3336/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Kunsthistorisches Museum


Mit der Umsetzung des Bundesmuseengesetzes wurden die Bundesmuseen als
eigene Rechtspersönlichkeiten in die wirtschaftliche Eigenständigkeit entlassen.
Dabei obliegen sie jedoch der Aufsicht der Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur. Insbesondere obliegt der Bundesministerin die Feststellung
der Rechnungsabschlüsse und die Entlastung der Organe in den Bundesmuseen.
Uns liegen nun Unterlagen zum Kunsthistorischen Museum vor, aus denen
hervorgeht, dass die Eröffnungsbilanz des Kunsthistorischen Museums eine
Forderung an den Bund unter dem Titel Sozialkapital in der Höhe von 14,324
Millionen Schilling und eine weitere Forderung an den Bund in der Höhe von rund 2
Millionen Schilling aufweist

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche dieser Forderungen an den Bund, die die Eröffnungsbilanz des KHM
enthält, wurden vom Bund schriftlich akzeptiert bzw. infolge beglichen?

2.  Wann und durch wenn wurden diese Forderungen akzeptiert bzw. infolge
beglichen?

3.  Wenn die Forderungen nicht akzeptiert wurden, warum nicht?

4.  Woraus setzen sich die rund 2 Millionen Schilling an sonstigen Forderungen an
den Bund, die die Eröffnungsbilanz des KHM enthält, zusammen?