352/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Dieter Antoni, Heinz Gradwohl,

Mag. Gisela Wurm, Inge Jäger

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Geburtstagsfeier LH Jörg Haider - schenkungssteuerpflichtig?

 

 

Nach einem Bericht des Standard vom 1.2.2000 wurde das Fest zum 50. Geburtstag von

LH Dr. Jörg Haider auf der Gerlitzen von einzelnen Privatpersonen sowie der Gerlitzen

Liftgesellschaft - an der das Land Kärnten am Gerlitzen mit einer Einlage von 12 Mio.

Schilling stiller Teilhaber ist - finanziert (siehe Beilage). Rund 3.000 Teilnehmer mit

Liftkarten zum Billigstpreis nahmen daran teil, die Liftgesellschaft stellte ihre gesamte

Infrastruktur zur Verfügung (z.B. 2 Schihütten, Pistengeräte). Die Kunstflugstaffel „Team

2000“ flog für den Landeshauptmann eine Ehrenformation.

 

Diese Geschenke - die insgesamt einen erheblichen Vermögensvorteil darstellen - wurden

von LH Dr. Jörg Haider angenommen.

 

Damit ergeben sich mehrere Fragen, wie beispielsweise: Ist es zulässig, dass Private bzw.

Unternehmen einem Landeshauptmann, der im Sinne des Strafgesetzbuches Beamter ist,

großzügigst ein Fest ausrichten dürfen. Für einen Politiker, der Beamter im Sinne des

Strafgesetzbuches ist, ist grundsätzlich eine Geschenkannahme von über öS 1.000,- verboten.

Steuerrechtlich stellt sich die Frage, ob diese Geschenke der diversen privaten Finanziers

bzw. der Gerlitzen Liftgesellschaft schenkungssteuerpflichtig sind

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Entspricht die Darstellung im Standard der Wahrheit?

 

2. Teilen Sie die Auffassung, dass Herr Landeshauptmann Dr. Jörg Haider Beamter im

     Sinne des Strafgesetzbuches ist?

3. Unter welchen Voraussetzungen sind Geburtstagsgeschenke steuerpflichtig?

 

4. Mit welcher Summe bewerten Sie für die Bemessung der Schenkungssteuer die Abgabe

     verbilligter Liftkarten an ca. 3.000 Personen?

 

5. Mit welcher Summe bewerten Sie für die Bemessung der Schenkungssteuer die

     Zurverfügungstellung der Infrastruktur der Gerlitzen Liftgesellschaft für Dr. Jörg

     Haider?

 

6. Mit welcher Summe bewerten Sie für die Bemessung der Schenkungssteuer den Flug

     der Kunstflugstaffel „Team 2000“ für LH Jörg Haider?

 

7. Ist daher auf Grund dieser Geschenke (z.B. verbilligte Liftkarten, Zurverfügungstellung

     der Infrastruktur der Gerlitzen Liftgesellschaft, Vorführung der Kunstflugstaffel

     „Team 2000“ etc.) - die einen enormen Vermögensvorteil für LH Jörg Haider darstellen

     - Schenkungssteuer von LH Jörg Haider zu bezahlen?

 

8. Wenn nein, warum nicht?

 

9. Können die Finanziers dieser Geburtstagsgesellschaft - z.B. die Gerlitzen

     Liftgesellschaft u.a. - die Ausgaben für diese Geburtstagsfeier als Betriebsausgaben

     bzw. Werbekosten steuerlich absetzen?

 

10. Ist LH Dr. Jörg Haider nach der Geschäftsverteilung der Kärntner Landesregierung für

       die Gerlitzen Liftgesellschaft zuständig?

 

11. Wenn nein, welches Regierungsmitglied in Kärnten ist dafür zuständig?

 

 

 

 

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