334/J XXI.GP
der Abgeordneten Dietachmayr
und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Kieferorthopädie
Seit Anfang 1973 ist die kieferorthopädische Behandlung auf Basis abnehmbarer Geräte eine
Vertragsleistung der Krankenkassen. Festsitzende „Zahnspangen“ dürfen hingegen nicht in
den Ambulatorien der Krankenkassen angefertigt werden. Bei der Behandlung schwerer
Zahnfehlstellungen oder gar Anomalien verspricht jedoch der ausschließliche Einsatz
abnehmbarer Geräte wenig Erfolg.
Eine kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel über drei Jahre und kostet häufig
mehr als 60.000 Schilling, wodurch ein Familienbudget empfindlich belastet wird. Cirka 1/3
der Kinder und Jugendlichen brauchen Kieferregulierungen. Dafür geben alleine die Familien
in Oberösterreich ca. 342 Mio. Schilling im Jahr aus.
Es sollte daher eine bundesweite Tarifvereinbarung für Zahnregulierungen zwischen den
Krankenkassen und der Ärztekammer auf der Basis genau definierter Leistungen und einer
genau definieren Qualität angestrebt werden. Dadurch würden sich die Familien bis zu 45.000
Schilling pro Kind ersparen, wodurch nur mehr ein Eigenanteil von ca. 15.000 Schilling durch
die Familien zu leisten wäre. Mit dieser Regelung würde auch garantiert, daß die Patienten
genau die Behandlung bekommen, die sie brauchen, da die Behandlungsmethode - ob
abnehmbar, festsitzend oder kombiniert - ausschließlich nach medizinischen Kriterien
ausgewählt werden könnte.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Kieferregulierungen werden pro Jahr in Österreich angefertigt?
2. Wieviele Regulierungen sind davon abnehmbar bzw. festsitzend?
3. Wie hoch sind insgesamt die von den Patienten österreichweit für festsitzende
Kieferregulierungen aufgewendeten Ausgaben?
4. Wie hoch sind insgesamt die von den Patienten österreichweit für abnehmbare
Kieferregulierungen aufgewendeten Ausgaben?
5. Wie ist die Differenzierung der Vertragsleistung der Krankenkassen im Bereich der
abnehmbaren zur festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung zu erklären?
6. Woran ist bisher eine bundesweite Tarifvereinbarung betreffend Zahnregulierungen
zwischen den Krankenkassen und der Ärztekammer gescheitert?
7. Welche Maßnahmen zur Erlangung einer bundesweiten Tarifvereinbarung für
Kieferregulierungen und zur Beseitigung der Monopolstellung der Ärzteschaft im
Bereich der Kieferorthopädie sind geplant?
8. Ist es richtig, daß in der modernen Kieferorthopädie kaum mehr abnehmbare Geräte
verwendet werden, sondern hauptsächlich festsitzende Geräte bzw. Mischmethoden
zur Anwendung kommen?
9. Wie ist es erklärbar, daß in Österreich der Großteil der Kieferregulierungen mit
abnehmbaren Geräten erfolgt, in anderen Gebieten der EU (z.B. Bayern) jedoch
großteils festsitzende Geräte verwendet werden?
10. Gibt es in anderen Staaten der EU auch eine Unterscheidung zwischen festsitzenden
und abnehmbaren Kieferregulierungen in der Weise, daß nur bei einer
kieferorthopädischen Behandlung auf der Basis abnehmbarer Geräte eine
Vertragsleistung der Krankenkassen erfolgt?
11. Ist es richtig, daß sich in Österreich jeder Zahnarzt - auch ohne entsprechende
Zusatzausbildung - auf dem Gebiet der Kieferorthopädie betätigen darf; während es
in den meisten EU - Staaten speziell ausgebildete Fachärzte für Kieferorthopädie gibt?
12. Wieviele Zahnärzte in Österreich verfügen über eine freiwillige Zusatzausbildung
(z.B. den vom Verband österreichischer Kieferorthopäden geschaffenen „Austrian
Board of Orthodontists“)?
13. Ab wann wird es im Sinne einer qualitätsgesicherten kieferorthopädischen
Versorgung klare Richtlinien darüber geben, wer diese Leistungen zu welchem Preis
anbieten darf?
14. Gibt es bereits Krankenversicherer, die freiwillig Leistungen in diesem Bereich
anbieten? Wenn ja, welche?