3411/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.02.2002
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Richter und Telefonüberwachung
Auch im Fall der Massenüberwachung von
Handys in Kärnten hat sich
herausgestellt, dass ein Grund für die
schlampige Ausstellung gerichtlicher
Beschlüsse die Überlastung der Richter ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele
Beschlüsse zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs wurden an
österreichischen Gerichten im Jahr 2001 gefasst ?
2. Wie viele dieser Beschlüsse betrafen in diesem Zeitraum Mobiltelefone ?
3. Wie viele dieser
Beschlüsse betrafen in diesem Zeitraum Sendebereiche für
Mobiltelefone ?
4. Wie viele dieser
Beschlüsse wurden in diesem Zeitraum unter “Gefahr im Verzug"
gefasst ?
5. Wie viele
Beschlüsse wurden in diesem Zeitraum unter “Gefahr im Verzug"
gefasst, obwohl es sich um eine bereits begangene Straftat handelte ?
6. Ist es rechtlich
zulässig, Beschlüsse unter “Gefahr im Verzug" zu fassen,
wenn es
sich um eine bereits begangene Straftat
handelt ?
7. Wie vielen der
Beschlüsse von Dreiersenaten ist in diesem Zeitraum kein
Beschluss unter “Gefahr im Verzug"
vorausgegangen ?
8. Wie viele Anträge der Ermittlungsbehörden auf Überwachung des
Fernmeldeverkehrs wurden in diesem Zeitraum an Gerichten abgelehnt ?
9. Richter und ihre
Vertretungen weisen immer wieder darauf hin, dass sie aufgrund
ihrer Überlastung kaum in der Lage sind, Anträge zur Überwachung
des
Fernmeldeverkehrs ausreichend zu überprüfen. Ist Ihnen dieser Zustand
bekannt
?
10. Was werden Sie unternehmen, um diesem Missstand abzuhelfen ?