3522/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend Besetzung von BezirksschulinspektorInnenposten in Oberösterreich

Die Objektivierung von Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst gilt als Ziel dieser
Bundesregierung. In der Praxis sowohl in den Ministerien als auch in den einzelnen
Bundesländern erfolgt dies in vielen Fällen nicht, In Oö ist in zwei konkreten Fällen
keine objektive Vorgangsweise gewählt worden . Die Beantwortung meiner Anfrage
2601/J erfolgte auf höchst unbefriedigende Weise und widerspricht dem
Interpellationsrecht der Abgeordneten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Aufgrund der Ausschreibung des Landeschulrates für Oberösterreich

hinsichtlich der Planstelle eines/r Bezirksschulinspektorln für den Schulbezirk
Urfahr - Umgebung bewarb sich Frau E.S. für diese Planstelle. Ist es richtig,
dass Frau E.S. im Assessment sehr gut abschnitt und damit als bestqualifiziert
galt?

2.     Wie behandelte die darauf folgende Kollegiumssitzung diesen Sachverhalt und
die damit implizit enthaltene Empfehlung die Bewerberin als
Bezirksschulinspektorin zu installieren?

3.      Aus welchen Gründen wurde Frau E.S. nicht zur Bezirksschulinspektorin

bestellt?


4.     Aus welchen Gründen wurde Frau H.B., obwohl sie im Assessment für die
Besetzung der Bezirksinspektionsstelle Linz -Land bestqualifiziert abschnitt,
nicht entsprechend mit der Aufgabe durch das Kollegium betraut, sondern ein
männlicher Bewerber vorgezogen?

5.      Wann wurde das Ministerium von den jeweiligen Ernennungsvorschlägen
informiert und damit befasst? Welche Stellungnahme gab daraufhin das
Ministerium jeweils im Wortlaut ab?

6.     Welche konkreten Entwicklungen erfolgten seitdem? Wurde jeweils das

Kollegium neuerlich befasst? Wurden Stellungnahmen abgegeben? Wurde das
Ministerium neuerlich befasst? Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen,
Initiativen und Konsequenzen?

7.     Wie lautet der aktuelle Stand in beiden Angelegenheiten?

8.      Im Bezirks Braunau wurde im Herbst 2000 die Stelle eines/r

Bezirksschulinspektorln ausgeschrieben. Unter anderem hat sich dafür Frau G.
N. beworben. Auch sie hat mit sehr gutem Ergebnis beim Assessment - Center
abgeschnitten. Am 19.12.2000 verfasste Frau G. N. ein Schreiben an den Oö.
Landesschulratspräsidenten, in dem sie davon berichtet hat, dass ihr seitens
ihrer damaligen Gesinnungsgemeinschaft (SLÖ) dringend von einer Bewerbung
abgeraten wurde, mit der Begründung, dass es in Oberösterreich ein
Regierungsabkommen zwischen ÖVP und SPÖ über die fraktionelle
Postenvergabe bis 2003 geben würde. Man habe ihr mitgeteilt, dass sie
deshalb auch bei bester Qualifikation nur an vierte Stelle gereiht werden könne.
Wurde das Ministerium mit diesem Fall befasst? Wenn ja, wann, von wem und
in welcher Form?

9.      Welche konkreten Initiativen wurden deshalb seitens des Ministeriums
ergriffen?

10.    Welche Schritte unternehmen Sie, dass von der fraktionelle Postenvergabe in
den einzelnen Bundesländern endgültig Abstand genommen wird?