach wie vor Präsident der Forschung Austria ist ?

19. Wenn ja, sehen sie darin eine Unvereinbarkeit ?

20. Ist es richtig, dass die Generalsekretärin der Forschung Austria als Forschungsreferentin
in ihrem Kabinett tätig ist ?

21. Wenn ja, sehen sie darin eine Unvereinbarkeit ?

22. Hat es für die Funktion der Generalsekretärin eine Ausschreibung gegeben ?

23. Wann wurde die Generalsekretärin für die Forschung Austria bestellt und mit welchen
Aufgaben ist sie betraut ?

24. Wann hat die Generalsekretärin der Forschung Austria ihre Tätigkeit im Kabinett aufge-
nommen ?

25. Nach welchen Vertragsrichtlinien wurde sie eingestellt und was für ein Typ von Arbeits-
vertrag wurde mit ihr abgeschlossen ?

26. Welche Höhe haben (hatten) die Budgetansätze für den Verein Forschung Austria in den
Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 ?

27. Sehen sie es als gegeben an, dass sowohl die Funktion des Präsidenten der Forschung
Austria und des Geschäftsführers der Holding, als auch die Funktion der Generalsekretä-
rin der Forschung Austria und die der Forschungsreferentin in ihrem Kabinett, jeweils in


Doppelfunktion, im Interesse der österreichischen Forschungseinrichtungen objektiv aus-
geübt werden können ?

28. Planen sie die Forschungsförderungsmittel im außeruniversitären Bereich hauptsächlich
auf eine Forschungseinrichtung - die Holding - zu konzentrieren ?

29. Beabsichtigt ihr Ressort die außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Länder -
allen voran Joanneum Research, Upper Austria Research und Salzburg Research - und die
Kompetenzzentren (die auch von den Ländern mitfinanziert werden) in die Bundesholding
als einzige große außeruniversitäre Forschungsstelle zu integrieren ?

30. Gibt es dazu bereits Gespräche mit den verantwortlichen Landesregierungen ?
31. Wenn ja, wie ist der Stand ?

32. Ist der Rat für Forschung und Technologieentwicklung mit den neuen Plänen für eine in-
tegrierte außeruniversitäre Forschungsholding konfrontiert worden ?

33. Wenn ja, wie ist seine Meinung dazu ? Wenn nein, warum nicht ?

34. Wie werden die freiwerdenden Mittel aus dem Verkauf der Industriebeteiligungen der
Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen (GBI) verwendet ?

35. Ist der Rat für Forschung und Technologieentwicklung mit dieser Frage befasst ?

36. Wenn ja, wie lauten seine Empfehlungen ? Wenn nein, warum nicht ?