3332/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Gebarung des Kunsthistorischen Museums


Gemäß § 31 a (1) lit. 4 FOG waren die Bundesmuseen schon vor der gänzlichen
Ausgliederung aus der Bundesverwaltung im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit
ermächtigt, Druckwerke, Ton- und Bildträger, Repliken, Andenkenartikel und
ähnliche Gegenstände herzustellen und zu vertreiben - sprich Shops in den Museen
zu betreiben, Kataloge herauszugeben etc. Über diese Tätigkeit nach § 31a (1) FOG
hatte jedes Bundesmuseum der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur einen Rechnungsabschluss vorzulegen. Der letzte Rechnungsabschluss für
das Kunsthistorische Museum zum 31.12.1998 enthält in diesem Zusammenhang im
Umlaufvermögen "Fertige Erzeugnisse und Waren" mit einem Gesamtwert von
17,086 Millionen Schilling. Die Eröffnungsbilanz für das KHM zum darauf folgenden
Tag, den 1.1.99, enthält aber nur mehr "Fertige Erzeugnisse und Waren" mit einem
Gesamtwert von 12,087 Millionen Schilling. Der letzte Rechnungsabschluss für das
Kunsthistorische Museum zum 31.12.1998 enthält Beteiligungen mit einem Wert von
490.000 Schilling (die Museums Collection Design- u. Vertriebs GesmbH). Die
Eröffnungsbilanz zum darauf folgenden Tag führt diese Beteiligung nurmehr mit dem
Wert von einem Schilling - wegen anhaltender Verlustsituation.
Unterschiedliche Wirtschaftprüfer und das verantwortliche Management im
Kunsthistorischen Museum sind zum selben Zeitraum offenbar zu völlig
widersprüchlichen Ergebnissen gelangt. Sowohl der Rechnungsabschluss 1998 als
auch die Eröffnungsbilanz zum 1.1.99 wurden der Bundesministerin im Rahmen ihrer
Aufsichtsfunktion vorgelegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wie erklären Sie die "übernächtliche" Wertverminderung im Bereich der
Lagerbestände des Kunsthistorischen Museums zwischen 31.12.1998 und
1.1.1999 um gut fünf Millionen Schilling?

2.  An welchem Tag wurde Ihnen der Rechnungsabschluß zum 31. 12 1998
vorgelegt?

3.  An welchem Tag wurde Ihnen die Eröffnungsbilanz zum 1.1.1999 vorgelegt?


4.  Wurde der Wertansatz der Lagerbestände im Rechnungsabschluss zum
31.12.1998 oder in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.99 korrekt und entsprechend
der gesetzlichen Bestimmungen dargestellt?

5.   Erfolgte die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren im

Rechnungsabschluss zum 31.12.1998 nach Anschaffungskosten und unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips?

6.  Wenn nein, auf Basis welcher Wertansätze und welcher entsprechenden

gesetzlichen Bestimmungen erfolgte die Bewertung der Shop-Lagerbestände im
Rechnungsabschluss zum 31.12.1998 dann?

7.   Wie erklären Sie die Tatsache, dass in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.99 bei den
fertigen Erzeugnissen und Waren eine Abwertung von 4,708 Millionen Schilling
durchgeführt wurde?

8.  Wie erklären Sie die Tatsache, dass in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.99 allein die
Kataloge um drei Viertel ihres Bruttowertes, also um 2,732 Millionen Schilling
abgewertet wurden?

9.  Wie erklären Sie die Tatsache, dass die Museums Collection Design- u. Vertriebs
GesmbH, ein 100% Tochterunternehmen des KHM, am 31.12.1998 laut
Rechnungsabschluss noch 490.000 Schilling wert gewesen sei und am Tag
danach laut Eröffnungsbilanz nur mehr einen Schilling?

10. Wurden im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht Schritte zur Klärung der

offensichtlichen Widersprüchlichkeiten zwischen dem Rechnungsabschluss 1998
und der Eröffnungsbilanz zum 1.1.99 unternommen?

11. Können Sie ausschließen, dass unvollständige oder unrichtige Auskünfte seitens
der Geschäftsführung des Kunsthistorischen Museums für die unterschiedlichen
Bewertungen in Rechnungsabschluss 1998 und Eröffnungsbilanz
ausschlaggebend waren?

12. Haben Sie oder werden Sie rechtliche Schritte gegen eine der beiden betroffenen
Wirtschaftsprüfungskanzleien oder gegen die verantwortliche Geschäftsführung
im Kunsthistorischen Museum unternehmen?