3358/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Rehabilitierung der österreichischen Opfer der NS-Militärjustiz
Mit der Entschließung
des Nationalrates vom 14. 7. 1999 (XX. GP,
209/E) wurde ein
längst
überfälliges Kapitel der Vergangenheitsbewältigung in
Österreich in Angriff
genommen. Nach über 56 Jahren der Stigmatisierung und Diskriminierung
wurde
beschlossen, die österreichischen Opfer der NS-Militärjustiz zu
rehabilitieren. Mit
dieser Entschließung setzt das offizielle Österreich einen ersten
Schritt, der
gesellschaftlichen Diffamierung dieser Opfergruppe ein Ende zu bereiten. Es ist
tragisch, dass diese Maßnahme für die meisten Opfer der
NS-Militärjustiz zu spät
kommt. Für die wenigen
noch lebenden hochbetagten Menschen ist die Aufhebung
ihrer Urteile eine Geste mit hohem Symbolwert. Deshalb ist es dringend
notwendig,
dass die Unrechtsurteile der NS-Militärgerichtsbarkeit schleunigst
aufgehoben und
die noch wenigen überlebenden Opfer bzw. die Angehörigen der
Verstorbenen
hiervon verständigt
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele Urteile der NS-Militärjustiz wurden seit 1945 auf Grund des
Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes (BGBL 48/1945) aufgehoben?
2.
Besitzen Sie Daten über die Anwendung des Aufhebungs- und
Einstellungsgesetzes in der unmittelbaren Nachkriegszeit?
Wenn nein, wo befinden sich die betreffenden Akten?
3. Wie verteilten sich die bisherigen Urteilsaufhebungen auf die jeweiligen
Opfergruppen (Deserteure,
Wehrdienstverweigerer, sonstige Anwendungsfälle
der KSSVO)?
4.
Kam es seit der Entschließung des Nationalrates XX. GP 209/E von Juli 1999
zu weiteren
Urteilsaufhebungen?
5. Welche
Schritte zur Erfüllung dieser Entschließung sind von Seiten des
Bundesministeriums für Justiz bereits gesetzt worden?
6. Welche
Schritte zur Erfüllung dieser Entschließung werden in näherer
Zukunft
gesetzt?
7. Wie soll
die Aufhebung der noch nicht aufgehobenen Urteile der NS-
Militärjustiz an Österreichern gemäß Aufhebungs- und
Einstellungsgesetz
erfolgen?
8.
Gibt es einen Zeitplan zur Umsetzung einer amtswegigen Urteilsaufhebung?
Wenn ja, für welchen Zeitpunkt ist der Abschluss der Umsetzung der
Entschließung zu erwarten?