3530/J XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni, Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend alarmierender Zustände im Donauschifffahrtsverkehr

Parallel zum immer größer werdenden Frächterskandal auf der Straße gibt es mindestens

ebenso große Missstände im Bereich der österreichischen Schifffahrt.

Durch die Tatenlosigkeit der Regierung in den letzten beiden Jahren - und zwar

ressortübergreifend (Verkehrsministerium, Innenministerium, Wirtschaftsministerium,

Umweltministerium, Finanzministerium) - sind an der Donau vor allem im Bereich der

Frachtschifffahrt erschreckende Entwicklungen eingetreten.

Beispielsweise war den Medien kürzlich zu entnehmen war, dass bei einer Kontrolle des

Arbeitsinspektorates rund 200 illegale Arbeiter auf Donau-Frachtschiffen der DDSG-

Cargo ausfindig gemacht wurden.

Neben diesen alarmierenden Zuständen im sozialrechtlichen Bereich, die wohl nur die
Spitze eines Eisberges von noch nicht abzuschätzender Größe darstellen, soll dem
Vernehmen nach auch der technische Zustand vieler auf der Donau verkehrender Schiffe
äußerst mangelhaft sein. Dennoch sollen diesbezüglich noch nie Kontrollen durchgeführt
worden sein, was nicht zuletzt auf den Kompetenzwirrwarr zwischen Verkehrs-
ministerium und Innenministerium zurückzuführen ist.

Die stark angestiegene Zahl von Unfällen an der Donau weist darüber hinaus auf ein
steigendes Sicherheitsdefizit an der Donau hin.

Sogar das “Schulschiff' in Wien-Floridsdorf war in solch einen Unfall verwickelt.
Und auch im Bereich der Umwelt ist es mangels Kontrollen hoch an der Zeit, Öko-Alarm
für die Frachtschifffahrt zu geben.

Dies alles trägt nachhaltig zur Beunruhigung der Bevölkerung bei.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Was sind exakt die Kontrollaufgaben der Obersten Schifffahrtsbehörde, was jene
des Polizei-Donaudienstes?

2.   Halten Sie die derzeitige Kompetenzregelung zwischen Verkehrsministerium und
Innenministerium hinsichtlich der Kontrolle von Donauschiffen für effizient und
zufriedenstellend?
Wenn nein, was werden Sie dagegen unternehmen?

3.   Warum darf der Polizei Donaudienst nicht die Verkehrstüchtigkeit und -Sicherheit
auf Donauschiffen kontrollieren? Halten Sie dies für sinnvoll?

4. Welche Exekutivorgane dürfen die Besatzungsmitglieder auf Donauschiffen auf
Konsum von Alkohol bzw. Drogen während des Dienstes kontrollieren und unter
welchen Voraussetzungen dürfen Sie dies tun?

5.   Wird Ihnen von Seiten der Obersten Schifffahrtsbehörde regelmäßig eine
Unfallstatistik übermittelt?

6.   Gab es in den letzten beiden Jahren auf der Donau Unfälle, die von
Exekutivbeamten Ihres Ressorts bearbeitet wurden?

Wenn ja, um welche Unfälle handelte es sich dabei, wo fanden diese statt und
welche Schiffe mit welchen Schiffsmannschaften waren daran beteiligt?

7.   Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen das Fremdengesetz gab,
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren, es seit 1980?

8.              a) Welche Organisationseinheiten der Exekutive sind in Österreich jeweils für
welchen Abschnitt der Donau mit welchen gesetzlich vorgeschriebenen
Kontrollaufgaben betraut?

b)   Wie viele Beamte sind mit diesen Aufgaben jeweils beschäftigt?


c)    Kann es vorkommen, dass diese Beamte bei Bedarf auch für andere

Tätigkeiten, etwa für Verkehrskontrollen auf der Straße, eingesetzt werden
oder können sie sich ausschließlich den Aufgaben auf und an der Donau
widmen?

d)   Glauben Sie, dass ausreichend Exekutivpersonal für die notwendigen
Kontrollen - insbesondere im Sinne des Fremdengesetzes - bereitsteht?

9.   Halten Sie es für sinnvoll, die Regelungen im Bereich der Binnenschifffahrt vom
Ausländerbeschäftigungsgesetz losgelöst zu betrachten? Wenn ja, warum? Wenn
nein, warum nicht?