3558/J XXI.GP
Eingelangt am: 28.02.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek,
Kogler, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend notwendige Reform der öffentlichen Exportfinanzierung
Als österreichische Exportkreditagentur
unterstützt die österreichische Kontrollbank
(OeBK) österreichische Firmen auch bei Projekten in
Entwicklungsländern. Diese
Kredite werden
öffentlich in Form von Kreditgarantien und Refinanzierungen
unterstützt. Obwohl die OeKB im Auftrag der Republik Österreich
arbeitet, werden
die Projekte der antragstellenden Firmen nicht nach festgeschriebenen und
klaren
Sozial-, Entwicklungs-,
Umwelt- oder Menschenrechtsstandards geprüft. Die OeKB
sowie die Beiräte, die über Garantie- bzw. Refinanzierungsansuchen zu
entscheiden
haben, bewahren absolutes Stillschweigen. Weder die Öffentlichkeit noch
das
Parlament wird über geplante oder durchgeführte Projekte in sensiblen
Bereichen
informiert.
Die Ministerkonferenz der OECD befasste sich mit der
Notwendigkeit einer
umfassenden Reform der Exportkreditagenturen (ECAs) und beauftragte die
Arbeitsgruppe über Exportkredite und Kreditgarantien (ECG) mit der
Ausarbeitung
von gemeinsamen Ansätzen zu Umweltrichtlinien.
Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang auch die Einigung
für einen
Informationsaustausch über Umweltfragen bei größeren Projekten.
Der Fortschritt in
dieser Frage zeugt von der Absicht der ECAs, beim Thema
Umweltverträglichkeit
mehr Kooperation als bisher zu suchen, den Informationsaustausch auszuweiten
und vom OECD-Sekretariat verwalten zu lassen.
Inzwischen wurde jede ECA angehalten, Verfahren zu
entwickeln, mit denen die
Umweltrelevanz von Großprojekten festgehalten werden soll, um daraufhin
Prüfverfahren einzuleiten. Während die Vertreter einiger ECAs, wie
die der USA, die
Festlegung von Umwelt-Standards mindestens auf dem Niveau der Weltbank und
der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung fordern, ist
auch die
Mindestbasis der Standards in den Empfängerländern in Diskussion.
Es ist unbekannt, welche Position Österreich im Rahmen
dieser Arbeitsgruppe
vertritt. Angeblich spielen die österreichischen Vertreterinnen bei der
Frage, ob
Nichtregierungsorganisationen zu Konsultationen eingeladen werden sollen, eine
Bremserrolle. Als Begründung wird die gesetzliche Lage angeführt
(Verschwiegenheitspflicht). Auch artikuliert Österreich angeblich
Widerstand gegen
die Festschreibung einer nachhaltigen Entwicklung als eines der Ziele der
Exportfinanzierung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, dass sich Österreich im Rahmen der OECD
gegen die Festschreibung
einer nachhaltigen Entwicklung als eines der Ziele der Exportfinanzierung
ausspricht?
2. Setzen Sie sich dafür ein, das
Ausfuhrförderungsgesetz dahingehend zu ändern,
dass Informationen über Projekte, die als sensibel eingestuft werden, der
Öffentlichkeit, den Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechts-NGOs sowie
dem Parlament noch während der Prüfphase zur Verfügung stehen?
3. Setzen Sie sich dafür ein, bei der
Entwicklung von neuen Umwelt-, Sozial- und
Menschenrechtskriterien die Nichtregierungsorganisationen und das Parlament
mit einzubinden? Wenn ja, in welchem Rahmen, wenn nein, warum nicht?
4. Befürworten Sie, dass Entscheidungen der
Kontrollbank über Exportkredite und
Exportgarantien - ähnlich wie bei der Weltbank oder der World Commission
on
Dams - nach klaren Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards getroffen
werden? Wenn ja, was werden Sie zur Durchsetzung dieser Forderung
unternehmen, wenn nein, warum nicht?
5. Befürworten Sie, dass die Einhaltung der
Umwelt-, Sozial- und Menschenrechts-
standards mit einem an die
österreichische Umweltverträglichkeitsprüfung
angelehnten Verfahren garantiert wird? Wenn nein, mit welchem Verfahren soll
die Einhaltung dieser Standards sonst garantiert werden?
6. Der OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe
(DAC) steht auf dem Standpunkt,
dass Exportkredite prinzipiell nicht der Entwicklungshilfe zuzuordnen sind, da
sie
vornehmlich dem Zweck der Exportförderung dienen. Deshalb sollte bei einem
zinsengestützten Kredit nur die öffentliche Stützung in die ODA
hineingerechnet
werden, nicht jedoch der gesamte Exportkredit, wie das in Österreich
gängige
Praxis ist. Alle anderen DAC-Mitglieder haben ihre Meldepraxis
diesbezüglich
bereits geändert. Werden Sie daher ebenfalls die Meldepraxis dahingehend
ändern, dass nur der Anteil der öffentlichen Stützung in die ODA
hineingerechnet
wird? Wenn nein, wie begründen Sie das?
7. In welchem Zusammenhang stehen die begünstigten
Exportkredite mit dem
österreichischen Programm für Entwicklungszusammenarbeit
(insbesondere mit
den Schwerpunktsektoren Umwelt,
Frauenförderung, Armutsbekämpfung)?
8. In welchem Zusammenhang stehen die
begünstigten Exportkredite mit den
Schwerpunktländern der österreichischen EZA?
9. Die OECD beanstandet schwere
Verfahrensmängel dahingehend, dass die
Sektion VII im Außenamt, die zur Beurteilung der
Entwicklungshilfefähigkeit eines
Exportgeschäftes herangezogen wird, erst zu einem bereits
fortgeschrittenen
Stadium der Projektgenehmigung herangezogen wird und dass das Ministerium
keine Möglichkeit habe,
den Verlauf der Projekte zu kontrollieren. Was werden
Sie unternehmen, um dieser Kritik der OECD zu begegnen?
10. Sind Sie hinkünftig bereit, dem
Parlament und der Öffentlichkeit nähere
Informationen über die als Entwicklungshilfe gemeldeten Kredite zur
Verfügung
zu stellen? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?