3386/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.02.2002

                             ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Maier


und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend “Pflanzenschutzgesetz - Berichte - Kontrolle - Konsequenzen -

Kompetenzen"

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende Anfrage:

1. In welchen pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen gibt es eine

Dokumentations- und Berichtspflicht des Landeshauptmannes (im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung) gegenüber dem jeweils zuständigen
Bundesminister?

2. Gibt es dafür auch terminliche Vorgaben? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

3. Werden nach den pflanzenschutzrechtlichen Normen nach Gesetzesverstößen
die Anzeigen sowie die Verfahrensausgang und Strafen jährlich dokumentiert?

4. Verfügt Ihr Bundesministerium über eine derartige Dokumentation (Berichte)?

5. Wie werden diese Berichte veröffentlicht?

6. In welchen EU-Mitgliedsländern gibt es ein unmittelbares Durchgriffsrecht des
Staates (zuständiges Ministerium) auf die Vollziehung pflanzenschutzrechtlicher
Bestimmungen? Wie sieht dies im einzelnen konkret aus?

7.  Gibt es nach pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen eine generelle
Berichtspflicht Österreichs gegenüber Dienststellen der EU Kommission?

8. Gibt es dafür auch terminliche Vorgaben? Welche europäische Rechtsgrundlage
gibt es dafür?

9.  Sind nach pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen Dienststellen der EU-
Kommission befugt, Kontrollen in Österreich durchzuführen?

10. Um welche Dienststellen handelt es sich?

11.Welche europäische Rechtsgrundlagen gibt es dafür?

12. Wie sieht dabei jeweils die Kontrollfrequenz aus, bzw. wie ist der Ablauf dieser
Kontrolle in Österreich ausgestaltet (z.B. Anmeldung; Mittelbare
Bundesverwaltung)?

13. Wird bei diesen EU Kontrollen gewährleistet, dass unangemeldet kontrolliert, und
mit den nationalen Kontrollorganen - ohne Beisein staatlicher Vertreter und
damit ohne Beeinflussung - gesprochen werden kann?


14. Wie erfolgt nach Beanstandungen durch Dienststellen der EU Kommission das
Controlling in Österreich?

15. Wie werden diese Berichte in Österreich veröffentlicht?

16. Wie viele Kontrollen wurden 1999, 2000 und 2001 durchgeführt? Was wurde im
Ergebnis jeweils festgestellt? Wurden die festgestellten Mängel beseitigt oder gibt
es noch einen legislativen Handlungsbedarf?

17. Gibt es in den pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen obligatorische
Kontrollvorgaben der EU Kommission für die nationale Vollziehung (z.B.:
Häufigkeit, Stichprobe)? Ersuche um detaillierte Darstellung.

18. Gibt es dabei eine Mindestprobenanzahl? Wurde diese in den Jahren 1999, 2000
und 2001 jeweils erreicht?

19. An welchen EU-weiten empfohlenen Monitoringprogrammen hat sich Österreich
1999, 2000 und 2001 beteiligt?

20. Was waren die Ergebnisse in Österreich?

21. In welcher Form und wann wurden diese veröffentlicht?

22. Gibt es in den pflanzenschutzrechtlichen nationalen Bestimmungen ausdrückliche
Kontrollvorgaben aufgrund des Gesetzes (z.B. Proben- und Revisionsplan)?

23. In wie vielen Erlässen wurden seit 1999 - etwa mangels gesetzlicher Regelung -
Kontrollvorgaben gegenüber Bundesdienststellen oder gegenüber den
Landeshauptleuten erteilt?

24. Wie lauten diese Erlässe?

25. Wurden diese Erlässe in den Bundesländern 1999, 2000, 2001 auch
eingehalten?

26. Wenn Nein, welche warum nicht?

27. In wie vielen Weisungen etc wurden seit 1999 - mangels gesetzlicher Regelung -
Kontrollvorgaben gegenüber Bundesdienststellen oder gegenüber den Ländern
erteilt?

28. Wie lauten diese Weisungen?

29. Wurden diese Weisungen in den Bundesländern 1999, 2000, 2001 auch
eingehalten?

30. Wenn Nein, welche warum nicht?

31. In welcher Form wird sonst auf die Vollziehung durch die Landeshauptleute
Einfluss genommen?


32. Welches Ministerium hat in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union die Kompetenz des Agrarischen Betriebsmittelrecht, beispielsweise nach
den pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen (Auflistung der Zuständigkeiten in
den Mitgliedsstaaten)?

33. Welches Ministerium hat in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU die Kompetenz
hinsichtlich der Einfuhr von geschützten Pflanzen nach den Pflanzenschutzgesetz
(Auflistung der Zuständigkeiten in den Mitgliedsstaaten)?

34. Welche Stichprobengröße (Mindestprobenanzahl) ist bei Importen aus
Drittstaaten an den Grenzen vorgesehen (Stichproben bei der Einfuhr sowie
erfolgte Kontrolle)?

35. In welcher Form und aufgrund welcher Normen erfolgt die Kontrolle von
geschützten Pflanzen nach dem Pflanzenschutzgesetz bei der Ausfuhr?

36. Wer ist für diese Kontrollen verantwortlich?

37. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen österreichischen Zollbehörden (z.B. EU-
Außengrenzen) und den jeweils zuständigen pflanzenschutzrechtlichen
Aufsichtsorganen aus? Wie ist diese strukturiert?

38. In welchen EU-Mitgliedsländern sind die Anstalten zur Untersuchung von
geschützten Pflanzen nach den Pflanzenschutzgesetz etc. (Agrarisches
Betriebsmittelrecht) ausgegliedert bzw. privatisiert (z.B. Ges.m.b.H.s)?

39. Welche Forschungsprojekte in Pflanzenschutzangelegenheiten wurden 1999,
2000 und 2001 in Auftrag gegeben?

40. Was waren die Ergebnisse der abgeschlossenen Forschungsprojekte? In welcher
Weise und wann wurden diese veröffentlicht?

41.Welche Forschungsprojekte sind für das Jahr 2002 geplant?