3575/J XXI.GP

Eingelangt am: 04.03.2002

 

ANFRAGE


der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend wirtschaftlich absurde Weisung im Zusammenhang mit einer Gendarmerieposten-
zusammenlegung

Grundsätzlich wird die beabsichtigte Schließung von fünf Gendarmerieposten im Bezirk Graz
Umgebung, einem Bezirk mit steiermarkweit der höchsten Kriminalitätsrate, dem stärksten
Bevölkerungswachstum und einer explodierenden Anzahl von Drogendelikten, abgelehnt.

Bei der sicherheitspolitisch problematischen Zusammenlegung der Posten Gratkorn und
Gratwein ist es bei der Suche nach einem neuen Standort zu einer wirtschaftlich völlig
absurden Entscheidung gekommen. Ursprünglich wurde das Landesgendarmeriekommando
Steiermark mit der Standortsuche beauftragt, von Major Lackner wurde ein Standort beim
Kreisverkehr der neuen Umfahrung Gratkorn/Gratwein - wo ein neues Einkaufszentrum
entsteht - als sehr gut befunden.

Die Detailplanung mit der Firma Ketat, die das Einkaufszentrum - unter Berücksichtigung
aller Vorschriften der Gendarmerie - geplant hat, war im Jänner 2002 abgeschlossen und der
Vertrag unterzeichnungsbereit. Das Projekt ist baugenehmigt und der Baubeginn hätte im
Februar stattfinden können.

Im Zusammenhang mit der Sachlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit der
Planung der - sicherheitspolitisch grundsätzlich abzulehnenden - Postenzusammenlegung
Gratkorn/Gratwein richten daher die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Inneres nachstehende


Anfrage:

1.      Ist Ihnen bekannt, daß mit Schreiben vom 4. Februar 2002 (Beilage 1) das
Landesgendarmeriekommando für Steiermark an die Fa. Ketat einen bereits
korrigierten Bestandvertragsentwurf für vorgesehene Unterkunftsräumlichkeiten in
Gratkorn übermittelt hat?

2.      Wie beurteilen Sie die Vertragsbedingungen zugunsten der Republik Österreich,
wenn eine Miete in der Höhe von 5,81 € oder 80 öS pro m2, was weit unter dem
ortsüblichen Quadratmeterpreis liegt, vereinbart werden konnte?

3.      Warum wurde mit Schreiben vom 11. Februar 2002 (Beilage 2) des Landesgendar-
meriekommandos Steiermark an die Fa. Ketat - unter Bezugnahme auf eine Weisung
Ihres Ministeriums - der bereits vertraglich vereinbarte Standort Gratkorn anulliert
und mitgeteilt, daß nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit Gratwein erst
gesucht werde?

4.      Aufgrund welcher Fakten erfolgte Ihr Gesinnungswandel zwischen dem 4. und 11.
Februar 2002, indem Sie eine für die Republik Österreich sehr kostengünstige
Variante plötzlich nicht mehr in Anspruch nehmen?

5.      Ist Ihnen bekannt, daß es bis zum Zeitpunkt 26. Februar 2002 in Gratwein nur eine
einzige Variante gibt, nämlich das ehemalige Raiffeisen-Lagerhaus zu adaptieren,
welches aber aufgrund der Anforderungen für die Gendarmerie zur Gänze
umzubauen wäre?

6.      Sind Sie in der Lage eine wirtschaftliche Gegenüberstellung der Projekte eines neuen
gemeinsamen Postens in Gratwein und dem bereits geplanten in Gratkorn zu
präsentieren?

7.      Wenn nein, warum nicht?

8.      Wenn nein, warum wurde dann von Ihnen die Weisung überhaupt erteilt?


Beilage 1

 


 


Landesgendameriekommando für Steiermark

GZ 8551/22-31/01

GP Gratkorn, Unterkunft;
Vertragsangelegenheit


Graz, am 4. Februar 2002


SB: Kl Steinkellner
Tel: 0316/259/8110
Fax:               8009

An die

KETAT

z H H Ing Forstner

Willhelm Rabe Gasse Nr 14
8010 Graz

Sehr geehrter Herr lng Forstner!

Wie vereinbart, wird Ihnen beiliegend ein korrigierter Bestandvertragsentwurf für
die vorgesehenen Unterkunftsräumlichkeiten in Gratkorn zu Ihrer Kenntnis- und
Stellungnahme übermittelt
.

Erwähnt werden darf, dass die Nutzfläche der Unterkunftsräumlichkeiten auf Grund des
übergebenen Planes von 372 auf 370,4 m² berichtigt wurde

1 Beilage


 


Beilage 2


 


Landesgendarmeriekommando für Steiermark
GZ 8551/22-31/01

GP Gratkorn, Unterkunfts-;
angelegenheit


Graz, am 11. Februar 2002


SB: Kl Steinkellner
Tel: 0316/259/8110
Fax:                    8009

An die

KETAT

z H H Ing Forstner

Wilhelm Rabe Gasse Nr 14
8010 Graz

Sehr geehrter Herr Ing. Forstner !

Zum Telefongespräch vom 8. Februar 2002 muss mitgeteilt werden, dass es auf
Grund von innerbetrieblichen Vorgängen zu einer Änderung bezüglich Unterbrin-
gung der Gendarmeriestellen Gratkorn und Gratwein gekommen ist. Als
Standort für die neue zusammenzulegende Dienststelle scheint nunmehr Gratwein
fix zu sein. Des Landesgendarmeriekommando hat diese Weisung des
Bundesministeriums für Inneres umzusetzen und in Gratwein nach einer
geeigneten Unterbringungsmöglichkeit zu suchen.

Das Landesgendarmeriekommando mochte sich auf diesem Wege bei Ihnen sehr
geehrter Herr Ing. Forstner für die m dieser Angelegenheit erbrachten Mühen,
Leistungen und Ihr Engagement sehr herzlich bedanken. Bedauerlicher Weise
war eine endgültige Entscheidung in dieser Frage nicht früher möglich.