3542/J XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Van der Bellen, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten


betreffend Verschleppung der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen an Kinder
eines österreichischen Staatsangehörigen

Nicht-österreichische Kinder von Österreicherinnen genießen nach dem
Fremdengesetz Niederlassungsfreiheit und haben Anspruch auf Erteilung von
quotenfreien Niederlassungsbewilligungen. Für die Erteilung von diesen
Niederlassungsbewilligungen ist die fremdenpolizeiliche Behörde zuständig, für die
Aushändigung die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland, bei der die
Anträge gestellt wurden.

Herr T. O., österreichischer Staatsbürger nigerianischer Herkunft, stellte Anfang
September 2000 bei der österreichischen Vertretungsbehörde in Lagos, Nigeria,
Anträge auf Erteilung von Niederlassungsbewilligungen für seine drei in Nigeria
aufhältigen Kinder. Obwohl die Bewilligungen bereits im Oktober 2000 von der
zuständigen Fremdenpolizeibehörde in Wien ausgestellt und an die
Vertretungsbehörde geschickt wurden, wurden diese ihm nicht ausgehändigt,
sondern nach Wien zurückgeschickt. Bis heute wartet der Vater der Kinder auf die
Erteilung dieser Bewilligungen, um seine Kinder zu sich nach Wien holen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)     Warum wurden die vom fremdenpolizeilichen Büro Wien im Oktober 2000
ausgestellten Niederlassungsbewilligungen von der österreichischen
Vertretungsbehörde in Lagos wieder an das fremdenpolizeiliche Büro
zurückgeschickt?

2)     Wurde der Vater der Kinder über den Grund der Nicht-Aushändigung der

ausgestellten Bewilligungen informiert? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und von
welcher Behörde?

3)     Aufweichen Hinweis bzw. welche Indizien stützte sich der mutmaßliche
Verdacht der österreichischen Vertretungsbehörde Lagos, daß die
Geburtsurkunden der betroffenen Kinder nicht echt seien?


4)     Konnte trotz der Bestellung eines Vertrauensanwalts, der beim zuständigen
Standesamt, bei der Familie und der Schule der Kinder mehrmals
Erkundigungen einholte, die Echtheit der Geburtsurkunden nicht nachgewiesen
werden, sodaß keine Bewilligungen erteilt wurden?

5)     Ist es wahr, daß der Vater der Kinder von der österreichischen

Vertretungsbehörde in Lagos aufgefordert wurde, für die Kosten des
Vertrauensanwalts der Vertretungsbehörde aufzukommen und einmal 250.-
USD und ein weiteres Mal 300.- USD zu bezahlen?

6)     Wie versuchte die österreichische Vertretungsbehörde in Lagos nach Abschluß
der Recherchen des Vertrauensanwalts die Frage der Echtheit der Urkunden zu
lösen?

7)     Warum schickte die österreichische Vertretungsbehörde in Lagos nach mehr
als einjähriger Verfahrensdauer im November 2001 die noch immer
unbeglaubigten Geburtsurkunden der Kinder wiederholt nach Wien, diesmal an
das Außenamt?

8)     Wie gedenken Sie als ressortverantwortliche Ministerin im Fall dieses

österreichischen Staatsangehörigen vorzugehen, der seit eineinhalb Jahren
trotz Rechtsanspruchs seine Kinder nicht zu sich holen kann?

9)     Wann wird Herr T.O. seine Kinder in Wien in die Arme schließen können?

10)   Was gedenken Sie in Zukunft zu unternehmen, um derartige Mißstände und
ähnlich gelagerte Fälle zu vermeiden?