3575/J XXI.GP
Eingelangt am: 04.03.2002
ANFRAGE
der
Abgeordneten Dr. Kräuter
und
Genossinnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend
wirtschaftlich absurde Weisung im Zusammenhang mit einer Gendarmerieposten-
zusammenlegung
Grundsätzlich
wird die beabsichtigte Schließung von fünf Gendarmerieposten im
Bezirk Graz
Umgebung, einem Bezirk mit steiermarkweit der höchsten
Kriminalitätsrate, dem stärksten
Bevölkerungswachstum
und einer explodierenden Anzahl von Drogendelikten, abgelehnt.
Bei
der sicherheitspolitisch problematischen Zusammenlegung der Posten Gratkorn und
Gratwein
ist es bei der Suche nach einem neuen Standort zu einer wirtschaftlich
völlig
absurden
Entscheidung gekommen. Ursprünglich wurde das Landesgendarmeriekommando
Steiermark
mit der Standortsuche beauftragt, von Major Lackner wurde ein Standort beim
Kreisverkehr
der neuen Umfahrung Gratkorn/Gratwein - wo ein neues Einkaufszentrum
entsteht
- als sehr gut befunden.
Die
Detailplanung mit der Firma Ketat, die das Einkaufszentrum - unter
Berücksichtigung
aller
Vorschriften der Gendarmerie - geplant hat, war im Jänner 2002
abgeschlossen und der
Vertrag unterzeichnungsbereit. Das Projekt ist baugenehmigt und der Baubeginn
hätte im
Februar
stattfinden können.
Im
Zusammenhang mit der Sachlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und
Sparsamkeit der
Planung
der - sicherheitspolitisch grundsätzlich abzulehnenden -
Postenzusammenlegung
Gratkorn/Gratwein richten daher die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister
für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bekannt,
daß mit Schreiben vom 4. Februar 2002 (Beilage 1) das
Landesgendarmeriekommando
für Steiermark an die Fa. Ketat einen bereits
korrigierten
Bestandvertragsentwurf für vorgesehene Unterkunftsräumlichkeiten in
Gratkorn
übermittelt hat?
2.
Wie beurteilen Sie die Vertragsbedingungen zugunsten der Republik
Österreich,
wenn
eine Miete in der Höhe von 5,81 € oder 80 öS pro m2,
was weit unter dem
ortsüblichen Quadratmeterpreis liegt, vereinbart werden konnte?
3. Warum wurde mit
Schreiben vom 11. Februar 2002 (Beilage 2) des Landesgendar-
meriekommandos
Steiermark an die Fa. Ketat - unter Bezugnahme auf eine Weisung
Ihres
Ministeriums - der bereits vertraglich vereinbarte Standort Gratkorn anulliert
und
mitgeteilt, daß nach einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit
Gratwein erst
gesucht
werde?
4. Aufgrund welcher Fakten
erfolgte Ihr Gesinnungswandel zwischen dem 4. und 11.
Februar
2002, indem Sie eine für die Republik Österreich sehr
kostengünstige
Variante
plötzlich nicht mehr in Anspruch nehmen?
5. Ist Ihnen bekannt,
daß es bis zum Zeitpunkt 26. Februar 2002 in Gratwein nur eine
einzige
Variante gibt, nämlich das ehemalige Raiffeisen-Lagerhaus zu adaptieren,
welches aber aufgrund der Anforderungen für die Gendarmerie zur Gänze
umzubauen
wäre?
6. Sind Sie in der Lage
eine wirtschaftliche Gegenüberstellung der Projekte eines neuen
gemeinsamen
Postens in Gratwein und dem bereits geplanten in Gratkorn zu
präsentieren?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn nein, warum wurde dann von Ihnen die Weisung überhaupt erteilt?
Beilage 1 |
GZ 8551/22-31/01
GP Gratkorn, Unterkunft;
Vertragsangelegenheit
Graz, am 4. Februar 2002
SB: Kl Steinkellner
Tel: 0316/259/8110
Fax: 8009
An die
z H H Ing Forstner
Willhelm
Rabe Gasse Nr 14
8010 Graz
Sehr geehrter Herr lng Forstner!
Wie vereinbart, wird Ihnen beiliegend ein korrigierter
Bestandvertragsentwurf für
die vorgesehenen Unterkunftsräumlichkeiten in Gratkorn zu Ihrer Kenntnis-
und
Stellungnahme übermittelt.
Erwähnt werden darf, dass die
Nutzfläche der Unterkunftsräumlichkeiten auf Grund des
übergebenen Planes von 372 auf 370,4
m² berichtigt wurde
1 Beilage
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Beilage 2 |
Landesgendarmeriekommando
für Steiermark
GZ 8551/22-31/01
GP
Gratkorn, Unterkunfts-;
angelegenheit
Graz, am 11. Februar 2002
SB: Kl Steinkellner
Tel:
0316/259/8110
Fax: 8009
An die
KETAT
z H H Ing Forstner
Wilhelm Rabe Gasse Nr
14
8010 Graz
Sehr geehrter Herr Ing. Forstner !
Zum
Telefongespräch vom 8. Februar 2002 muss mitgeteilt werden, dass es auf
Grund
von innerbetrieblichen Vorgängen zu einer Änderung bezüglich
Unterbrin-
gung
der Gendarmeriestellen Gratkorn und Gratwein gekommen ist. Als
Standort
für die neue zusammenzulegende Dienststelle scheint nunmehr Gratwein
fix
zu sein. Des Landesgendarmeriekommando hat diese Weisung des
Bundesministeriums
für Inneres umzusetzen und in Gratwein nach einer
geeigneten
Unterbringungsmöglichkeit zu suchen.
Das Landesgendarmeriekommando mochte sich
auf diesem Wege bei Ihnen sehr
geehrter
Herr Ing. Forstner für die m dieser Angelegenheit erbrachten Mühen,
Leistungen
und Ihr Engagement sehr herzlich bedanken. Bedauerlicher Weise
war
eine endgültige Entscheidung in dieser Frage nicht früher
möglich.