3478/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schließungen von 648 Postämtern
Dem
Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 2000 (III-124 d.B.) lässt
sich
entnehmen, dass der Post AG aufgrund eines internationalen Abkommens durch
Nichterreichen
einer bestimmten Zustellqualität Vergütungen in Höhe von 75
Millionen
Schilling
(€ 5,45 Millionen) entgangen sind. Bei diesem Abkommen handelt es sich um
eine
Übereinkunft
von 17 europäischen Universal-Postbetreibern, welche vorsieht, dass jeder
Vertragspartner von den jeweiligen Aufgabeländern der Briefsendungen
Vergütungen erhält,
wenn ein
bestimmter Prozentsatz an Briefsendungen einen Tag nach der Aufgabe beim
Adressaten
einlangt. Die Post AG ist in die höchste Qualitätskategorie (95 %)
eingestuft, hat
aber im
Jahre 1999 nur einen Zustellwert von rund 80 % erreicht. Für das Jahr 2000
sollen
laut
einem Bericht der Tageszeitung “Der Standard" vom 21.1.2002 der Post
AG bis zu
€
14,53 Millionen an Vergütungen entgangen sein.
Der
Rechnungshof empfahl daher, einer Verkürzung der Laufzeiten der
Briefsendungen
verstärktes
Augenmerk zuzuwenden und den Einnahmekürzungen durch Optimierungen,
sowohl
in der Logistik als auch in der Distribution entgegenzuwirken. Er wies
daraufhin,
dass die
Laufzeiten, sowohl ausländischer als auch inländischer Sendungen, ein
wesentliches
Kriterium
für das Image der überprüften Unternehmung darstellen. Nunmehr
reagiert die Post
mit der
Schließung von 648 Postämtern und der Verlagerung des
Zustelldienstes auf
sogenannte Landzusteller. Durch diese Strukturänderung will die Post
für das Jahr 2002
€
10,9 Millionen und für das Jahr 2003 € 21,8 Millionen einsparen.
Unklar ist, wie durch
diese
Maßnahmen eine Verbesserung des Zustellprozentsatzes und somit eine
Verminderung
des
Vergütungsausfalles erreicht werden soll.
Aus
diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für
Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Regelungen bezüglich der Zustellung von Briefsendungen innerhalb der
Vertragspartnerländer
des REIMS II-Abkommens existieren und inwieweit sind diese
Regelungen
in die Erstellung der Postuniversaldienstverordnung eingeflossen?
2. Welche Unterschiede bestehen zwischen
den Inhalten des REIMS II-Abkommens
und den
vorhandenen europäischen Regelungen im Bereich der Zustellung von
Briefsendungen?
3. Ist es richtig, dass im Jahre 2000 der
Österreichischen Post AG 14,53 Millionen Euro
an
Vergütungen aus dem REIMS II-Abkommen entgangen sind und wenn ja, wie
begründet
sich dieser Mehrausfall gegenüber dem Wirtschaftsjahr 1999?
4. Wie hoch war der Ausfall an
Vergütungen aus diesem Abkommen für das Jahr 2001
und mit welcher Begründung wurde dieser Vergütungsausfall
argumentiert?
5. Inwieweit erscheint Ihnen das Konzept
der Post AG (Schließung von 648 Postämtern,
Verlagerung der Zustellung auf sogenannte Landzusteller) geeignet, um eine
entsprechende Erhöhung des Zustellwertes und damit der jährlichen
Vergütung
gemäss
dem REIMS II-Abkommen zu erreichen?