3393/J XXI.GP
Eingelangt am: 13.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Muttonen und
Genossinnen
an den Bundeskanzler
betreffend
Auswirkungen der 3%-igen Kürzung der
Ermessensausgaben
im Bereich der Kunstförderung
Mit Erlass des Finanzministers vom
25.2.2002 wurde verfügt, die
Ermessensausgaben der
Ministerien für das Budgetjahr
2002 um 3% zu
kürzen.
Für das Kunstbudget bedeutet dies
eine Kürzung um rund 2,23 Mio Euro
- nicht unwesentlich für einen
Bereich, in dem der Anteil an
Ermessensausgaben relativ hoch anzusetzen ist. Es ist zu befürchten,
dass damit weitere Subventionskürzungen auf die Kunstschaffenden
Österreichs zukommen und die ohnedies schwierige Situation für
Kunstschaffende sowie Kunst- und Kulturinitiativen weiter verschärft
wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Wie wird die Kürzung der
Ermessensausgaben in der Kunstsektion
gehandhabt werden ? Wird es zu linearen Kürzungen in den Bereichen
Förderungen, Aufwendungen und Ankäufe kommen ?
2. Welche Projekte werden zur Gänze gestrichen werden müssen?
3. Falls nicht linear gekürzt werden
wird: welche Bereiche/Projekte
werden von Kürzungen betroffen sein ?
4. Zahlreiche
Kunstschaffende, Kulturinitiativen und Kulturvereine
bewegen sich aufgrund der bereits in den letzten beiden Jahren erfolgten
Einsparungen am Rande der Existenzmöglichkeit. Was gedenken Sie
dagegen zu unternehmen ?