3339/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Mietzahlungen des Kunsthistorischen Museums an
die Republik
Österreich
In einer parlamentarischen Anfragbeantwortung vom 26. Juli
2000 begründen Sie die
volle Auszahlung der Bundestangente für das Kunsthistorische Museum ab dem
Jahr 2000 mit Mietzahlungen des Museums an die Burghauptmannschaft, die ab
dem Jahr 2000 geleistet würden. Sie sagten: "Gemäß dem Arbeits-
und
Bugetprogramm wurden und werden die Mietkosten
für die Jahre 1999 bis 2004 als
Mietaufwand budgetiert. Im Jahre 1999 erfolgte
seitens meines Ministeriums eine
Gegenverrechnung der Mietaufwendungen für die gemäß
Überlassungsvertrag
überlassenen Mietobjekte mit dem Erhaltunsbeitrag. Demzufolge wurde die
Basistangente für das Museum in der Höhe der Mietaufwendungen
gekürzt und
waren für das Jahr 1999 nicht vom Museum an die Burghauptmannschaft zu
überweisen. Im Jahr 2000 und in den Folgejahren wird die gesamte auf das
Kunsthistorische Museum enfallende Basistangente zur Anweisung gebracht.
Demgemäß werden vom Museum die monatlichen Mietzahlungen
gemäß den
Mietvorschreibungen
geleistet."
Im April des folgenden Jahres 2001 beantwortet der
zuständige Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit eine analoge parlamentarischen Anfrage mit der
Feststellung,
dass vom Kunsthistorischen Museum Mietzahlungen erst mit 2. Jänner 2001
monatlich geleistet
würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche der beiden
oben erwähnten parlamentarischen Anfragebeantwortungen
entspricht den Tatsachen?
2. Hat das Kunsthistorische Museum im Jahr 2000 Mietzahlungen geleistet?
3. Wenn ja, wann, an wenn und in welcher Höhe?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Warum wurde im Jahr
2000 dennoch die volle Bundestangente zur Auszahlung
gebracht?