3412/J XXI.GP

Eingelangt am: 14.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Sorgfalt, Rechts- und Zahlenkunde am LG Klagenfurt

Richter Wilhelm Schasché hat in der ZiB 1 am 6.2.2002 zur Massenüberwachung von
Handys in Klagenfurt Stellung bezogen. Dabei erklärte der Richter, es sei nur zur
Überwachung von “ein paar hundert" Gesprächen gekommen.

Die Anordnung des LG Klagenfurt betrifft “sämtliche Netzbetreiber" an drei Standorten
jeweils für 24 Stunden. Laut Auskünften von Gendarmerie und Providern sind dabei
mindestens 100 000 Gespräche geführt worden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

ANFRAGE:

1.   Zum Zeitpunkt des Überwachungsbeschlusses durch den Untersuchungsrichter waren
die Straftaten bereits abgeschlossen. Durften daher Überwachungen mit “Gefahr im
Verzug" angeordnet werden ?

2.   War Wilhelm Schasché Vorsitzender des Dreiersenats, der den zweiten
Überwachungsbeschluss fasste ?

3.   Schasché kannte den Umfang der Überwachungsmaßnahme offensichtlich nicht. Wie
konnte er trotzdem die Maßnahme genehmigen ?

4.   Entspricht die Genehmigung der Kärntner Massenüberwachung dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit ?

5.   Warum hat Richter Schasché in der ZiB 1 die Öffentlichkeit falsch informiert ?

6.   Ist es neben ganz normal denkenden Menschen auch Richter Schasché zugänglich,
dass in drei Sendebereichen während eines ganzen Tages mehr als “ein paar hundert"
Gespräche geführt werden ?

7.   Was werden Sie unternehmen, um die Kärntner Justiz mit Zahlen und Fakten der
modernen Kärntner Telefonie vertraut zu machen ?

8.   Wie können Sie in Zukunft sicherstellen, dass Umfang und Verhältnismäßigkeit von
Überwachungsmaßnahmen von den zuständigen Organen der Justiz seriös geprüft
werden ?

9.   Sind Sie bereit, Richter Schasché den Unterschied" zwischen einem Gerichtsbeschluss
und einem Persilschein klarzumachen ?