3346/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Doris Bures
und GenossInnen
an die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend fehlgeschlagene Privatisierung der ÖDOBAG
Die
Österreichische DONAU-Betriebs AG (ÖDOBAG) wurde mit
Bundesgesetzblatt Nr. 11
v. 10.
Jänner 1992 gegründet und ist zu einem Musterfall einer
fehlgeschlagenen
Ausgliederung geworden.
Ein
Unternehmen, welches ausschließlich damit betraut ist, die Donau
schiffbar zu halten und
die Uferlandschaft zu betreuen - somit über ein extrem eingeschränktes
Geschäftsfeld verfügt
- und
diesen begrenzten Aufgabenbereich auch noch mit privaten Unternehmen teilen
muss,
hat in
der jetzigen Form nach Ansicht der Belegschaft keine Zukunft.
Die
Kapitalausstattung (Barschaft, Liegenschaften, Geräte, etc.), Leistungsverträge
und
Kiesgewinnungsverträge schienen anfangs ausreichend, um die
ursprünglich 361 Mitarbeiter
(229
Beamte und 132 VB) mit den operativen Arbeiten zu beschäftigen. Inzwischen
zeigt
sich,
dass das Unternehmen aufgrund des Wettbewerbes auf dem extrem begrenzten Gebiet
der
Betreuung der Donau, nicht mithalten kann, obwohl sich inzwischen der
Personalstand
auf 138 Mitarbeiter reduziert (davon ca. 78 Beamte) hat.
Auch die Aufnahme
von Managern zur Organisationsmängelbereinigung brachte nicht den
erhofften
Erfolg.
Infolge
der laufenden Verschlechterung der Ertragslage wurde eine Beratungsfirma
beauftragt,
ein Unternehmenskonzept zu erstellen.
Offensichtlich auf
Grund der Erkenntnisse der Beratungsfirma, wurde die Donau-Technik-
GesmbH
zur gewinnorientierten Übernahme der operativen Tätigkeit
gegründet.
Im
Bereich der Donau-Betriebs-AG, welche nun die administrativen Tätigkeiten
durchzuführen
hat, wurde der Bereich “Arbeitsservice" eingerichtet. In diesen
Bereich werden
alle Bediensteten eingegliedert (derzeit ca. 59 Mitarbeiter), welche in der
Technik-GesmbH
nicht
mehr beschäftigt werden können. Für diese Abteilung
“Arbeitsservice" wird seit diesem
Zeitpunkt seitens des Bundes eine Strukturabgeltung von jährlich ca. 20
Mio Schilling
gewährt.
Es ist
bekannt, dass die privaten Anbieter keiner so strengen
Leistungsüberprüfung
unterzogen
werden, wie die ÖDOBAG, was die Wettbewerbssituation verzerrt. So werden
von Privatunternehmen oft zu tiefe Baggerungen in der Donau vorgenommen - mit
dem Ziel
einer finanziell nicht uninteressanten Schottergewinnung - ohne dass dies
kontrolliert wird
oder
ernste Konsequenzen hätte.
Die Mäharbeiten
entlang dem Donaudamm werden immer öfter von Landwirten über den
Maschinenring
abgewickelt, welche alle pauschaliert und somit billiger arbeiten. Die
Mitarbeiter der ÖDOBAG werden nur dann geholt, wenn die Arbeit der
Konkurrenz zu
schwierig
und zu unbequem wird (z.B.: bei besonders steilen und schwer zugänglichen
Gelände)
oder durch die Konkurrenz mangelhaft erbracht wurde.
Einige Mitarbeiter
der ÖDOBAG wären bereit, zur Schifffahrtspolizei zu gehen, welche
unter
einem
akuten Personalmangel leidet. Aus Spargründen werden dort jedoch keine
Posten
ausgeschrieben. Dies ist umso unverständlicher, als sich so mancher Beamte
der ÖDOBAG
ohnehin
im sogenannten Arbeitsservice befindet, vom Staat finanziert wird und aufgrund
fehlender
Aufträge nicht voll ausgelastet bzw. eingesetzt werden kann.
Um die
durch Gesetz geregelten Tätigkeiten an der Internationalen
Wasserstraße Donau,
sowie die Beschäftigung der erfahrenen Bediensteten zu gewährleisten,
schlug die
Belegschaftsvertretung bereits mehrfach folgende Vorgangsweise vor:
• Zusammenlegung aller in hoheitlicher
Verwaltung für die Donau zuständigen
Bereiche
und der damit verbundenen Auftragserfüllung.
• Jährliche Festlegung aller
wiederkehrenden und notwendigen Tätigkeiten auf und an
der
Donau.
• Ermittlung und Festlegung des hiezu
benötigten Personals, der Liegenschaften, der
Geräte,
Fahrzeuge, Werkzeuge, schwimmenden Geräte inkl. Vorhaltegeräte.
• Feststellung der Kosten und der Finanzierung.
• Beauftragung einer Gesellschaft, welche
ausnahmslos und ausschließlich die
festgelegten
Tätigkeiten durchführt (Arbeitsservice)
• Zwingende Vorschreibung - Prüfung der
Notwendigkeit der Wirtschaftlichkeit und
der
Zweckmäßigkeit - der gesetzten Maßnahmen.
• Öffentliche Ausschreibung der Aufträge, die diese Gesellschaft nicht bewältigen kann.
Derzeit soll die
ÖDOBAG im Auftrag des Verkehrsministeriums von einem Unternehmen
namens
“Trust Consult" geprüft werden. Angesichts der bisher
schlechten Erfahrungen,
macht
sich die Belegschaft Sorgen um die Zukunft des Unternehmens.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
ANFRAGE
1. Wird die ÖDOBAG derzeit im Auftrag des
Verkehrsministeriums von einem
Unternehmen
namens “Trust Consult" oder einem anderen Unternehmen geprüft?
2. Falls ja, was sind die konkreten Aufgaben der
“Trust Consult" oder eines sonstigen
mit der
Prüfung beauftragten Unternehmens im Zusammenhang mit der ÖDOBAG?
3. Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung vor?
a.
Falls ja, welches?
b. Was bedeutet dieses Ergebnis für die Mitarbeiter der
ÖDOBAG und für das
Unternehmen?
4. Befürworten Sie die Forderung der
Belegschaftsvertreter, dass eine Zusammenlegung
aller
in hoheitlicher Verwaltung für die Donau gesetzlich zuständigen
Bereiche und
der damit verbundenen Auftragserfüllung erfolgen sollte?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?
5. Befürworten Sie die Forderung der Belegschaftsvertreter, dass eine jährliche
Festlegung
aller wiederkehrenden und notwendigen Tätigkeiten auf und an der Donau
erfolgen
muss?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses
Vorschlages konkret
unternehmen?
6. Befürworten Sie die Forderung der
Belegschaftsvertreter, dass eine Ermittlung und
Festlegung des - für alle wiederkehrenden und notwendigen Tätigkeiten
auf und an der
Donau -
benötigten Personals, der Liegenschaften, Geräte, Fahrzeuge,
Werkzeuge,
schwimmenden
Geräte inkl. Vorhaltegeräte erfolgen muss?
a.
Falls nein, warum nicht?
b.
Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?
7. Befürworten Sie die Forderung der
Belegschaftsvertreter, dass eine Feststellung der
Kosten und der Finanzierung betreffend aller wiederkehrenden und notwendigen
Tätigkeiten
auf und an der Donau und des dazu benötigten Personals, der
Liegenschaften,
Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge, schwimmenden Geräte inkl.
Vorhaltegeräte erfolgen muss?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?
8. Befürworten Sie die Forderung der
Belegschaftsvertreter, dass die Beauftragung einer
Gesellschaft, welche ausnahmslos und ausschließlich die festgelegten
Tätigkeiten
durchführt
(Arbeitsservice) erfolgen sollte?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?
9. Befürworten Sie die Forderung der
Belegschaftsvertreter, dass eine Prüfung der
Notwendigkeit,
der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der gesetzten
Maßnahmen (Ausgliederung der ÖDOBAG, Teilung in Donau-Technik-GmbH
und
Donau-Betriebs-AG, etc.) erfolgen sollte?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Was werden Sie zur Umsetzung dieses Vorschlages unternehmen?
10. Besteht eine Möglichkeit, dass die ÖDOBAG die exklusive
Donaubetreuung
eingeräumt
bekommt?
a. Falls
nein, warum nicht?
b.
Falls ja, ab wann und auf welche Art und Weise?
11. Welche Schritte werden Sie veranlassen um jene Rahmenbedingungen zu
schaffen,
damit
die ÖDOBAG auf der Donau gewinnbringend wirtschaften kann?
12. Gibt es eine Möglichkeit, einen Teil der Beamten der
ÖDOBAG bei der unter
Personalmangel
leidenden Schifffahrtspolizei einzusetzen?
a. Falls
nein, warum nicht?
b. Falls ja, wie viele Mitarbeiter der ÖDOBAG könnten unter
welchen
Voraussetzungen
ab wann bei der Schifffahrtspolizei eingesetzt werden?
13. Was werden Sie dagegen unternehmen, dass Landwirte über den
Maschinenring
(somit
steuerlich begünstigt und unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen)
- teilweise am Wochenende -Mäharbeiten im Uferbereich übernehmen und
den
Mitarbeitern
der ÖDOBAG nur mehr jene zum Teil gefährlichen Arbeiten im
Uferbereich
bleiben, welche die Landwirte nicht erledigen können und wollen?
14. Was werden Sie unternehmen, damit Privatunternehmen - die zur
Betreuung der
Donau eingesetzt werden - einer strengeren Leistungskontrolle unterworfen
werden?
15. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass jene Privatunternehmen, die keine
ordnungsgemäße
Leistung erbringen (z.B.: zu tiefe Baggerungen vornehmen), künftig
von
Ausschreibungen ausgeschlossen werden?
a.
Falls nein, warum nicht?
b.
Falls nein, welche sonstigen Maßnahmen werden künftig gegen
Privatunternehmen
gesetzt, die die ÖDOBAG konkurrieren aber keine
ordnungsgemäße
Leistung erbringen?