3412/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Sorgfalt, Rechts- und Zahlenkunde am LG Klagenfurt
Richter Wilhelm
Schasché hat in der ZiB 1 am 6.2.2002 zur Massenüberwachung von
Handys in Klagenfurt Stellung
bezogen. Dabei erklärte der Richter, es sei nur zur
Überwachung von “ein paar hundert" Gesprächen gekommen.
Die Anordnung des LG
Klagenfurt betrifft “sämtliche Netzbetreiber" an drei
Standorten
jeweils für 24 Stunden. Laut Auskünften von Gendarmerie und Providern
sind dabei
mindestens 100 000 Gespräche geführt worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
ANFRAGE:
1.
Zum Zeitpunkt des Überwachungsbeschlusses durch den Untersuchungsrichter
waren
die Straftaten bereits abgeschlossen. Durften daher Überwachungen mit
“Gefahr im
Verzug" angeordnet
werden ?
2.
War Wilhelm Schasché Vorsitzender des Dreiersenats, der den zweiten
Überwachungsbeschluss fasste ?
3.
Schasché kannte den Umfang der Überwachungsmaßnahme
offensichtlich nicht. Wie
konnte er trotzdem die
Maßnahme genehmigen ?
4. Entspricht die Genehmigung
der Kärntner Massenüberwachung dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit ?
5. Warum hat Richter Schasché in der ZiB 1 die Öffentlichkeit falsch informiert ?
6.
Ist es neben ganz normal denkenden Menschen auch Richter Schasché
zugänglich,
dass in drei Sendebereichen während eines ganzen Tages mehr als “ein
paar hundert"
Gespräche geführt
werden ?
7.
Was werden Sie unternehmen, um die Kärntner Justiz mit Zahlen und Fakten
der
modernen Kärntner Telefonie vertraut zu machen ?
8. Wie können Sie in
Zukunft sicherstellen, dass Umfang und Verhältnismäßigkeit von
Überwachungsmaßnahmen von den zuständigen Organen der Justiz
seriös geprüft
werden ?
9.
Sind Sie bereit, Richter Schasché den Unterschied" zwischen einem
Gerichtsbeschluss
und einem Persilschein
klarzumachen ?