3464/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.02.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten
Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Justiz
betreffend
den haftungsrechtlichen Schutz der Biobauern und der gentechnikfreien Land-
wirtschaft
vor Kontaminationen durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
Derzeit gibt es in
Österreich keinen Anbau von gentechnisch veränderten Sorten, sieht
man
von der
illegalen Kontamination von konventionellem durch gentechnisch verändertes
Saatgut
im
Sommer 2001 ab. Dennoch müssen sich die österreichische
Bevölkerung, die Bundes-
regierung und ganz besonders die Bauern und Bäuerinnen in Österreich
darauf vorbereiten,
dass in den kommenden Jahren möglicherweise der Einsatz von gentechnisch
verunreinigtem
Saatgut
in Europa verstärkt Fuß fassen wird. Trotz der derzeitigen drei
national-staatlichen
Importverbote für Genmais (Bt 176, MON 810, T25) und trotz des derzeit
noch bestehenden
defacto-Moratoriums
für Zulassungen von neuen GVO auf EU-Ebene besteht keine Rechts-
sicherheit,
dass in den nächsten Jahren die österreichische Landwirtschaft
gentechnikfrei
bleibt, wie es der Wunsch des überwiegenden Teils der
österreichischen KonsumentInnen und
der
Bäuerinnen und Bauern ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist ein Biobauer (dessen Produktion nach Verordnung 1804/99/EG
gentechnikfrei sein
muss)
nach geltendem Recht vor der Kontamination seiner Ernte durch GVO
geschützt
und
wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
2) Wer haftet nach geltendem Recht für den wirtschaftlichen
Schaden, den ein Biobauer
erleiden
würde, wenn seine Ernte mit GVO kontaminiert wäre,
a) wenn die Kontaminationsquelle nachweisbar ist?
b) wenn keine Kontaminationsquelle eindeutig identifizierbar ist?
3) Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein konventionell
wirtschaftender Landwirt, der
seine
Produkte als “gentechnikfrei" (im Sinne der Definition des
österr. Lebensmittel-
codec)
verkaufen will, sich im Fall einer Kontamination durch GVO am Verursacher
schadlos
zu halten?
4) Würden Sie die Frage der Haftung für wirtschaftliche
Schäden an Biobauern durch GVO-
Kontamination
als ausreichend geregelt bezeichnen und wenn ja, warum?
5) Würden Sie die Frage der Haftung für wirtschaftliche
Schäden durch GVO-
Kontamination
an konventionell wirtschaftenden Bauern, die “gentechnikfrei"
produzieren
wollen, als ausreichend geregelt bezeichnen, wenn nein, welche gesetzlichen
Regelungen
werden sie diesbezüglich vorschlagen?