3373/J XXI.GP
Eingelangt am: 31.01.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein
betreffend die Kontrolle von Betrieben zwecks illegaler Beschäftigung von
Arbeitskräften
Durch
den “Frächterskandal" - einem besonders krassen Beispiel
illegaler
Beschäftigung - ist der Öffentlichkeit das ganze Ausmaß
organisierten
Schwarzunternehmertums bewusst geworden. Die politisch Verantwortlichen wissen
allerdings schon seit längerem, dass hier dringender Handlungsbedarf
besteht. In
einer schriftlichen Anfragebeantwortung Ihres Ressorts vom 6. Juli 2000 hatte
es
geheißen, dass die Bundesregierung der Bekämpfung organisierter
Schwarzarbeit
einen “primären Stellenwert" einräume, und dass Ihnen
diese “auch in dieser
Legislaturperiode ein besonderes Anliegen" sei. Auf die Frage, ob die Personalein-
sparungen im Bereich der Arbeitsinspektion vertretbar seien, versicherten Sie,
dass
diese “professionell und intelligent entsprechende Prioritäten"
setze, um die
Kontrollen so “effizient und flächendeckend wie möglich zu
gestalten".
Die tatsächliche Situation auf dem Gebiet
illegaler Beschäftigung scheint nun - 1 ½
Jahre später - diese Einschätzung nicht zu bestätigen.
In diesem Zusammenhang richten die
unterzeichnenden Abgeordneten an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage
1. Ist es richtig,
dass im Jahr 2001 weniger Baustellen und Betriebe kontrolliert
wurden als im Jahr davor ?
2. Wenn ja, - warum
und wie lässt sich das mit Ihrer Aussage vom 6. Juli 2000
vereinbaren, dass “die Kontrolltätigkeit
der Arbeitsinspektorate verstärkt" werde ?
3. Ist es
richtig, dass die Anzahl der beanstandeten Betriebe im
Jahr 2001
gegenüber dem Vorjahr zugenommen hat ?
4. Wenn ja, - welche Schlüsse ziehen Sie daraus ?
5. Ist es richtig, dass die Anzahl der beanstandeten
Betriebe in Kärnten im Jahr
2001 gegenüber dem Vorjahr um 40% zugenommen hat ?
6. Wenn ja, - worauf führen Sie diese Zunahme
zurück, und mit welchen konkreten
Maßnahmen werden Sie darauf reagieren ?
7. Bleiben Sie bei Ihrer Aussage (vom 6. Juli 2000),
dass Kontrollmaßnahmen bei
dem gegebenen Personalstand “effizient und flächendeckend"
möglich seien ?
8. Wie viele Bedienstete des Arbeitsinspektorats
standen zur Verfügung als Sie die
Verantwortung für das Ressort “Wirtschaft und Arbeit"
übernahmen, und wie viele
sind es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ?
9. Wie viele Betriebe und Baustellen wurden im Jahre
2001 kontrolliert und welche
Zahlenvergleiche ergeben sich gegenüber dem Vorjahr (gesamt und nach
Bundesländern) ?
10. Wie viele beanstandete Betriebe gab es 2001
(gegenüber dem Vorjahr, gesamt
und nach Bundesländern) ?
11. Wie viele illegale Beschäftigte wurden im Jahr
2001 erhoben (wie viele Inländer,
wie viele Ausländer, gegenüber dem Vorjahr, gesamt und nach
Bundesländern) ?
12. Welche, der von Ihnen im Juli 2000 angekündigten
“organisatorischen
Maßnahmen" und Verbesserungen durch “moderne technische
Geräte", wurden
bisher umgesetzt ?
13.Zu welchen Ergebnissen ist die von Ihnen
angekündigte “legistische
Arbeitsgruppe" zum Thema Schwarzarbeit bisher gelangt ?
14. Wie weit sind die konkreten Vorarbeiten zu der von BM
Strasser (im NR-Plenum
am 30. 1. 2002) angekündigten “engen Zusammenarbeit von
Arbeitsinspektion
und Exekutive" gediehen ?
15. Wurden zu der geplanten “zentralen Planungs- und
Koordinierungsstelle", die laut
BM Strasser “direkte Zugriffsmöglichkeiten von bis zu 27.000
Polizisten und
Gendarmen" gewährleisten soll, schon ein Konzept erarbeitet ?
16. Wenn ja, - welches, und warum werden diese Schritte erst jetzt gesetzt ?