3375/J XXI.GP
Eingelangt am: 01.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Grünewald,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Altersgrenze für Sanitäter
Am 30. Jänner 2002 kam es im
Waldviertel zu einem tragischen Unfall eines
Einsatzfahrzeuges der Rettung. Auffallend dabei war das hohe Alter der
Sanitäterinnen. Der Fahrer war 69 Jahre alt, die mitfahrenden
Sanitäterinnen waren
60 und 71 Jahre alt. Obwohl
die 71 jährige Frau an diesem Tag als Patientin mit der
Rettung mitfuhr (Sie wollte ins Krankenhaus zu einer Untersuchung), war sie It.
Medienberichten trotz ihres hohen Alters noch als Helferin beim Roten Kreuz
tätig.
Vor einigen Wochen erst wurde im Parlament das Sanitätergesetz beschlossen. In
diesem Gesetz werden Ausbildung, Tätigkeitsbereich und Fortbildung von Sanitätern
und Sanitätshilfsdiensten geregelt.
Es wurde zwar zur Ausübung des Sanitäterberufes ein Mindestalter von 17 Jahren
beschlossen, nicht jedoch die Festlegung eines Höchstalters.
In einem vergleichbaren Bereich, der Feuerwehr, gibt es sehr wohl Altersgrenzen
nach oben. Berufsfeuerwehrleute gehen mit 55 Jahren in Pension, bei der freiwilligen
Feuerwehr gibt es eine Altersgrenze mit 65 Jahren für Einsätze.
Ein Höchstalter auch für Rettungssanitäter wäre sicher im Interesse der betroffenen
Berufsgruppe, da der Transport von Verletzten, seien es jetzt Frischverletzte oder
Patientinnen, die zu einer Untersuchung ins Krankenhaus müssen, immer körperlich
anstrengend ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Bis zu welchem Alter sind Sanitäter und Sanitäterinnen in Österreich tätig?
2)
In welchen Bereichen sind Mitarbeiterinnen bei den Rettungsorganisationen,
die über 65 Jahre alt sind, tätig?
3)
Werden Sie die notwendigen Schritte für die Aufnahme einer
Altersbegrenzung
nach oben in das Sanitätergesetz unternehmen?
Wenn ja, welche Altersgrenze können Sie sich vorstellen?
Wenn nein, warum nicht?