3393/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Muttonen und Genossinnen
an den Bundeskanzler

betreffend Auswirkungen der 3%-igen Kürzung der
Ermessensausgaben im Bereich der Kunstförderung

Mit Erlass des Finanzministers vom 25.2.2002 wurde verfügt, die
Ermessensausgaben der Ministerien für das Budgetjahr 2002 um 3% zu
kürzen.

Für das Kunstbudget bedeutet dies eine Kürzung um rund 2,23 Mio Euro
- nicht unwesentlich für einen Bereich, in dem der Anteil an
Ermessensausgaben relativ hoch anzusetzen ist. Es ist zu befürchten,
dass damit weitere Subventionskürzungen auf die Kunstschaffenden
Österreichs zukommen und die ohnedies schwierige Situation für
Kunstschaffende sowie Kunst- und Kulturinitiativen weiter verschärft
wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1. Wie wird die Kürzung der Ermessensausgaben in der Kunstsektion
gehandhabt werden ? Wird es zu linearen Kürzungen in den Bereichen
Förderungen, Aufwendungen und Ankäufe kommen ?

2. Welche Projekte werden zur Gänze gestrichen werden müssen?

3. Falls nicht linear gekürzt werden wird: welche Bereiche/Projekte
werden von Kürzungen betroffen sein ?

4. Zahlreiche Kunstschaffende, Kulturinitiativen und Kulturvereine
bewegen sich aufgrund der bereits in den letzten beiden Jahren erfolgten
Einsparungen am Rande der Existenzmöglichkeit. Was gedenken Sie
dagegen zu unternehmen ?