3370/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni

und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Form und Inhalt der Reisepässe und Passersätze

Wie den Medien zu entnehmen war plant der Innenminister eine Verordnungsänderung,
nach der künftig Personalausweise auf Kunststoffbasis mit oder ohne Datenträger
ausgestellt werden sollen.

Dabei soll die Personalisierung des einzelnen Ausweises durch die Herstellerfirma
erfolgen. Den Aufwand für Investitions- und Produktionskosten beziffert das
Innenministerium pro Karte bei einer jährlichen Stückzahl von ca. 150.000 Ausweisen mit
einem Betrag von etwa ATS 200.- (ohne Umsatzsteuer), was 14,53 € entspricht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Beim Ausstellen von Reisedokumenten handelt es sich um eine Kernaufgabe der
Hoheitsverwaltung. Auf welche gesetzliche Bestimmung stützen Sie die
Verlagerung der Ausstellung eines Reisedokuments auf eine Privatfirma?

2.   Bei etwa 150 000 auszustellenden Ausweisen pro Jahr ergibt sich aufgrund der
Schätzungen des BMI ein Budgetaufwand von 2,18 Millionen € (30 Millionen
Schilling). Wie teilt sich dieser Betrag auf Investitions- und Produktionskosten auf?
Mit welchen Investitionskosten ist bei den zuständigen Behörden zu rechnen?

3.   Die zuständigen Behörden sollen die Personalisierungsdaten auf elektronischem
Weg der Herstellerfirma übermitteln. Welche Sicherungsmaßnahmen sind
vorgesehen, um Datenmissbrauch zu verhindern und den Datenschutz zu
garantieren?


4.   Die Herstellerfirma soll auch den angefertigten Ausweis an den Antragsteller
übermitteln. Wer trägt hiefür die Kosten? Welche Maßnahmen treffen Sie für eine
ordnungsgemäße und sichere Übermittlung und welche Maßnahmen sehen Sie vor,
wenn ein übermittelter Ausweis schad- oder fehlerhaft ist?

5.   Die zuständigen Behörden sollen Personalausweise künftig selbst nicht mehr
ausstellen. Mit welchen Personaleinsparungen rechnen Sie?

a.   Wieviel Beamte werden, aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppen,

dadurch eingespart?
b.   Wieviele Vertragsbedienstete werden, aufgeschlüsselt nach

Entlohnungsgruppen, eingespart?

c.   Bei welcher Behörde bzw. Dienststelle werden Sie diese Bediensteten,
aufgeschlüsselt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, künftig
einsetzen?

6.   Planen Sie auch eine Verordnungsänderung, nach der künftig auch der Reisepass
nach einem ähnlichen Verfahren hergestellt werden soll? Wenn ja, wann soll dies
geschehen?