3471/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.02.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Arzneimittel-Donation für den Irak
Mit der kürzlich erfolgten Reise von LH Dr. Jörg
Haider nach Bagdad war auch eine
Lieferung von Arzneispezialitäten als Schenkung verbunden. Solche donations
werden üblicherweise nach Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation
abgewickelt.
Siehe auch WHO/EDM/PAR/99.4 Guidelines for
Drug Donations. Erhältlich unter:
www.int/medicines/librarv/par/who-edm-par-99-4/who-edm-par-99-4.pdf oder auch
unter dem Meldeblatt für "unhelpful
donations"; siehe:
www.int/medicines/librarv/par/unhelpfuldonations.doc .
Den Medien ist zu entnehmen, dass es sich
zumindest zum Teil um
Arzneispezialitäten der Firma Baxter/lmmuno gehandelt habe. Die
Zeitschrift Forum
(436-438, 24-29-Heft April/Juni 1990) hat
berichtet, Baxter/lmmuno hätte ethisch
fragwürdige Schenkungen mit als
infektiös zu betrachtenden FVIII nach Indien
durchgeführt. Dies mit Wissen des
Gesundheitsministeriums.
Es stellt sich die Frage, ob auch bei dieser Schenkung diverse international
akzeptierte Regeln verletzt worden sind, und es sich daher um eine
"unhelpful
donation" handelt, die natürlich auch unethisch wäre, da
allgemein anerkannte
ethische Grundregeln verletzt worden sein könnten.
Aufgabe des Gesundheitsministeriums ist auch bei sog.
"unhelpful donations" mit der
Weltgesundheitsorganisation eng zusammenzuarbeiten, sowie allfällige
Misstände
im eigenen Land abzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchen Arzneispezialitäten
oder Medizinprodukten bestand die Lieferung?
(Bitte Handelsnamen, INN, Chargennummer, Anzahl und Ablaufdatum und Wert
angeben angeben.)
2. Betrug die
Restlaufzeit der Produkte gemäß WHO-Richtlinie noch mindestens ein
Jahr?
3. Sind die Produkte gemäß WHO-Richtlinie im Empfängerland zugelassen?
4. Wurde
gemäß WHO-Richtlinie ein im Empfängerland leicht zu lesender
Beipackzettel verwendet? Welche Sprache hatte
dieser?
5. Sind die geschenkten Produkte in Österreich zugelassen?
6. Wie ist die Lieferung
erfolgt? Flugzeug, welcher Flug? Lastwagen, ab wo? Wurde
sichergestellt, dass gemäß
WHO-Richtlinien der Landtransport durch den
Schenkenden finanziert und die allenfalls notwendige Kühlkette nicht
unterbrochen wurde?
7. Sind alle
Bestimmungen des österreichischen Arzneimittelgesetzes bei diesem
Export eingehalten worden? Wenn nein, welche nicht ? Warum nicht?
8. Gab es eine Ausfuhrbewilligung? Wenn nein, warum nicht?
9. Waren die
Arzneispezialitäten in der WHO-Liste der "Essential drugs"
enthalten ?
Wenn nein, warum dann eine donation?
10. Haben Sie
inzwischen das Meldeblatt für "unhelpful donations" der WHO
übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?
11. Haben Sie vor dieses
Meldeblatt nunmehr unverzüglich an die WHO zu
schicken
(e-mail:medmail@who.int)?
Wenn nein, warum nicht?