3411/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.02.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Richter und Telefonüberwachung

Auch im Fall der Massenüberwachung von Handys in Kärnten hat sich
herausgestellt, dass ein Grund für die schlampige Ausstellung gerichtlicher
Beschlüsse die Überlastung der Richter ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wie viele Beschlüsse zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs wurden an
österreichischen Gerichten im Jahr 2001 gefasst ?

2. Wie viele dieser Beschlüsse betrafen in diesem Zeitraum Mobiltelefone ?

3. Wie viele dieser Beschlüsse betrafen in diesem Zeitraum Sendebereiche für
Mobiltelefone ?

4. Wie viele dieser Beschlüsse wurden in diesem Zeitraum unter “Gefahr im Verzug"
gefasst ?

5.  Wie viele Beschlüsse wurden in diesem Zeitraum unter “Gefahr im Verzug"
gefasst, obwohl es sich um eine bereits begangene Straftat handelte ?

6.  Ist es rechtlich zulässig, Beschlüsse unter “Gefahr im Verzug" zu fassen, wenn es
sich um eine bereits begangene Straftat handelt ?

7.  Wie vielen der Beschlüsse von Dreiersenaten ist in diesem Zeitraum kein
Beschluss unter “Gefahr im Verzug" vorausgegangen ?

8.  Wie viele Anträge der Ermittlungsbehörden auf Überwachung des

Fernmeldeverkehrs wurden in diesem Zeitraum an Gerichten abgelehnt ?

9.  Richter und ihre Vertretungen weisen immer wieder darauf hin, dass sie aufgrund
ihrer Überlastung kaum in der Lage sind, Anträge zur Überwachung des
Fernmeldeverkehrs ausreichend zu überprüfen. Ist Ihnen dieser Zustand bekannt
?                                                                                                                                        

10. Was werden Sie unternehmen, um diesem Missstand abzuhelfen ?