3557/J XXI.GP
Eingelangt am: 28.02.2002
ANFRAGE
der
Abgeordneten Mag. Tancsits, Kiss, Mag. Langreiter und Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
missbräuchliche Verwendung von AK-Mitteln
In zwei
Bundesländern ist bekannt geworden, dass die Arbeiterkammern, die mittels
0,5%
(der
Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung) aus den
Pflichtbeiträgen ALLER
Dienstnehmer
finanziert werden, ein Volksbegehren unterstützt haben.
In der 13.
Vorstandssitzung der Arbeiterkammer Salzburg (12.12.01) wurde folgender
Beschluss
gefasst:
“Den
Initiatoren des Volksbegehrens “Sozialstaat" wird eine
Gesamtunterstützung von
S
350.000.- (Euro 25.435,49) als Subvention gewährt, wobei bereits
geleistete oder noch zu
leistende
Infrastrukturunterstützungen eingerechnet werden. Eine anteilige
BAK-Subvention
wäre
ebenfalls anzurechnen. Der Ansatz Subventionen (Voranschlag 2001 bzw. 2002)
kann
um
diesen Betrag in Summe überzogen werden."
In der
Vorstandssitzung der Arbeiterkammer Burgenland am 19.2.02 wurde beschlossen,
dass
für
das Volksbegehren “Sozialstaat Österreich" ein Büro samt
Infrastruktur für einen
Mitarbeiter des Volksbegehrens zur Verfügung gestellt werden wird. Es
wurden auch Kleber
hergestellt,
die auf allen Schriftstücken der AK- Burgenland zu finden sind - die
Kosten dafür
wurden
allerdings bis heute noch nirgends beschlossen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
folgende
Anfrage:
1.) Entsprechen die
oben dargestellten Subventionen für ein Volksbegehren einer
widmungsgemäßen Verwendung von Arbeitnehmergeldern im Sinne des
AK-Gesetzes?
2.) Gehört die
finanzielle Unterstützung dieses Volksbegehrens und auch anderer zu den
Aufgaben einer gesetzlichen Interessensvertretung aller Arbeitnehmer?
3.) Wenn ja, wie
können Sie sicherstellen, dass einzelne Pflichtmitglieder der AK in
Hinkunft
nicht
zur Unterstützung von Volksbegehren oder anderen direktdemokratischen bzw.
aktionistischen Vorhaben genötigt werden, die nicht in ihrem Interesse
sind?
4.) Können Sie sich in diesem
Zusammenhang beispielsweise eine zweckgebundene
Kammerumlageentrichtung (ähnlich der
Kirchenbeitragsgestaltung in der Erzdiözese
Salzburg?) vorstellen?
5.) Wenn nein, wie wird die Aufsichtsbehörde vorgehen,
um diesen Missbrauch von AK-
Pflichtbeiträgen abzustellen?
6.) Werden Sie die verantwortlichen
Vorstandsmitglieder zur Rückzahlung des Betrages
veranlassen, wenn Sie
feststellen, dass die Verwendung der Gelder nicht widmungsgemäß
war?