3522/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Besetzung von BezirksschulinspektorInnenposten in Oberösterreich
Die Objektivierung von Postenbesetzungen im öffentlichen
Dienst gilt als Ziel dieser
Bundesregierung. In der Praxis sowohl in den Ministerien als auch in den
einzelnen
Bundesländern erfolgt dies in vielen Fällen nicht, In Oö ist in
zwei konkreten Fällen
keine objektive Vorgangsweise gewählt worden . Die Beantwortung meiner
Anfrage
2601/J erfolgte auf höchst unbefriedigende Weise und widerspricht dem
Interpellationsrecht der
Abgeordneten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aufgrund der Ausschreibung des Landeschulrates für Oberösterreich
hinsichtlich der Planstelle eines/r
Bezirksschulinspektorln für den Schulbezirk
Urfahr - Umgebung bewarb sich Frau E.S. für diese Planstelle. Ist es
richtig,
dass Frau E.S. im Assessment sehr gut abschnitt und damit als bestqualifiziert
galt?
2.
Wie behandelte die darauf folgende Kollegiumssitzung diesen Sachverhalt und
die damit implizit enthaltene Empfehlung die Bewerberin als
Bezirksschulinspektorin zu installieren?
3. Aus welchen Gründen wurde Frau E.S. nicht zur Bezirksschulinspektorin
bestellt?
4.
Aus welchen Gründen wurde Frau H.B., obwohl sie im Assessment für die
Besetzung der Bezirksinspektionsstelle Linz
-Land bestqualifiziert abschnitt,
nicht entsprechend mit der Aufgabe durch das Kollegium betraut, sondern ein
männlicher Bewerber vorgezogen?
5.
Wann wurde das Ministerium von den jeweiligen Ernennungsvorschlägen
informiert und damit befasst? Welche Stellungnahme gab daraufhin das
Ministerium jeweils im Wortlaut ab?
6. Welche konkreten Entwicklungen erfolgten seitdem? Wurde jeweils das
Kollegium neuerlich befasst? Wurden
Stellungnahmen abgegeben? Wurde das
Ministerium neuerlich befasst? Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen,
Initiativen und Konsequenzen?
7. Wie lautet der aktuelle Stand in beiden Angelegenheiten?
8. Im Bezirks Braunau wurde im Herbst 2000 die Stelle eines/r
Bezirksschulinspektorln ausgeschrieben. Unter
anderem hat sich dafür Frau G.
N. beworben. Auch sie hat mit sehr gutem Ergebnis beim Assessment - Center
abgeschnitten. Am 19.12.2000 verfasste Frau G.
N. ein Schreiben an den Oö.
Landesschulratspräsidenten, in dem sie davon berichtet hat, dass ihr
seitens
ihrer damaligen Gesinnungsgemeinschaft (SLÖ) dringend von einer Bewerbung
abgeraten wurde, mit der Begründung, dass es in Oberösterreich ein
Regierungsabkommen zwischen ÖVP und SPÖ über die fraktionelle
Postenvergabe bis 2003 geben würde. Man habe ihr mitgeteilt, dass sie
deshalb auch bei bester Qualifikation nur an vierte Stelle gereiht werden
könne.
Wurde das Ministerium mit diesem Fall befasst?
Wenn ja, wann, von wem und
in welcher Form?
9.
Welche konkreten Initiativen wurden deshalb seitens des Ministeriums
ergriffen?
10.
Welche Schritte unternehmen Sie, dass von der fraktionelle Postenvergabe in
den einzelnen Bundesländern endgültig Abstand genommen wird?