3384/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.02.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend “Veterinärrecht - Berichte - Kontrolle - Konsequenzen"
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1. In
welchen Veterinärrechtlichen Normen gibt es eine Dokumentations- und
Berichtspflicht des Landeshauptmannes (im Rahmen der mittelbaren
Bundesverwaltung) gegenüber dem jeweils zuständigen Bundesminister?
2. Gibt es dafür auch terminliche Vorgaben? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
3. In
welchen Veterinärrechtlichen Normen werden nach
Gesetzesverstößen die
Anzeigen sowie die Verfahrensausgang und Strafen jährlich dokumentiert?
4. In
welchen Veterinärrechtlichen Normen verfügt Ihr Bundesministerium
eine
derartige Dokumentation?
5. Wie werden diese Berichte veröffentlicht?
6. In
welchen EU-Mitgliedsländern gibt es ein unmittelbares Durchgriffsrecht des
Staates (zuständiges Ministerium) auf die Vollziehung
veterinärrechtlicher
Bestimmungen? Wie sieht dies im einzelnen konkret aus?
7.
In welchen Rechtsmaterien zum Veterinärrecht gibt es eine generelle
Berichtspflicht Österreichs gegenüber Dienststellen der EU
Kommission?
8. Gibt es
dafür auch terminliche Vorgaben? Welche europäische Rechtsgrundlage
gibt es dafür?
9.
In welchen Rechtsmaterien zum Veterinärrecht sind Dienststellen der EU-
Kommission befugt, Kontrollen in Österreich durchzuführen?
10. Um welche Dienststellen handelt es sich?
11. Welche europäische Rechtsgrundlagen gibt es dafür?
12. Wie
sieht dabei jeweils die Kontrollfrequenz aus, bzw. wie ist der Ablauf dieser
Kontrolle in Österreich
ausgestaltet (z.B. Anmeldung; Mittelbare
Bundesverwaltung)?
13. Wird bei diesen EU Kontrollen gewährleistet, dass unangemeldet
kontrolliert, und
mit den nationalen
Kontrollorganen (z.B. Tierärzten) - ohne Beisein staatlicher
Vertreter und damit ohne
Beeinflussung - gesprochen werden kann?
14. Wie
erfolgt nach Beanstandungen durch Dienststellen der EU Kommission das
Controlling in Österreich?
15. Wie werden diese Berichte in Österreich veröffentlicht?
16. Wie
viele Kontrollen wurden 1999, 2000 und 2001 durchgeführt? Was wurde im
Ergebnis jeweils festgestellt? Wurden die festgestellten Mängel beseitigt
oder gibt
es noch einen legislativen Handlungsbedarf?
17. Zu
welchen Rechtsmaterien zum Veterinärrecht gibt es obligatorische
Kontrollvorgaben der EU Kommission für
die nationale Vollziehung (z.B.:
Häufigkeit, Stichprobe)? Ersuche um detaillierte Darstellung.
18. Gibt es
dabei eine Mindestprobenanzahl? Wurde diese in den Jahren 1999, 2000
und 2001 jeweils erreicht?
19. In welchen Rechtsmaterien zum Veterinärrecht gibt es ausdrückliche
Kontrollvorgaben aufgrund des Gesetzes (z.B. Proben- und Revisionsplan)?
20. In wie
vielen Erlässen wurden seit 1999 - etwa mangels gesetzlicher Regelung -
Kontrollvorgaben gegenüber Bundesdienststellen oder gegenüber den
Landeshauptleuten erteilt?
21. Wie lauten diese Erlässe?
22. Wurden
diese Erlässe in den Bundesländern 1999, 2000, 2001 auch
eingehalten?
23. Wenn Nein, welche warum nicht?
24. In wie
vielen Weisungen etc wurden seit 1999 - mangels gesetzlicher Regelung -
Kontrollvorgaben gegenüber Bundesdienststellen oder gegenüber den
Ländern
erteilt?
25. Wie lauten diese Weisungen?
26. Wurden
diese Weisungen in den Bundesländern 1999, 2000, 2001 auch
eingehalten?
27. Wenn Nein, welche warum nicht?
28. In
welcher Form wird sonst auf die Vollziehung durch die Landeshauptleute
Einfluss genommen?
29.
Welches Ministerium hat in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union die Kompetenz in Veterinärangelegenheiten (Auflistung der
Zuständigkeiten in den Mitgliedsstaaten)?
30.
Welches Ministerium hat in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU die Kompetenz
hinsichtlich der Veterinärbehördlichen Einfuhr (Auflistung der
Zuständigkeiten in
den Mitgliedsstaaten)?
31. Welche
Stichprobengröße (Mindestprobenanzahl) ist bei Importen aus
Drittstaaten von Lebendtieren sowie von Fleisch (Schlachtkörper) und
Fleischwaren an den Grenzen vor-gesehen (Stichproben bei der Einfuhr sowie
erfolgte Kontrolle)?
32. Welche bei sonstigen Lebensmitteln?
33. Wie sieht die
Zusammenarbeit zwischen österreichischen Zollbehörden (z.B. EU-
Außengrenzen) und den
jeweils zuständigen Lebensmittelaufsichtsorganen aus?
Wie ist diese strukturiert?