3525/J XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossinnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Lohndumping als Standortwerbung
Unter
der Internetadresse http://www.siliconalps.com/deutsch/ findet sich
folgende Werbung:

Unter dem Titel “Mehr
Information" finden sich auf den die ersten drei
Download-Seiten unter dem Titel “Kärnten in Summe besser"
Einkommensdarstellungen von Frauen und Männern, die Kärnten immer
an der letzten Stelle der Einkommen darstellen. Untertitel dazu:
"Gemessen
am österreichischen Durchschnitt weist Kärnten ein für
Unternehmer
interessantes Lohnniveau auf."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher an den Bundesminister
für Soziale Sicherheit und Generationen nachfolgende
ANFRAGE:
1. Halten
Sie es als Bundesminister für Soziale Sicherheit und
Generationen, insbesondere als der mit den
Frauenangelegenheiten betraute Minister gegenüber den Kärntner
Arbeitnehmerinnen für vertretbar, dass u.a. mit Unterstützung des
Landes Kärnten für Betriebsansiedlungen mit
unterdurchschnittlichen Löhnen geworben wird?
Wenn ja: Welche Folgen wird dies auf die Lohnentwicklung von
Männern und Frauen in
Österreich haben?
Wenn nein: Was werden Sie
gegen diese unvertretbare
Standortwerbung unternehmen?
2. Was
sind die Faktoren, dass Kärnten ein unterdurchschnittliches
Lohnniveau aufweist?
3. Welche
Maßnahmen setzen Sie zur Verringerung der Lohnschere
zwischen Frauen und
Männern in Österreich?
4. Welche
Maßnahmen haben Sie seitens Ihres Ressorts zur
besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie gesetzt?
5. Welche
Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts für neue
Impulse zu einer Weiterentwicklung von flächendeckenden und
bedarfsgerechten Kinderbetreuungseinrichtungen gesetzt?
6. Werden
Sie dem Gesetz über die Sterbebegleitung (BG mit dem
das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz
und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden)
nur dann im Ministerrat die Zustimmung geben, wenn auch eine
finanzielle Absicherung für die Personen besteht, die dieses
Gesetz in Anspruch nehmen ?
|
|
|
|
|
|