3336/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Kunsthistorisches Museum
Mit der Umsetzung des Bundesmuseengesetzes wurden die
Bundesmuseen als
eigene Rechtspersönlichkeiten in die
wirtschaftliche Eigenständigkeit entlassen.
Dabei obliegen sie jedoch der Aufsicht der Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur. Insbesondere obliegt der Bundesministerin die
Feststellung
der Rechnungsabschlüsse und die Entlastung der Organe in den Bundesmuseen.
Uns liegen nun Unterlagen zum
Kunsthistorischen Museum vor, aus denen
hervorgeht, dass die Eröffnungsbilanz des Kunsthistorischen Museums eine
Forderung an den Bund unter dem Titel Sozialkapital in der Höhe von 14,324
Millionen Schilling und eine weitere Forderung
an den Bund in der Höhe von rund 2
Millionen Schilling aufweist
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche dieser
Forderungen an den Bund, die die Eröffnungsbilanz des KHM
enthält, wurden vom Bund schriftlich akzeptiert bzw. infolge beglichen?
2. Wann und durch wenn
wurden diese Forderungen akzeptiert bzw. infolge
beglichen?
3. Wenn die Forderungen nicht akzeptiert wurden, warum nicht?
4. Woraus setzen sich
die rund 2 Millionen Schilling an sonstigen Forderungen an
den Bund, die die Eröffnungsbilanz des KHM enthält, zusammen?