3581/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Lunacek, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Waffenexporte oder Exporte von dual-use Gütern in den Irak
Im Zuge der Irak-Reise des einfachen Parteimitgliedes der
FPÖ Dr. Jörg Haider
häuften sich die Berichte über Waffenexporte bzw. über Exporte
von Gütern mit
doppeltem Verwendungszweck. Entsprechende Anträge auf Bewilligung der
Exporte
müssten im Bundesministerium für Wirtschaft & Arbeit gestellt
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind in den vergangenen fünf Jahren Ausfuhranträge in den Irak nach
Außenhandelsgesetz gestellt worden? Wenn
ja, wieviele, für welche Güter und
durch wen wurden diese Exporte beantragt?
2. Wieviele und
welche dieser Anträge bewilligt? Wurden diese Bewilligungen auch
nach den Embargo-Bestimmungen der Vereinten Nationen überprüft?
3. Der Spiegel 9/2002
berichtet von einem Export von schussicheren Westen durch
österreichische Polizeiausrüster an das Regime Saddam Husseins. Ist
ihnen ein
derartiger Export, aufgrund eines entsprechenden Antrages an das
Bundesminister für Wirtschaft &
Arbeit bekannt?
4. Hat der in
Kärnten wohnhafte irakische Staatsbürger Abdul M. Jebara oder eine
andere Firma in seinem Namen einen Antrag auf
Ausfuhr von Gütern an den Irak
gestellt? Wenn ja, für welche Güter
wurde eine Ausfuhrbewilligung angestrebt?
Wurde die Bewilligung erteilt?
5. Hat Abdul M. Jebara
einen Ausfuhrantrag für ein anderes Land außerhalb der EU
gestellt? Wenn ja für welche Güter und an welches Land wurden diese
Anträge
gestellt? Wieviele und für welche Güter wurden Ausfuhrbewilligungen
erteilt?
6. Falls es keinerlei Anträge auf Ausfuhr von Gütern nach dem
Außenhandelsgesetz bzw. nach den Embargobestimmungen
der Vereinten
Nationen durch Abdul M. Jebara gegeben hat,
werden Sie Herr Minister dafür
sorgen, dass die sachdienlichen Hinweise auf Exporte in den Irak (Format 1/01)
durch ihn der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung übermittelt werden?