3528/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lunacek, Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Steyr-Militärfahrzeuge nach Simbabwe

Vergangenen November soll die österreichische Rüstungsfirma Steyr
Spezialfahrzeuge 66 Militärkraftfahrzeuge an die Armee Simbabwes geliefert haben.
Jetzt berichten Menschenrechtsorganisationen (Simbabwes Human Rights Forum, et
al), dass die Truppentransporter im aktuellen Wahlkampf des seit 1980 autoritär
regierenden Präsidenten Robert Mugabe gegen Oppositionelle eingesetzt werden.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat “im Hinblick auf die Wichtigkeit der
Eindämmung der unerlaubten Waffenströme nach und in Afrika
" (SR 1209/1998 v. 19.11.1998):
“3. betont wie wichtig es ist, dass alle Mitgliedstaaten und insbesondere die Staaten, die Waffen
herstellen oder verkaufen, Waffentransfers einschränken, die bewaffnete Konflikte hervorrufen oder
verlängern bzw. bestehende Spannungen oder Konflikte in Afrika verschärfen könnten, beispielsweise
durch freiwillige Moratorien".

Der deutsche Vorsitz hat im Namen der Europäischen Union am 16.Juni 1999
(9003/99; P 62/99) den Verhaltenskodex der EU für Waffenausfuhren und dessen
strikte Anwendung unterstrichen:

“Die Mitgliedstaaten werden den Kriterien 3 und 4 des EU-Verhaltenskodex besondere
Aufmerksamkeit widmen. In diesem Sinne werden sie keine Ausfuhren genehmigen, die im
Endbestimmungsland bewaffnete Konflikte heraufbeschwören bzw. verlängern oder bestehende
Spannungen oder Konflikte verschärfen würden."

Der 2346.Rat “Allgemeine Angelegenheiten" der Europäischen Union äußerte bereits
Mitte Mai des vergangenen Jahres “seine tiefe Besorgnis über die Zunahme inakzeptabler Akte
von politischer Gewalt und Einschüchterung" in Simbabwe durch die Diktatur Robert
Mugabes.

In der Zwischenzeit hat die Kommission am 11 .Februar 2002 eine Verordnung des
Rates vorgelegt KÖM (2002) 88 endgültig), die in ihrem Art. 2 untersagt,

“für Simbabwe technische Hilfe oder Ausbildung im Zusammenhang mit der Bereitstellung,
Herstellung, Instandhaltung oder Verwendung von Rüstungsfahrzeugen und anderem damit
verbundenen Material wie Waffen und Munition, Militärfahrzeuge und Ausrüstung, paramilitärische
Ausrüstung und Ersatzteile für die vorgenannten Gegenstände bereitzustellen".
Bei dieser Verordnung handelt es sich um unmittelbar in jedem Mitgliedstaat
anzuwendendes Recht.

Und am 18./19.2.2002 hat der Allgemeine Rat gezielte Sanktionen gegen Simbabwe
beschlossen, nachdem die Behörden in Harare die Akkreditierung von Pierre Schori
als Leiter der EU-Wahlbeobachtungs-Mission abgelehnt hatten.

Entsprechend der krisenhaften Entwicklung in Simbabwe wurden in den
vergangenen Jahren bereits Anträge auf Waffenexporte in anderen Mitgliedstaaten


der EU, aber auch durch österreichische Behörden abgelehnt. Aufgrund des
doppelten Verwendungszwecks der Steyr-Militärfahrzeuge gehen die
Anfragestellerinnen davon aus, dass der Exporteur einen Antrag nach dem
Außenhandelsgesetz und nicht nach dem Kriegsmaterialgesetz gestellt hat.
Allerdings beinhaltet auch das Außenhandelsgesetz eindeutige Gründe zur
Verweigerung einer Genehmigung. Diese liegen im Fall Simbabwe, einem
langjährigen Kooperationsland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit,
mit Sicherheit vor.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Ist im Wirtschaftsministerium in den vergangenen drei Jahren von der Firma
Steyr Spezialfahrzeuge oder einem anderen Träger, ein Antrag auf Export von
Militärfahrzeugen nach Simbabwe nach dem Außenhandelsgesetz eingebracht
worden?

Wenn ja, wann, für wieviele Stück und für welchen Zeitraum erteilte das
Wirtschaftsministerium eine Exportgenehmigung für die Truppentransporter der
SSF?

2.  § 8 (1) Z 2 Außenhandelsgesetz regelt, dass eine Ausfuhr “in ein Gebiet, in dem
ein bewaffneter Konflikt herrscht" zu vermeiden ist. Halten Sie eine
Exportgenehmigung nach Simbabwe vor dem Hintergrund der seit einigen Jahren
schwelenden bürgerkriegsähnlichen Entwicklung vor Ort mit der österreichischen
Rechtslage vereinbar?

3.  Erachten Sie eine Ausfuhr von Militärfahrzeugen nach Simbabwe nach dem
Außenhandelsgesetz vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen vor Ort
aus europapolitischer Sicht und vor dem Hintergrund der Beschlusslage
verschiedener internationaler Organisationen weiterhin für vertretbar?

4. Wenn in den vergangenen drei Jahren keine Bewilligung für den Export von
Militär-KFZ nach Simbabwe nach § 5 (3) Außenhandelsgesetz durch den
Verkäufer eingeholt wurde: Werden Sie, Herr Minister, wegen Verletzung der   
Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes den Sachverhalt der                    
Staatsanwaltschaft zur Untersuchung übermitteln?