3439/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bestätigungsvermerk der
Abschlussbilanz des Kunsthistorischen
Museums zum 31.12.1999
In einem Schreiben vom 1. Februar 2001 hat der
Generaldirektor des
Kunsthistorischen Museums, HR Prof. Dr.
Wilfried Seipel, dem Grünen Klub, der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem
Bundesminister für
Arbeit den Prüfungsvermerk der Abschlussbilanz 1999 Übermittel, der
einen explizit
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält. Dieser
Bestätigungsvermerk der
Europa Treuhand Ernst und Young stimmt jedoch
nicht mit jenem
Bestätigungsvermerk überein, der im
Firmenbuch am Handelsgericht entsprechend
dem Bundesmuseengesetz hinterlegt wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welche Version des Bestätigungsvermerkes der Abschlussbilanz 1999 des
Kunsthistorischen Museums ist die
gültige?
2.
Welche Version des Bestätigungsvermerkes liegt in Bundesministerium
für
Finanzen auf?
3.
Wieso hat der im Handelsgericht Wien aufliegende Bestätigungsvermerk
für
den Prüfbericht zum Jahresabschluss 1999 eine andere Textierung als jener,
den Dr. Seipel der Bundesministerin und den Grünen übermittelt hat?
Bestätigungsvermerk
Die Buchführung und der Jahresabschluß
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung
den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluß vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluß.
6.7. Bestätigungsvermerk
Gegen den diesem Prüfungsbericht beigefügten
Jahresabschluß zum 31.Dezember 1999 des
Kunsthistorischen Museums, Wien, die diesem Jahresabschluß zugrunde
liegende Buch-
führung und den Lagebericht bestehen keine Einwendungen, sodaß wir
für den Jahresabschluß
zum 31 .Dezember 1999 folgenden uneingeschränkten
Bestätiqunqsvermerk
erteilen:
"Die Buchführung und der Jahresabschluß
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung
den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluß vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluß."