3373/J XXI.GP

Eingelangt am: 31.01.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein

betreffend die Kontrolle von Betrieben zwecks illegaler Beschäftigung von

Arbeitskräften

Durch den “Frächterskandal" - einem besonders krassen Beispiel illegaler
Beschäftigung - ist der Öffentlichkeit das ganze Ausmaß organisierten
Schwarzunternehmertums bewusst geworden. Die politisch Verantwortlichen wissen
allerdings schon seit längerem, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. In
einer schriftlichen Anfragebeantwortung Ihres Ressorts vom 6. Juli 2000 hatte es
geheißen, dass die Bundesregierung der Bekämpfung organisierter Schwarzarbeit
einen “primären Stellenwert" einräume, und dass Ihnen diese “auch in dieser
Legislaturperiode ein besonderes Anliegen" sei. Auf die Frage, ob die Personalein-
sparungen im Bereich der Arbeitsinspektion vertretbar seien, versicherten Sie, dass
diese “professionell und intelligent entsprechende Prioritäten" setze, um die
Kontrollen so “effizient und flächendeckend wie möglich zu gestalten".
Die tatsächliche Situation auf dem Gebiet illegaler Beschäftigung scheint nun - 1 ½
Jahre später - diese Einschätzung nicht zu bestätigen.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage

1.  Ist es richtig, dass im Jahr 2001 weniger Baustellen und Betriebe kontrolliert
wurden als im Jahr davor ?

2.  Wenn ja, - warum und wie lässt sich das mit Ihrer Aussage vom 6. Juli 2000
vereinbaren, dass “die Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektorate verstärkt" werde ?

3.  Ist es  richtig,  dass  die Anzahl der beanstandeten  Betriebe  im Jahr 2001
gegenüber dem Vorjahr zugenommen hat ?

4.  Wenn ja, - welche Schlüsse ziehen Sie daraus ?


5.  Ist es richtig, dass die Anzahl der beanstandeten Betriebe in Kärnten im Jahr
2001 gegenüber dem Vorjahr um 40% zugenommen hat ?

6.  Wenn ja, - worauf führen Sie diese Zunahme zurück, und mit welchen konkreten
Maßnahmen werden Sie darauf reagieren ?

7.  Bleiben Sie bei Ihrer Aussage (vom 6. Juli 2000), dass Kontrollmaßnahmen bei
dem gegebenen Personalstand “effizient und flächendeckend" möglich seien ?

8.  Wie viele Bedienstete des Arbeitsinspektorats standen zur Verfügung als Sie die
Verantwortung für das Ressort “Wirtschaft und Arbeit" übernahmen, und wie viele
sind es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ?

9.  Wie viele Betriebe und Baustellen wurden im Jahre 2001 kontrolliert und welche
Zahlenvergleiche ergeben sich gegenüber dem Vorjahr (gesamt und nach
Bundesländern) ?

10. Wie viele beanstandete Betriebe gab es 2001 (gegenüber dem Vorjahr, gesamt
und nach Bundesländern) ?

11. Wie viele illegale Beschäftigte wurden im Jahr 2001 erhoben (wie viele Inländer,
wie viele Ausländer, gegenüber dem Vorjahr, gesamt und nach Bundesländern) ?

12. Welche, der von Ihnen im Juli 2000 angekündigten “organisatorischen
Maßnahmen" und Verbesserungen durch “moderne technische Geräte", wurden
bisher umgesetzt ?

13.Zu welchen Ergebnissen ist die von Ihnen angekündigte “legistische
Arbeitsgruppe" zum Thema Schwarzarbeit bisher gelangt ?

14. Wie weit sind die konkreten Vorarbeiten zu der von BM Strasser (im NR-Plenum
am 30. 1. 2002) angekündigten “engen Zusammenarbeit von Arbeitsinspektion
und Exekutive" gediehen ?

15. Wurden zu der geplanten “zentralen Planungs- und Koordinierungsstelle", die laut
BM Strasser “direkte Zugriffsmöglichkeiten von bis zu 27.000 Polizisten und
Gendarmen" gewährleisten soll, schon ein Konzept erarbeitet ?

16. Wenn ja, - welches, und warum werden diese Schritte erst jetzt gesetzt ?