3525/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossinnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Lohndumping als Standortwerbung

Unter der Internetadresse http://www.siliconalps.com/deutsch/ findet sich
folgende Werbung:

Unter dem Titel “Mehr Information" finden sich auf den die ersten drei
Download-Seiten unter dem Titel “Kärnten in Summe besser"
Einkommensdarstellungen von Frauen und Männern, die Kärnten immer
an der letzten Stelle der Einkommen darstellen. Untertitel dazu:
"Gemessen am österreichischen Durchschnitt weist Kärnten ein für
Unternehmer interessantes Lohnniveau auf."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister
für Soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende

ANFRAGE:

1. Halten Sie es als Bundesminister für Soziale Sicherheit und
Generationen, insbesondere als der mit den
Frauenangelegenheiten betraute Minister gegenüber den Kärntner
Arbeitnehmerinnen für vertretbar, dass u.a. mit Unterstützung des
Landes Kärnten für Betriebsansiedlungen mit
unterdurchschnittlichen Löhnen geworben wird?
Wenn ja: Welche Folgen wird dies auf die Lohnentwicklung von
Männern und Frauen in Österreich haben?


Wenn nein: Was werden Sie gegen diese unvertretbare
Standortwerbung unternehmen?

2. Was sind die Faktoren, dass Kärnten ein unterdurchschnittliches
Lohnniveau aufweist?

3. Welche Maßnahmen setzen Sie zur Verringerung der Lohnschere
zwischen Frauen und Männern in Österreich?

4. Welche Maßnahmen haben Sie seitens Ihres Ressorts zur
besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesetzt?

5. Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts für neue
Impulse zu einer Weiterentwicklung von flächendeckenden und
bedarfsgerechten Kinderbetreuungseinrichtungen gesetzt?

6. Werden Sie dem Gesetz über die Sterbebegleitung (BG mit dem
das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz
und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden)
nur dann im Ministerrat die Zustimmung geben, wenn auch eine
finanzielle Absicherung für die Personen besteht, die dieses
Gesetz in Anspruch nehmen ?