3464/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.02.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz


betreffend den haftungsrechtlichen Schutz der Biobauern und der gentechnikfreien Land-
wirtschaft vor Kontaminationen durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO).

Derzeit gibt es in Österreich keinen Anbau von gentechnisch veränderten Sorten, sieht man
von der illegalen Kontamination von konventionellem durch gentechnisch verändertes Saatgut
im Sommer 2001 ab. Dennoch müssen sich die österreichische Bevölkerung, die Bundes-
regierung und ganz besonders die Bauern und Bäuerinnen in Österreich darauf vorbereiten,
dass in den kommenden Jahren möglicherweise der Einsatz von gentechnisch verunreinigtem
Saatgut in Europa verstärkt Fuß fassen wird. Trotz der derzeitigen drei national-staatlichen
Importverbote für Genmais (Bt 176, MON 810, T25) und trotz des derzeit noch bestehenden
defacto-Moratoriums für Zulassungen von neuen GVO auf EU-Ebene besteht keine Rechts-
sicherheit, dass in den nächsten Jahren die österreichische Landwirtschaft gentechnikfrei
bleibt, wie es der Wunsch des überwiegenden Teils der österreichischen KonsumentInnen und
der Bäuerinnen und Bauern ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)  Ist ein Biobauer (dessen Produktion nach Verordnung 1804/99/EG gentechnikfrei sein
muss) nach geltendem Recht vor der Kontamination seiner Ernte durch GVO geschützt
und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

2) Wer haftet nach geltendem Recht für den wirtschaftlichen Schaden, den ein Biobauer
erleiden würde, wenn seine Ernte mit GVO kontaminiert wäre,

a)   wenn die Kontaminationsquelle nachweisbar ist?

b)  wenn keine Kontaminationsquelle eindeutig identifizierbar ist?

3)  Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein konventionell wirtschaftender Landwirt, der
seine Produkte als “gentechnikfrei" (im Sinne der Definition des österr. Lebensmittel-
codec) verkaufen will, sich im Fall einer Kontamination durch GVO am Verursacher
schadlos zu halten?

4)  Würden Sie die Frage der Haftung für wirtschaftliche Schäden an Biobauern durch GVO-
Kontamination als ausreichend geregelt bezeichnen und wenn ja, warum?

5)  Würden Sie die Frage der Haftung für wirtschaftliche Schäden durch GVO-
Kontamination an konventionell wirtschaftenden Bauern, die “gentechnikfrei"
produzieren wollen, als ausreichend geregelt bezeichnen, wenn nein, welche gesetzlichen
Regelungen werden sie diesbezüglich vorschlagen?