3458/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.02.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend betreffend
Hierarchie der Benachrichtigung bei der Feststellung von GVO-
Kontaminationen in Saatgur
Den gefertigten Abgeordneten ist anonym
ein Protokoll des BMLFUW vom 27.
Februar 2001 zugegangen, aus dem hervorgeht, wie bei Saatgutuntersuchungen
vorgegangen wird, wenn eine Kontamination mit GVO festgestellt wird. Darin
heisst
es:
"...Das
BFL benachrichtigt das betroffene Unternehmen umgehend bereits bei
vorläufiger (noch nicht abgesicherter Feststellung) von Kontaminationen
und ersucht
um
Bekanntgabe eigener Untersuchungsergebnisse sowie Informationen zum
Verbleib des Saatgutes. Das endgültige Ergebnis wird dem BMLFUW für
weitere
Veranlassungen
mitgeteilt....."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Inwiefern halten Sie es für richtig, dass Unternehmen bereits über
die vorläufigen
Untersuchungsergebnisse informiert werden, während das BMLFUW erst
über
das endgültige Ergebnis verständigt wird?
2. Wird
bzw. wurde der für Gentechnik zuständige Gesundheitsminister
gleichzeitig
mit dem BMLFUW über die Ergebnisse der GVO-Saatgut-Untersuchungen
informiert? Wenn nein, wie wird das begründet?
3. Inwiefern halten Sie die Vorabinformationen an die Firmen für legitim?
4.
Werden Sie die Praxis, dass die zu kontrollierenden Unternehmen über
Untersuchungsergebnisse noch vor den politisch verantwortlichen Ministern
informiert werden, abstellen? Wenn nein, warum nicht?
5.
Wird es auch im neuen Bundesamt bzw. der Agentur für
Ernährungssicherheit
gängige Praxis sein, die Unternehmen über GVO-Untersuchungsergebnisse
noch
vor den zuständigen Ministerien zu informieren bzw. auf welcher Stufe der
Hierarchie wird auch der für Gentechnik zuständige
Gesundheitsminister darüber
informiert werden?
6. Wird die Praxis der Vorabinformationen an Firmen, die dem Umwelt- und
Konsumentinnenschutz extrem
abträglich sind, im agrarischen Bereich aber leider
üblich waren, in der Agentur abgestellt werden?
7.
Inwiefern wird hinkünftig sichergestellt, dass die beiden zuständigen
Ministerien
zeitgleich vor den betroffenen, zu kontrollierenden Unternehmen
über die
Untersuchungsergebnisse informiert werden?
8. Auf welche Weise und wann werden
künftig die Öffentlichkeit und insbesondere
die Bäuerinnen und Bauern über die laufenden
GVO-Untersuchungsergebnisse
bei Saatgut informiert werden?
9. Welcher der beiden zuständigen Minister ist verantwortlich dafür
- dass illegal in Verkehr gebrachtes Saatgut zurückgenommen wird
- dass GVO-kontaminierte Pflanzen von den Feldern genommen werden
-
dass nicht zugelassene GVOs nicht auf den Markt und auf die Felder
kommen?
10. Wie
soll verhindert werden, dass - so wie im Vorjahr - sich keiner der beiden
Minister für
zuständig erklärt, wenn es zur Inverkehrbringung, Ausbringung und
Vernichtung von GVO-kontaminiertem Saatgut kommt? Gibt es bereits eine
Klärung der politischen Zuständigkeiten? Wenn ja, welche, wenn nein,
warum
nicht?