3353/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend die Aufhebung des Atomstromimports aus Drittländern nach Österreich
Per 1. Jänner dieses Jahres ist das Importverbot
für Strom aus der Slowakei, Slowenien,
Ungarn und Polen aufgehoben. Bisher war ein
Stromimport aus den genannten Staaten laut
Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz (ElWOG) in der Fassung des Artikel 7 des
Energieliberalisierungsgesetzes,
§ 13 Abs 1, nicht gestattet, denn das Gesetz sieht vor, dass
“Stromlieferungsverträge,
die den Bezug von elektrischer Energie zur inländischen
Bedarfsdeckung aus Drittstaaten zum
Gegenstand haben, die zur Deckung ihres Bedarfs auch
in Anlagen erzeugt werden, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder von
denen eine
unmittelbare oder mittelbare Gefahr
für das Leben oder die Gesundheit von im Staatsgebiet
befindlichen Menschen, Tieren und Pflanzen ausgeht oder die nicht den
Nachweis der
ordnungsgemäßen Entsorgung bei der Erzeugung elektrischer Energie
anfallenden Abfälle
erbringen und kein Konzept für künftig aus der Erzeugung anfallende
Abfälle erstellen"
unzulässig sind. Mit der Begründung des “vorläufigen
Abschluss des Energiekapitels" mit
den genannten EU-Beitrittsländern darf per 1.1.2002 Strom nach
Österreich importiert
werden, obwohl sich die Situation hinsichtlich AKW-Sicherheit und Entsorgung
nuklearer
Abfälle bis zum heutigen Zeitpunkt
nicht verändert hat.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1) Halten Sie die Aufhebung des Stromimportverbots aus der Slowakei, Ungarn,
Slowenien
und Polen angesichts des Zustands der Atomanlagen in diesen Ländern
für
gerechtfertigt?
2) Wenn ja, warum?
3) Die Aufhebung des Importverbots steht in klarem
Wiederspruch zum ElWOG, das im
§
13 klar regelt, das Stromimporte aus Drittstaaten mit Anlagen, die nicht dem
Stand
der
Technik entsprechen, zu untersagen sind. Fühlen Sie sich nicht an die
Bestimmungen
des ELWOG gebunden?
4) Oder sind Sie der Meinung, daß es sich bei
Bohunice, Mochovce, Krsko und Paks um
Anlagen
handelt, die dem Stand der Technik entsprechen?
5) Was hat
sich zwischen Verhängung des Importverbots und seiner Aufhebung per 1.
Jänner
2002 hinsichtlich AKW-Sicherheit und Entsorgung nuklearer Abfälle in den
genannten
Staaten konkret verändert/verbessert?
6)
Was hat sich zwischen der Veröffentlichung der Verordnung zum § 13 im
Oktober
2001, der jene Staaten auflistet, aus denen
ein Stromimport nach Österreich verboten
ist, der Verlängerung der Verordnung" per Anfang Dezember und
schliesslich und
dem neuerlichen Erlassen besagter
Verordnung per 1. Jänner 2202 geändert, wodurch
Stromimporte aus genannten
Drittstaaten plötzlich zulässig sind?
7) Sind die Schliessungspläne für das AKW
Bohunice, das unbestritten zu den
gefährlichsten
Atomkraftwerken der Welt zählt, für 2006/2008 ausreichend, um
dennoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt
Stromimporte aus der Slowakei zu gestatten?
8) Wie wollen sie künftig den Nachbarländern, aber auch
den EU-Partnern, das
Engagement Österreichs gegen grenznahe AKWs erklären, wenn wir
gleichzeitig
Strom
aus diesen beziehen?
9)
Wie groß war der Atomstrom-Anteil am Gesamtstromverbrauch in Österreich
vor
Aufhebung des Stromimportverbots aus
besagten Drittstaaten?
10) Welche Strommengen werden nach der Aufhebung des Importverbots aus
besagten
Ländern
im heimischen Stromnetz erwartet? (Bitte nach Ländern und Gigawattstunden
aufschlüsseln)
11) Auf welches Ausmass wird sich dabei der Anteil von Atomstrom aus
den einzelnen
Staaten
belaufen?
12) Planen Sie auch für Tschechien oder andere Länder eine
Aufhebung des
Importverbots?
13) Wenn ja welche und zu welchem Zeitpunkt?
14) Wenn nein, warum nicht?
15) Wo liegt der Unterschied im Stand der Energiekapitel-Verhandlungen
bzw. dem
vorläufigen Abschluß des Energiekapitels zwischen Tschechien und
jenen
Drittstaaten,
aus denen per 1. Jänner 2002 Stromimporte gestattet sind?
16) Können Sie ausschliessen, dass von den Anlagen, in denen in
besagten Drittstaaten
Strom erzeugt wird (wie etwa
Bohunice, Krsko, Paks, Mochovce) und der nun auch
nach Österreich Strom importiert
werden kann, eine unmittelbare oder mittelbare
Gefahr für die
österreichischen Staatsbürger ausgeht?
17) Wenn ja, wie?
18) Wenn nein, warum gestatten Sie dennoch Stromimporte aus diesen
Ländern, obwohl
laut
ElWOG in diesem Fall ein Import nicht zulässig ist?
19) Sehen Sie in der Aufhebung des Stromimportverbots aus Polen,
Slowenien, Ungarn
und der
Slowakei nicht die Gefahr für Umgehungsgeschäfte, da künftig
etwa auch
russischer Atom-Strom durch
die Hintertür via Ungarn z.B. ganz legal nach Österreich
importiert werden kann?
20) Konterkariert die Aufhebung des Importverbots nicht die heimische
Anti-Atom-
Politik?
21) Warum haben Sie als zuständiger Minister nicht von Ihrem
Weisungsrecht Gebrauch
gemacht,
und die Aufhebung des Stromimports aus besagten Drittstaaten untersagt?
22) Glauben Sie, dass die Mehrheit der österreichischen
Bevölkerung Atomstrom aus
ihren
Steckdosen will?
23) Steht der nun legitimierte Import von Atomstrom auch im
Zusammenhang mit der
Tatsache,
dass die Verbund-Gesellschaft derzeit bereits rund die Hälfte seines
sauberen
Stroms aus Wasserkraftwerken im Ausland absetzt?
24) Welche Strommengen kauft Österreich jährlich zu?
25) Aus welchen Ländern stammen die Stromimporte?
26) Wieviel kostet Strom aus Slowenien, der Slowakei, Ungarn
und Polen pro
Kilowattstunde?
27) Wieviel kostet heimischer Strom aus Wasserkraftwerken?
28) Wieviel kostet dagegen Ökostrom?