3557/J XXI.GP

Eingelangt am: 28.02.2002

 

ANFRAGE


der Abgeordneten Mag. Tancsits, Kiss, Mag. Langreiter und Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend missbräuchliche Verwendung von AK-Mitteln

In zwei Bundesländern ist bekannt geworden, dass die Arbeiterkammern, die mittels 0,5%
(der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung) aus den Pflichtbeiträgen ALLER
Dienstnehmer finanziert werden, ein Volksbegehren unterstützt haben.

In der 13. Vorstandssitzung der Arbeiterkammer Salzburg (12.12.01) wurde folgender
Beschluss gefasst:

“Den Initiatoren des Volksbegehrens “Sozialstaat" wird eine Gesamtunterstützung von
S 350.000.- (Euro 25.435,49) als Subvention gewährt, wobei bereits geleistete oder noch zu
leistende Infrastrukturunterstützungen eingerechnet werden. Eine anteilige BAK-Subvention
wäre ebenfalls anzurechnen. Der Ansatz Subventionen (Voranschlag 2001 bzw. 2002) kann
um diesen Betrag in Summe überzogen werden."

In der Vorstandssitzung der Arbeiterkammer Burgenland am 19.2.02 wurde beschlossen, dass
für das Volksbegehren “Sozialstaat Österreich" ein Büro samt Infrastruktur für einen
Mitarbeiter des Volksbegehrens zur Verfügung gestellt werden wird. Es wurden auch Kleber
hergestellt, die auf allen Schriftstücken der AK- Burgenland zu finden sind - die Kosten dafür
wurden allerdings bis heute noch nirgends beschlossen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

1.) Entsprechen die oben dargestellten Subventionen für ein Volksbegehren einer
widmungsgemäßen Verwendung von Arbeitnehmergeldern im Sinne des AK-Gesetzes?

2.) Gehört die finanzielle Unterstützung dieses Volksbegehrens und auch anderer zu den
Aufgaben einer gesetzlichen Interessensvertretung aller Arbeitnehmer?

3.) Wenn ja, wie können Sie sicherstellen, dass einzelne Pflichtmitglieder der AK in Hinkunft
nicht zur Unterstützung von Volksbegehren oder anderen direktdemokratischen bzw.
aktionistischen Vorhaben genötigt werden, die nicht in ihrem Interesse sind?


4.) Können Sie sich in diesem Zusammenhang beispielsweise eine zweckgebundene
Kammerumlageentrichtung (ähnlich der Kirchenbeitragsgestaltung in der Erzdiözese
Salzburg?) vorstellen?

5.) Wenn nein, wie wird die Aufsichtsbehörde vorgehen, um diesen Missbrauch von AK-
Pflichtbeiträgen abzustellen?

6.) Werden Sie die verantwortlichen Vorstandsmitglieder zur Rückzahlung des Betrages
veranlassen, wenn Sie feststellen, dass die Verwendung der Gelder nicht widmungsgemäß
war?