3356/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft
& Arbeit
betreffend Wettbewerbsrecht
Aus verschiedenen Gründen ist das Wettbewerbsrecht in
Österreich reformbedürftig.
Den Wettbewerb in Österreich
möglichst chancengleich zu ermöglichen und zu
gewährleisten muss Ziel entsprechender gesetzlicher Regelungen sein. Sie
haben
die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsunternehmen im Bereich der
Angebotsvielfalt eines preiswerten
Warensortiments für die Konsumentinnen
sicherzustellen und die materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Grundlage
für
einen effizienten Vollzug bereitzustellen (Normen, Vollzugsinstitutionen,
Ressourcen,
Verfahre n s recht). Vor allem aus Sicht
der Konsumentinnen ist ein modernes
effizientes Wettbewerbsrecht dringend
erforderlich.
Die Entwürfe zur Wettbewerbsrechts- und
Kartellgesetznovelle 2001 entsprechen
nach diversen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren nicht den Anforderungen
eines modernen Wettbewerbsrechts. Doppelkonstruktion einer
Wettbewerbsbehörde
und einer Kartellanwaltschaft sowie externe Gutachter für das
Kartellgericht führen
zu Doppelgleisigkeiten und verteuern die Wettbewerbskontrolle ohne für
Effizienzgewinn zu sorgen, da es zu keiner
Verfahrensvereinheitlichung kommt.
Verzögerungen in der weiteren Vorgangsweise zur Beschlußfassung
ermöglichen
eine generelle Überarbeitung der Entwürfe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Auf europäischer Ebene setzt sich
Zusehens eine Vereinheitlichung der
Terminologie (“Wettbewerbsrecht")
und der Verfahrensabläufe durch. Aus.
welchen Gründen wurde auf ein
entsprechende Zusammenführung von Kartell-
und Wettbewerbsrecht in einen Gesetzesentwurf bzw auf eine Vereinheitlichung
der Verfahrensabläufe verzichtet?
2.
Sowohl aus verfahrenstechnischen als auch aus finanziellen Gründen
erscheint diversen Institutionen, die Stellungnahmen abgaben, die separate
Einrichtung einer Kartellanwaltschaft als kostspielige Doppelgleisigkeit. Aus
welchen Gründen soll die als überflüssig angesehene
Kartellanwaltschaft
eingeführt werden?
3.
Die Umsetzung des Wettbewerbsrechts hängt von der personellen und
finanziellen Ausstattung der
Wettbewerbsbehörde ab. Wie viele
Mitarbeiterinnen sind derzeit in Ihrem Ressort in diesem Bereich tätig,
wieviel
soll die geplante Behörde in Zukunft
umfassen?
4.
Welche finanziellen Mittel sind in Zukunft für die
Wettbewerbsbehörde, für die
Kartellanwaltschaft und für das Kartellgericht vorgesehen?
5.
Gedenken Sie den Empfehlungen der Stellungnahme des Rechnungshofes
nachzukommen, wenn nicht, warum nicht?
6.
Warum ist für die Bestellung des Generaldirektors der
Wettbewerbsbehörde
kein öffentliches Hearing vorgesehen?
7.
Aus welchen Gründen wird in den Gesetzesentwürfen auf die
parlamentarische
Kontrolle der Behörde verzichtet? Wie beurteilen Sie den Vorschlag,
daß der
Generaldirektor dem Parlament einen jährlichen Bericht vorlegen soll?
8.
Werden Sie im Falle einer fehlenden Verfassungsmehrheit, wodurch die
Errichtung einer weisungsfreien unabhängigen Behörde nicht
möglich ist,
eventuelle Weisungen öffentlich und schriftlich geben?
9. Wann sollen die beiden Novellen endgültig beschlossen werden?