3375/J XXI.GP

Eingelangt am: 01.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Altersgrenze für Sanitäter

Am 30. Jänner 2002 kam es im Waldviertel zu einem tragischen Unfall eines
Einsatzfahrzeuges der Rettung. Auffallend dabei war das hohe Alter der
Sanitäterinnen. Der Fahrer war 69 Jahre alt, die mitfahrenden Sanitäterinnen waren
60 und 71 Jahre alt. Obwohl die 71 jährige Frau an diesem Tag als Patientin mit der
Rettung mitfuhr (Sie wollte ins Krankenhaus zu einer Untersuchung), war sie It.
Medienberichten trotz ihres hohen Alters noch als Helferin beim Roten Kreuz tätig.

Vor einigen Wochen erst wurde im Parlament das Sanitätergesetz beschlossen. In

diesem Gesetz werden Ausbildung, Tätigkeitsbereich und Fortbildung von Sanitätern

und Sanitätshilfsdiensten geregelt.

Es wurde zwar zur Ausübung des Sanitäterberufes ein Mindestalter von 17 Jahren

beschlossen, nicht jedoch die Festlegung eines Höchstalters.

In einem vergleichbaren Bereich, der Feuerwehr, gibt es sehr wohl Altersgrenzen

nach oben. Berufsfeuerwehrleute gehen mit 55 Jahren in Pension, bei der freiwilligen

Feuerwehr gibt es eine Altersgrenze mit 65 Jahren für Einsätze.

Ein Höchstalter auch für Rettungssanitäter wäre sicher im Interesse der betroffenen

Berufsgruppe, da der Transport von Verletzten, seien es jetzt Frischverletzte oder

Patientinnen, die zu einer Untersuchung ins Krankenhaus müssen, immer körperlich

anstrengend ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)     Bis zu welchem Alter sind Sanitäter und Sanitäterinnen in Österreich tätig?

2)     In welchen Bereichen sind Mitarbeiterinnen bei den Rettungsorganisationen,
die über 65 Jahre alt sind, tätig?

3)     Werden Sie die notwendigen Schritte für die Aufnahme einer Altersbegrenzung
nach oben in das Sanitätergesetz unternehmen?                  
Wenn ja, welche Altersgrenze können Sie sich vorstellen?

          Wenn nein, warum nicht?