3582/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.03.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin
für öffentliche Leistung und Sport
betreffend Sonderurlaube
Die öffentliche Debatte rund um den bezahlten bzw. neu
beantragten Sonderurlaub
für den Präsidenten des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger, Herwig
Frad, hat auch etliche Fragen hinsichtlich der gesamten Sonderurlaubspraxis im
öffentlichen Dienst
aufgeworfen.
Vor allem die Sonderurlaube für
Spitzenfunktionäre der Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst (GÖD) und ihrer
Sektionen, die sich - historisch gesehen - auf den
Figl-Erlass aus dem Jahr 1946 (betr. Wahrnehmung der provisorischen
Personalvertretung durch die Gewerkschaft) und - nach dem
Personalvertretungsgesetz 1967 - auf einen Beschluss der Bundesregierung aus
dem Jahr 1968 stützen, geben Anlass zur Kritik.
So ist die Argumentation der GÖD, wonach die bezahlten
Sonderurlaube für
Spitzengewerkschafterlnnen
ein Ausgleich dafür seien, dass im öffentlichen Dienst
keine tatsächlich zentrale Personalvertretungseinheit eingerichtet worden
sei, nicht
nachvollziehbar. Weder in der Privatwirtschaft noch etwa bei den
Gemeindebediensteten gibt es eine zentrale, ganz Österreich umfassende
Personalvertretung oder Betriebsratskörperschaft. Vor allem aber wäre
es
unvorstellbar, dass etwa die Bundeswirtschaftskammer oder die
Industriellenvereinigung als Arbeitgebervertretungen Spitzenfunktionäre
der
Gewerkschaften bzw. des
ÖGB aus ihren Mitteln finanzieren.
Andererseits
ist die teilweise oder vollständige (unbezahlte) Freistellung von
Gewerkschafterinnen, die
nicht PersonalvertreterInnen sind, über das
Beamten-Dienstrecht nur unzureichend geregelt bzw. existiert unseres Wissens
keine gesetzliche Grundlage
dafür, dass die GÖD etwa dem Bund einen bezahlten
Sonderurlaub abgelten kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Seit wann befindet (befand) sich Herwig Frad im Sonderurlaub?
a) Mit welcher Begründung?
b) In welchem zeitlichen Ausmaß?
2) Welche Begründung hat
Herr Frad für seinen im Februar 2002 beantragten
Sonderurlaub genannt?
3) Haben Sie bzw. Ihr Ministerium
dem Antrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit auf Sonderurlaub für Herwig Frad bereits
mündlich oder
schriftlich zugestimmt, wie das vom BMWA behauptet wurde? Wenn ja, mit
welcher Begründung?
4) Der Generalsekretär
der FPÖ, Karl Schweitzer, hat gegenüber der APA (Nr.
364/ 22.2.02) die Ansicht vertreten, dass Ihr Ministerium nur die
Gesetzmäßigkeit eines Antrags auf Sonderurlaub prüfen
könne, während das
ressortführende Ministerium die Zweckmäßigkeit eines solchen
Antrags prüfe.
Der § 74 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, in dem der Sonderurlaub
geregelt ist, spricht allerdings nur ganz generell davon, dass Sonderurlaube,
die
länger als drei Monate dauern, der Zustimmung des BM für
öffentliche
Leistungen bedürfen.
Entspricht die Ansicht des
FPÖ-Generalsekretärs auch der Rechtsauffassung
Ihres Ministeriums? Wenn ja,
wie begründen Sie diese?
5) Wie lautet der Beschluss der
Bundesregierung betr. Sonderurlaube für
Gewerkschafterinnen aus dem Jahr 1968?
6) Auf welche gesetzliche Grundlage
stützt sich der Beschluss aus dem Jahr
1968?
7) Wie vielen Beamten oder
Vertragsbediensteten des Bundes wurde innerhalb
der letzten 10 Jahre mit Zustimmung Ihres Ressorts ein Sonderurlaub
gewährt,
der mehr als drei Monate dauerte (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
8) Aus welchen der drei im BDG
genannten Gründen wurde ihnen dieser
Sonderurlaub gewährt?
9) Wurden auch politische,
gewerkschaftliche oder andere berufliche Tätigkeiten
(z.B. als Aufsichtsräte) als “besondere Anlässe für einen
Sonderurlaub
akzeptiert? Wenn ja, welche Tätigkeiten haben bei wie vielen Beamten oder
Vertragsbediensteten zur Gewährung von Sonderurlauben geführt?
10) Wie viele dieser Sonderurlaube
innerhalb der letzten 10 Jahre waren
Teilzeitsonderurlaube in welchem Ausmaß?
11) § 74 BDG enthält keinen
Hinweis, dass der Sonderurlaub auch als
Teilzeitsonderurlaub
gewährt werden kann? Worauf stützt Ihr Ressort die
Auffassung, dass auch Teilzeitsonderurlaube möglich sind?
12) Wie viele Beamte Ihres Ressorts bzw. der
nachgelagerten Dienststellen üben
derzeit eine Nebenbeschäftigung nach § 56 BDG aus?
13) Wie vielen Beamten Ihres Ressorts wurde eine
Nebentätigkeit nach § 37 BDG
übertragen und für welche
Tätigkeiten?
14)
Wie hoch ist der finanzielle Aufwand zu beziffern, der durch die Gewährung
von
Sonderurlauben, die länger als drei Monate dauerten,
a) für politische Tätigkeiten
b) für gewerkschaftliche Tätigkeiten
c) für sportliche Aktivitäten
d) für sonstige Aktivitäten
dem Bund in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 entstanden ist?