3466/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.02.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend den
haftungsrechtlichen Schutz der Biobauern und der gentechnikfreien Land-
wirtschaft
vor Kontaminationen durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
Derzeit gibt es in
Österreich keinen Anbau von gentechnisch veränderten Sorten, sieht
man
von der
illegalen Kontamination von konventionellem durch gentechnisch verändertes
Saatgut
im
Sommer 2001 ab. Dennoch müssen sich die österreichische
Bevölkerung, die Bundes-
regierung und ganz besonders die Bauern und Bäuerinnen in Österreich
darauf vorbereiten,
dass in den kommenden Jahren möglicherweise der Einsatz von gentechnisch
verunreinigtem
Saatgut
in Europa verstärkt Fuß fassen wird. Trotz der derzeitigen drei
national-staatlichen
Importverbote für Genmais (Bt 176, MON 810, T25) und trotz des derzeit
noch bestehenden
defacto-Moratoriums
für Zulassungen von neuen GVO auf EU-Ebene besteht keine Rechts-
sicherheit,
dass in den nächsten Jahren die österreichische Landwirtschaft
gentechnikfrei
bleibt, wie es der Wunsch des überwiegenden Teils der
österreichischen Konsumentinnen und
der
Bäuerinnen und Bauern ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist ein Biobauer (dessen Produktion nach Verordnung 1804/99/EG
gentechnikfrei sein
muss)
nach geltendem Recht vor der Kontamination seiner Ernte durch GVO
geschützt
und
wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
2) Wer haftet nach geltendem Recht für den wirtschaftlichen
Schaden, den ein Biobauer
erleiden
würde, wenn seine Ernte mit GVO kontaminiert wäre,
a) wenn die Kontaminationsquelle nachweisbar ist?
b) wenn keine Kontaminationsquelle eindeutig identifizierbar ist?
3) Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein konventionell
wirtschaftender Landwirt, der
seine
Produkte als “gentechnikfrei" (im Sinne der Definition des
österr. Lebensmittel-
codec)
verkaufen will, sich im Fall einer Kontamination durch GVO am Verursacher
schadlos
zu halten?
4) Würden Sie die Frage der Haftung für wirtschaftliche
Schäden an Biobauern durch GVO-
Kontamination
als ausreichend geregelt bezeichnen und wenn ja, warum?
5) Würden Sie die Frage der Haftung für wirtschaftliche
Schäden durch GVO-
Kontamination
an konventionell wirtschaftenden Bauern, die “gentechnikfrei"
produzieren
wollen, als ausreichend geregelt bezeichnen, wenn nein, welche gesetzlichen
Regelungen
werden sie diesbezüglich vorschlagen?
6) Welche Verbesserungen des Gentechnikgesetzes haben Sie
vorgesehen, um die gen-
technikfreie
Produktion von landwirtschaftlichen Gütern und Lebensmitteln rechtlich
abzusichern?
7) Was werden Sie unternehmen, um die biologische Landwirtschaft
und die konventionelle
“gentechnikfreie"
Landwirtschaft haftungsrechtlich abzusichern?
8) Halten Sie die Ko-Existenz von biologischer Landwirtschaft und dem
Anbau von GVO in
Anbetracht
der massiven international auftretenden Probleme mit Kontamination und
Auskreuzung von GVO und in Anbetracht der kleinräumigen Struktur der
öster-
reichischen Landwirtschaft in unserem Land für durchführbar?
a) Wenn ja, wie soll diese Ko-Existenz rechtlich geregelt sein?
b) Wenn nein, welche Konsequenzen ziehen sie daraus?
9) Im Sommer 2001 haben Sie in den Medien angekündigt, die
aus öffentlichen Töpfen
gezahlten
Entschädigungszahlungen an die vom Genmais-Skandal betroffenen Bauern
von der
verantwortlichen Firma Pioneer zurückzufordern.
a) Ist eine entsprechende Klage oder Einigung bisher erfolgt und mit welchem Ergebnis?
b) Um
welchen Betrag handelt es sich, der als Entschädigung für die
Maisvernichtung
im
Rahmen des österreichischen Genmais-Skandals von den Ländern und vom
Bund
an die
betroffenen Bauern ausgezahlt wurde?
c) Wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Bundesländer?
d) Wieviele Bauern erhielten diese Mittel in den einzelnen Bundesländern?