3357/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler

betreffend Gefährdung des öffentlich-rechtlichen Auftrags des ORF gemäß
RundfunkG durch parteipolitische Interventionen (FPÖ-"STUNK" im ORF)

Am Freitag, den 25.1.2002 hätte eine Diskussion von Politikerinnen in der ZiB 3
stattfinden sollen, am Sonntag, den 27.1.2002 war eine politisch besetzte
Betrifft-Sendung anberaumt, die vom ORF intendierten Teilnehmerinnen bereits
eingeladen. Ohne Zweifel bildete die vordergründig beigelegte Regierungskrise
das innenpolitische Thema schlechthin, sodass Informationen, Analysen und
Schlussfolgerungen aus erster Hand - also von Vertreterinnen der
Parlamentsparteien - im Sinne der Wahrung der gesetzlichen Aufgaben des
ORF laut RundfunkG geboten erschienen.

Offenbar genügte aber ein Anruf von FPÖ-Klubobmann Ing. Westenthaler,
diese bereits getroffene Entscheidung zu ändern: Die Drohung, es könnte
"Stunk" geben, war den Programmverantwortlichen offenbar Befehl. Das
Gesetz ist diesbezüglich unter Verweis auf die §§ 1 (3), 4 (1) Z 1,2,3,4, 10 und
32 eindeutig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Ist allen Mitgliedern der Bundesregierung der Inhalt des Programmauftrages
des ORF bekannt?

2.  Halten Sie die Berichterstattung über eine ernste Regierungskrise und den
Umgang der Parlamentsparteien damit für eine vom öffentlich-rechtlichen
Auftrag erfasste Materie? Wenn nein, wie begründen Sie dies?


3. Was haben Sie als Koordinator der Regierungspolitik unternommen, um
Drohungen und Nötigungen ("dann gibt es Stunk") durch maßgebliche FPÖ-
Politiker und Mitglieder des Koalitionsausschusses gegenüber dem ORF
abzustellen bzw. pro futuro zu verhindern?

4. Wie beurteilen Sie die Drohung, "Stunk zu machen" unter Bedachtnahme
auf § 10RundfunkG?

5. Wie beurteilen Sie die Gebührenfinanzierung des ORF, wenn ORF-Organe
aus Angst vor Westenthaler-Stunk das Programm ändern?