3455/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Heidrun Silhavy


und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend den blau- schwarzen Privilegienskandal um den Sonderurlaub von

Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad

In der APA Meldung Nr. 313 APA II vom 2002-02-21 12:44:03

War folgender Text zu lesen:

“Hauptverband: Frad bekommt vollen Sonderurlaub als Beamter BILD
Utl.: Bei vollen Bezügen freigestellt wie ein Personalvertreter -
Frad: Keine Stellungnahme, weil noch nichts Schriftliches vorliegt-

Wien (APA) - Der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Herwig Frad, bekommt als

Beamter des Wirtschaftsministerium vollen Sonderurlaub. Das bedeutet, dass er für das Ministerium nicht

arbeiten muss, aber trotzdem die vollen Bezüge als Beamter bekommt. Diese Regelung gelte ab dem kommenden

Monat für seine gesamte Amtsperiode im Präsidium des Hauptverbandes bis 2005, erklärte der Kabinettschef

von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V), Christoph Stadlhuber. auf Antrage der APA. Frad selbst sagte

dazu der APA nur, er könne dazu keine Stellungnahme abgeben, weil er noch nichts Schriftliches in der Hand

habe.

Die Höhe seines Monatsbezuges als Beamter ist zwar nicht genau bekannt, sie dürfte aber entsprechend seinem

Alter und seiner Dienstklasse bei rund 60.000 Schilling (4.360 Euro) brutto liegen.

Frad ist in der für Grundsatzfragen zuständigen Sektion I mit allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten

der Wirtschaftspolitik befasst. Dazu kommt eine Funktionsgebühr von 3.462 Euro (47.638 S brutto zwölf Mal

jährlich als Präsident des Hauptverbandes

Frad sei als Beamter freigestellt wie ein Personalvertreter, erläuterte Kabinettschef Stadlhuber. Seine bisherige

Regelung einer halben Sonderbeurlaubung wäre mit Ende des Monats ausgelaufen. Mit der Verlängerung bis

zum Ende seiner Amtsperiode als Präsident des Hauptverbandes sei nun vom Ministerium für öffentliche

Leistung von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) der Wunsch Frads auf vollen Sonderurlaub genehmigt

worden.

Frad hatte argumentiert, dass kein Mensch 40 Stunden im Ministerium arbeiten und nebenbei Präsident oder

Vizepräsident des Hauptverbandes sein könne. In Frühpension könne er auch nicht gehen, weil nur ein

Versichertenvertreter und nicht ein Pensionist diese Funktion ausüben könne.

Probleme hatte es bereits bei seinem früheren Job als Beamter im Sozialministerium gegeben. Kritiker hatten

eine Unvereinbarkeit gesehen, weil Frad als Beamter des Sozialressorts gleichzeitig dem Minister gegenüber

weisungsgebunden gewesen wäre, aber auf der anderen Seite als Versichertenvertreter im Hauptverband

unabhängig sein sollte. Dagegen hatte Frad zunächst argumentiert, dass sich die Weisungsgebundenheit nur auf


sein Aufgabengebiet in der Veterinärverwaltung beziehe. Im Sozialministerium hatte man darauf verwiesen,dass
Frad als Versichertenvertreter nach dem ASVG automatisch "weisungsfrei und nur dem Gesetz verpflichtet" sei.
Trotzdem hatte Frad diese Diskussionen im Dezember des Vorjahres mit seiner freiwilligen Versetzung ins
Wirtschaftsministerium beendet. (Schluss) mk/lm

Die “Dienstfreistellung" des Hauptverbandspräsidenten Ministerialrat Dr. Herwig Frad
widerspricht schon dem Grunde nach dem § 74 Beamtendienstrechtsgesetz. Das ASVG legt
überdies fest, dass das Amt des Hauptverbandspräsidenten nebenberuflich ausgeübt werden
muß.

Es ist daher klar erkennbar, dass dem Hauptverbandspräsidenten von der FPÖ - Vorsitzenden
und dem ÖVP - Wirtschaftsminister ein arbeitsloses Einkommen in der Höhe von 80.000
Schilling pro Monat zugeschanzt wurde. Das ist ein blau - schwarzer Privilegienskandal. Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
folgende

ANFRAGE:

1.   Wie ist die dienstrechtliche Stellung von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr.
Herwig Frad im Wirtschaftsministerium?

2.   Ist Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad nach dem alten oder nach dem
neuen Besoldungsschema eingestuft?

3.   Wie ist der Arbeitsplatz von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad im
Wirtschaftsministerium bewertet?

4.   Auf welcher rechtlichen Grundlagen basiert der Sonderurlaub von
Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad?

5.   Wann hat Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad den Antrag auf
Sonderurlaub abgegeben?

6.   Mit welcher Begründung hat Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad den
Antrag auf Sonderurlaub abgegeben?

7.   Wer hat den Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad
genehmigt?

8.   Standen dem Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig Frad
keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegen?

9.   Wie lange dauert der Sonderurlaub von Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr. Herwig
Frad?

10. Wie hoch ist der tatsächliche Bezug den Hauptverbandspräsident Ministerialrat Dr.
Herwig Frad als arbeitsfreies Einkommen aus Steuermitteln pro Jahr erhält?