3547/J XXI.GP
Eingelangt am: 28.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend genehmigte Beförderungsbedingungen für behinderte Menschen
Artikel 7 Absatz 2 der
österreichischen Verfassung lautet: "Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und
Gemeinden) bekennt
sich dazu, die Gleichstellung
von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen
Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten".
Trotzdem gibt es gerade bei den
Beförderungsbedingungen diskriminierende
Bestimmungen, die beispielsweise eine verpflichtende Begleitperson für
behinderte
Menschen
vorschreiben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Welche vom Bundesministerium als Aufsichtsbehörde genehmigten
Beförderungs-
bedingungen, die eine Zugängigkeit von Niederflurfahrzeugen für
Rollstuhlfahrerlnnen ohne Begleitperson sicher stellen, existieren derzeit in
Österreich?
2)
Welche Maßnahmen planen Sie, da nunmehr die Zuständigkeiten für
Haupt-, Neben-
und Straßenbahnen durch das Deregulierungsgesetz gesplittet sind, um
einen
einheitlichen Standard an Beförderungsbedingungen sicher zu stellen?
3)
Welche Maßnahmen planen Sie als Verantwortlicher für Finanzmittel
des Bundes
nach dem ÖPNRV - G und Eigentümervertreter der ÖBB, um neben der
organisatorischen und rechtlichen Möglichkeit die Voraussetzungen
dafür zu
schaffen, die tatsächliche Zugängigkeit von Fahrbetriebsmitteln
für
Rollstuhlfahrerlnnen sicherzustellen? (Aufstellung von Qualitätskriterien)