3547/J XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend genehmigte Beförderungsbedingungen für behinderte Menschen

Artikel 7 Absatz 2 der österreichischen Verfassung lautet: "Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt
sich dazu, die Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen
Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten".

Trotzdem gibt es gerade bei den Beförderungsbedingungen diskriminierende
Bestimmungen, die beispielsweise eine verpflichtende Begleitperson für behinderte
Menschen vorschreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)  Welche vom Bundesministerium als Aufsichtsbehörde genehmigten Beförderungs-
bedingungen, die eine Zugängigkeit von Niederflurfahrzeugen für
Rollstuhlfahrerlnnen ohne Begleitperson sicher stellen, existieren derzeit in
Österreich?

2)  Welche Maßnahmen planen Sie, da nunmehr die Zuständigkeiten für Haupt-, Neben-
und Straßenbahnen durch das Deregulierungsgesetz gesplittet sind, um einen
einheitlichen Standard an Beförderungsbedingungen sicher zu stellen?

3)  Welche Maßnahmen planen Sie als Verantwortlicher für Finanzmittel des Bundes
nach dem ÖPNRV - G und Eigentümervertreter der ÖBB, um neben der
organisatorischen und rechtlichen Möglichkeit die Voraussetzungen dafür zu
schaffen, die tatsächliche Zugängigkeit von Fahrbetriebsmitteln für
Rollstuhlfahrerlnnen sicherzustellen? (Aufstellung von Qualitätskriterien)