3346/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Doris Bures


und GenossInnen

an die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend fehlgeschlagene Privatisierung der ÖDOBAG

Die Österreichische DONAU-Betriebs AG (ÖDOBAG) wurde mit Bundesgesetzblatt Nr. 11
v. 10. Jänner 1992 gegründet und ist zu einem Musterfall einer fehlgeschlagenen
Ausgliederung geworden.

Ein Unternehmen, welches ausschließlich damit betraut ist, die Donau schiffbar zu halten und
die Uferlandschaft zu betreuen - somit über ein extrem eingeschränktes Geschäftsfeld verfügt
- und diesen begrenzten Aufgabenbereich auch noch mit privaten Unternehmen teilen muss,
hat in der jetzigen Form nach Ansicht der Belegschaft keine Zukunft.

Die Kapitalausstattung (Barschaft, Liegenschaften, Geräte, etc.), Leistungsverträge und
Kiesgewinnungsverträge schienen anfangs ausreichend, um die ursprünglich 361 Mitarbeiter
(229 Beamte und 132 VB) mit den operativen Arbeiten zu beschäftigen. Inzwischen zeigt
sich, dass das Unternehmen aufgrund des Wettbewerbes auf dem extrem begrenzten Gebiet
der Betreuung der Donau, nicht mithalten kann, obwohl sich inzwischen der Personalstand
auf 138 Mitarbeiter reduziert (davon ca. 78 Beamte) hat.

Auch die Aufnahme von Managern zur Organisationsmängelbereinigung brachte nicht den
erhofften Erfolg.

Infolge der laufenden Verschlechterung der Ertragslage wurde eine Beratungsfirma
beauftragt, ein Unternehmenskonzept zu erstellen.

Offensichtlich auf Grund der Erkenntnisse der Beratungsfirma, wurde die Donau-Technik-
GesmbH zur gewinnorientierten Übernahme der operativen Tätigkeit gegründet.

Im Bereich der Donau-Betriebs-AG, welche nun die administrativen Tätigkeiten
durchzuführen hat, wurde der Bereich “Arbeitsservice" eingerichtet. In diesen Bereich werden
alle Bediensteten eingegliedert (derzeit ca. 59 Mitarbeiter), welche in der Technik-GesmbH
nicht mehr beschäftigt werden können. Für diese Abteilung “Arbeitsservice" wird seit diesem
Zeitpunkt seitens des Bundes eine Strukturabgeltung von jährlich ca. 20 Mio Schilling
gewährt.

Es ist bekannt, dass die privaten Anbieter keiner so strengen Leistungsüberprüfung
unterzogen werden, wie die ÖDOBAG, was die Wettbewerbssituation verzerrt. So werden
von Privatunternehmen oft zu tiefe Baggerungen in der Donau vorgenommen - mit dem Ziel
einer finanziell nicht uninteressanten Schottergewinnung - ohne dass dies kontrolliert wird
oder ernste Konsequenzen hätte.


Die Mäharbeiten entlang dem Donaudamm werden immer öfter von Landwirten über den
Maschinenring abgewickelt, welche alle pauschaliert und somit billiger arbeiten. Die
Mitarbeiter der ÖDOBAG werden nur dann geholt, wenn die Arbeit der Konkurrenz zu
schwierig und zu unbequem wird (z.B.: bei besonders steilen und schwer zugänglichen
Gelände) oder durch die Konkurrenz mangelhaft erbracht wurde.

Einige Mitarbeiter der ÖDOBAG wären bereit, zur Schifffahrtspolizei zu gehen, welche unter
einem akuten Personalmangel leidet. Aus Spargründen werden dort jedoch keine Posten
ausgeschrieben. Dies ist umso unverständlicher, als sich so mancher Beamte der ÖDOBAG
ohnehin im sogenannten Arbeitsservice befindet, vom Staat finanziert wird und aufgrund
fehlender Aufträge nicht voll ausgelastet bzw. eingesetzt werden kann.

Um die durch Gesetz geregelten Tätigkeiten an der Internationalen Wasserstraße Donau,
sowie die Beschäftigung der erfahrenen Bediensteten zu gewährleisten, schlug die
Belegschaftsvertretung bereits mehrfach folgende Vorgangsweise vor:

•    Zusammenlegung aller in hoheitlicher Verwaltung für die Donau zuständigen
Bereiche und der damit verbundenen Auftragserfüllung.

•    Jährliche Festlegung aller wiederkehrenden und notwendigen Tätigkeiten auf und an
der Donau.

•    Ermittlung und Festlegung des hiezu benötigten Personals, der Liegenschaften, der
Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge, schwimmenden Geräte inkl. Vorhaltegeräte.

•    Feststellung der Kosten und der Finanzierung.

•    Beauftragung einer Gesellschaft, welche ausnahmslos und ausschließlich die
festgelegten Tätigkeiten durchführt (Arbeitsservice)

•    Zwingende Vorschreibung - Prüfung der Notwendigkeit der Wirtschaftlichkeit und
der Zweckmäßigkeit - der gesetzten Maßnahmen.

•    Öffentliche Ausschreibung der Aufträge, die diese Gesellschaft nicht bewältigen kann.

Derzeit soll die ÖDOBAG im Auftrag des Verkehrsministeriums von einem Unternehmen
namens “Trust Consult" geprüft werden. Angesichts der bisher schlechten Erfahrungen,
macht sich die Belegschaft Sorgen um die Zukunft des Unternehmens.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende


ANFRAGE

1.   Wird die ÖDOBAG derzeit im Auftrag des Verkehrsministeriums von einem
Unternehmen namens “Trust Consult" oder einem anderen Unternehmen geprüft?

2.   Falls ja, was sind die konkreten Aufgaben der “Trust Consult" oder eines sonstigen
mit der Prüfung beauftragten Unternehmens im Zusammenhang mit der ÖDOBAG?

3.   Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung vor?
a.   Falls ja, welches?

b.   Was bedeutet dieses Ergebnis für die Mitarbeiter der ÖDOBAG und für das
Unternehmen?

4.   Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine Zusammenlegung
aller in hoheitlicher Verwaltung für die Donau gesetzlich zuständigen Bereiche und
der damit verbundenen Auftragserfüllung erfolgen sollte?

a.   Falls nein, warum nicht?

b.   Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?

5.   Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine jährliche

Festlegung aller wiederkehrenden und notwendigen Tätigkeiten auf und an der Donau
erfolgen muss?

a.   Falls nein, warum nicht?

b.   Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages konkret
unternehmen?

6.   Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine Ermittlung und
Festlegung des - für alle wiederkehrenden und notwendigen Tätigkeiten auf und an der
Donau - benötigten Personals, der Liegenschaften, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge,
schwimmenden Geräte inkl. Vorhaltegeräte erfolgen muss?
a.   Falls nein, warum nicht?
b.   Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?

7.   Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine Feststellung der
Kosten und der Finanzierung betreffend aller wiederkehrenden und notwendigen
Tätigkeiten auf und an der Donau und des dazu benötigten Personals, der
Liegenschaften, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge, schwimmenden Geräte inkl.
Vorhaltegeräte erfolgen muss?

a.   Falls nein, warum nicht?

b.   Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?


8.   Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass die Beauftragung einer
Gesellschaft, welche ausnahmslos und ausschließlich die festgelegten Tätigkeiten
durchführt (Arbeitsservice) erfolgen sollte?

a.   Falls nein, warum nicht?

b.   Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?

9.   Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine Prüfung der
Notwendigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der gesetzten
Maßnahmen (Ausgliederung der ÖDOBAG, Teilung in Donau-Technik-GmbH und
Donau-Betriebs-AG, etc.) erfolgen sollte?

a.   Falls nein, warum nicht?

b.   Was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?

10. Besteht eine Möglichkeit, dass die ÖDOBAG die exklusive Donaubetreuung
eingeräumt bekommt?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, ab wann und auf welche Art und Weise?

11. Welche Schritte werden Sie veranlassen um jene Rahmenbedingungen zu schaffen,
damit die ÖDOBAG auf der Donau gewinnbringend wirtschaften kann?

12. Gibt es eine Möglichkeit, einen Teil der Beamten der ÖDOBAG bei der unter
Personalmangel leidenden Schifffahrtspolizei einzusetzen?
a. Falls nein, warum nicht?

b. Falls ja, wie viele Mitarbeiter der ÖDOBAG könnten unter welchen
Voraussetzungen ab wann bei der Schifffahrtspolizei eingesetzt werden?

13. Was werden Sie dagegen unternehmen, dass Landwirte über den Maschinenring
(somit steuerlich begünstigt und unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen)
- teilweise am Wochenende -Mäharbeiten im Uferbereich übernehmen und den
Mitarbeitern der ÖDOBAG nur mehr jene zum Teil gefährlichen Arbeiten im
Uferbereich bleiben, welche die Landwirte nicht erledigen können und wollen?

14. Was werden Sie unternehmen, damit Privatunternehmen - die zur Betreuung der
Donau eingesetzt werden - einer strengeren Leistungskontrolle unterworfen werden?

15. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass jene Privatunternehmen, die keine

ordnungsgemäße Leistung erbringen (z.B.: zu tiefe Baggerungen vornehmen), künftig
von Ausschreibungen ausgeschlossen werden?
a.   Falls nein, warum nicht?
b.   Falls nein, welche sonstigen Maßnahmen werden künftig gegen

Privatunternehmen gesetzt, die die ÖDOBAG konkurrieren aber keine
ordnungsgemäße Leistung erbringen?