3445/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend Bestätigungsvermerk der Abschlussbilanz des Kunsthistorischen
Museums zum 31.12.1999

In einem Schreiben vom 1. Februar 2001 hat der Generaldirektor des
Kunsthistorischen Museums, HR Prof. Dr. Wilfried Seipel, dem Grünen Klub, der
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Bundesminister für
Arbeit den Prüfungsvermerk der Abschlussbilanz 1999 Übermittel, der einen explizit
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält. Dieser Bestätigungsvermerk der
Europa Treuhand Ernst und Young stimmt jedoch nicht mit jenem
Bestätigungsvermerk überein, der im Firmenbuch am Handelsgericht entsprechend
dem Bundesmuseengesetz hinterlegt wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.        Welche Version des Bestätigungsvermerkes der Abschlussbilanz 1999 des
Kunsthistorischen Museums ist die gültige?

2.        Welche Version des Bestätigungsvermerkes liegt in Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur auf?

3.        Wieso hat der im Handelsgericht Wien aufliegende Bestätigungsvermerk für
den Prüfbericht zum Jahresabschluss 1999 eine andere Textierung als jener,
den Dr. Seipel der Bundesministerin und den Grünen übermittelt hat?


Bestätigungsvermerk

Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung
den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß.


6.7. Bestätigungsvermerk

Gegen den diesem Prüfungsbericht beigefügten Jahresabschluß zum 31.Dezember 1999 des
Kunsthistorischen Museums, Wien, die diesem Jahresabschluß zugrunde liegende Buch-
führung und den Lagebericht bestehen keine Einwendungen, sodaß wir für den Jahresabschluß
zum 31.Dezember 1999 folgenden uneingeschränkten

Bestätigungsvermerk

erteilen:

"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung
den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß."