3341/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Mietzahlungen des Kunsthistorischen
Museums an die Republik
Österreich
In einer parlamentarischen Anfragbeantwortung vom
April 2001 stellen Sie fest, dass
erst mit 2. Jänner 2001 vom Kunsthistorischen Museum monatliche
Mietzahlungen
geleistet würden.
Die Bundesministerin für Bildung Wissenschaft und
Kultur begründet im Rahmen
einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 26. April 2001 die
Erhöhung der
Bundestangente für das Kunsthistorische Museum mit dem Jahr 2000 mit
Mietzahlungen des Museums an die Burghauptmannschaft, die ab dem Jahr 2000
geleistet würden. Sie sagt wörtlich:
"Gemäß dem Arbeits- und Budgetprogramm
wurden und werden die Mietkosten für die
Jahre 1999 bis 2004 als Mietaufwand
budgetiert. Im Jahre 1999 erfolgte seitens
meines Ministeriums eine
Gegenverrechnung der Mietaufwendungen für die gemäß
Überlassungsvertrag
überlassenen Mietobjekte mit dem Erhaltunsbeitrag. Demzufolge wurde die
Basistangente für das Museum in der Höhe der Mietaufwendungen
gekürzt und
waren für das Jahr 1999 nicht vom Museum an die Burghauptmannschaft zu
überweisen. Im Jahr 2000 und in den Folgejahren wird die gesamte auf das
Kunsthistorische Museum enfallende Basistangente zur Anweisung gebracht.
Demgemäß werden vom Museum die monatlichen Mietzahlungen
gemäß den
Mietvorschreibungen
geleistet."
Offenbar scheinen in ihrem Zuständigkeitsbereich die
erwähnten Gelder für das Jahr
2000 aber nicht eingetroffen zu sein, oder sie haben keine Mietvorschreibungen
für
das Jahr 2000 durchführen lassen. Da es sich hierbei um einen stattlichen
Betrag für
das Bundesbudget handelt stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Welche der beiden
oben erwähnten parlamentarischen Anfragebeantwortungen
entspricht den Tatsachen?
2. Hat das Kunsthistorische Museum im Jahr 2000 Mietzahlungen geleistet?
3. Wenn ja, wann, an wenn und in welcher Höhe?
4. Wenn nein, warum nicht?