3370/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Form und Inhalt der Reisepässe und Passersätze
Wie den Medien zu
entnehmen war plant der Innenminister eine Verordnungsänderung,
nach der
künftig Personalausweise auf Kunststoffbasis mit oder ohne
Datenträger
ausgestellt
werden sollen.
Dabei soll die
Personalisierung des einzelnen Ausweises durch die Herstellerfirma
erfolgen.
Den Aufwand für Investitions- und Produktionskosten beziffert das
Innenministerium
pro Karte bei einer jährlichen Stückzahl von ca. 150.000 Ausweisen
mit
einem
Betrag von etwa ATS 200.- (ohne Umsatzsteuer), was 14,53 € entspricht.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Beim Ausstellen von Reisedokumenten handelt es sich um eine
Kernaufgabe der
Hoheitsverwaltung.
Auf welche gesetzliche Bestimmung stützen Sie die
Verlagerung der Ausstellung eines Reisedokuments auf eine Privatfirma?
2. Bei etwa 150 000 auszustellenden Ausweisen pro Jahr
ergibt sich aufgrund der
Schätzungen
des BMI ein Budgetaufwand von 2,18 Millionen € (30 Millionen
Schilling). Wie teilt sich dieser Betrag auf Investitions- und
Produktionskosten auf?
Mit
welchen Investitionskosten ist bei den zuständigen Behörden zu
rechnen?
3. Die zuständigen Behörden sollen die
Personalisierungsdaten auf elektronischem
Weg der Herstellerfirma übermitteln. Welche Sicherungsmaßnahmen sind
vorgesehen,
um Datenmissbrauch zu verhindern und den Datenschutz zu
garantieren?
4.
Die Herstellerfirma soll auch den angefertigten Ausweis an den Antragsteller
übermitteln. Wer trägt hiefür die Kosten? Welche Maßnahmen
treffen Sie für eine
ordnungsgemäße und sichere
Übermittlung und welche Maßnahmen sehen Sie vor,
wenn ein übermittelter Ausweis schad- oder fehlerhaft ist?
5. Die zuständigen Behörden sollen
Personalausweise künftig selbst nicht mehr
ausstellen.
Mit welchen Personaleinsparungen rechnen Sie?
a. Wieviel Beamte werden, aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppen,
dadurch eingespart?
b.
Wieviele Vertragsbedienstete werden, aufgeschlüsselt nach
Entlohnungsgruppen, eingespart?
c. Bei
welcher Behörde bzw. Dienststelle werden Sie diese Bediensteten,
aufgeschlüsselt nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, künftig
einsetzen?
6. Planen
Sie auch eine Verordnungsänderung, nach der künftig auch der
Reisepass
nach einem ähnlichen
Verfahren hergestellt werden soll? Wenn ja, wann soll dies
geschehen?