3358/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Rehabilitierung der österreichischen Opfer der NS-Militärjustiz

Mit der Entschließung des Nationalrates vom 14. 7. 1999 (XX. GP, 209/E) wurde ein
längst überfälliges Kapitel der Vergangenheitsbewältigung in Österreich in Angriff
genommen. Nach über 56 Jahren der Stigmatisierung und Diskriminierung wurde
beschlossen, die österreichischen Opfer der NS-Militärjustiz zu rehabilitieren. Mit
dieser Entschließung setzt das offizielle Österreich einen ersten Schritt, der
gesellschaftlichen Diffamierung dieser Opfergruppe ein Ende zu bereiten. Es ist
tragisch, dass diese Maßnahme für die meisten Opfer der NS-Militärjustiz zu spät
kommt. Für die wenigen noch lebenden hochbetagten Menschen ist die Aufhebung
ihrer Urteile eine Geste mit hohem Symbolwert. Deshalb ist es dringend notwendig,
dass die Unrechtsurteile der NS-Militärgerichtsbarkeit schleunigst aufgehoben und
die noch wenigen überlebenden Opfer bzw. die Angehörigen der Verstorbenen
hiervon verständigt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wie viele Urteile der NS-Militärjustiz wurden seit 1945 auf Grund des
Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes (BGBL 48/1945) aufgehoben?

2.   Besitzen Sie Daten über die Anwendung des Aufhebungs- und
Einstellungsgesetzes in der unmittelbaren Nachkriegszeit?

Wenn nein, wo befinden sich die betreffenden Akten?

3.  Wie verteilten sich die bisherigen Urteilsaufhebungen auf die jeweiligen

Opfergruppen (Deserteure, Wehrdienstverweigerer, sonstige Anwendungsfälle
der KSSVO)?

4.   Kam es seit der Entschließung des Nationalrates XX. GP 209/E von Juli 1999
zu weiteren Urteilsaufhebungen?


5. Welche Schritte zur Erfüllung dieser Entschließung sind von Seiten des
Bundesministeriums für Justiz bereits gesetzt worden?

6. Welche Schritte zur Erfüllung dieser Entschließung werden in näherer Zukunft
gesetzt?

7. Wie soll die Aufhebung der noch nicht aufgehobenen Urteile der NS-
Militärjustiz an Österreichern gemäß Aufhebungs- und Einstellungsgesetz
erfolgen?

8.  Gibt es einen Zeitplan zur Umsetzung einer amtswegigen Urteilsaufhebung?
Wenn ja, für welchen Zeitpunkt ist der Abschluss der Umsetzung der
Entschließung zu erwarten?