3582/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.03.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
betreffend Sonderurlaube


Die öffentliche Debatte rund um den bezahlten bzw. neu beantragten Sonderurlaub
für den Präsidenten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Herwig
Frad, hat auch etliche Fragen hinsichtlich der gesamten Sonderurlaubspraxis im
öffentlichen Dienst aufgeworfen.

Vor allem die Sonderurlaube für Spitzenfunktionäre der Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst (GÖD) und ihrer Sektionen, die sich - historisch gesehen - auf den
Figl-Erlass aus dem Jahr 1946 (betr. Wahrnehmung der provisorischen
Personalvertretung durch die Gewerkschaft) und - nach dem
Personalvertretungsgesetz 1967 - auf einen Beschluss der Bundesregierung aus
dem Jahr 1968 stützen, geben Anlass zur Kritik.

So ist die Argumentation der GÖD, wonach die bezahlten Sonderurlaube für
Spitzengewerkschafterlnnen ein Ausgleich dafür seien, dass im öffentlichen Dienst
keine tatsächlich zentrale Personalvertretungseinheit eingerichtet worden sei, nicht
nachvollziehbar. Weder in der Privatwirtschaft noch etwa bei den
Gemeindebediensteten gibt es eine zentrale, ganz Österreich umfassende
Personalvertretung oder Betriebsratskörperschaft. Vor allem aber wäre es
unvorstellbar, dass etwa die Bundeswirtschaftskammer oder die
Industriellenvereinigung als Arbeitgebervertretungen Spitzenfunktionäre der
Gewerkschaften bzw. des ÖGB aus ihren Mitteln finanzieren.

Andererseits ist die teilweise oder vollständige (unbezahlte) Freistellung von
Gewerkschafterinnen, die nicht PersonalvertreterInnen sind, über das
Beamten-Dienstrecht nur unzureichend geregelt bzw. existiert unseres Wissens
keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die GÖD etwa dem Bund einen bezahlten
Sonderurlaub abgelten kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)     Seit wann befindet (befand) sich Herwig Frad im Sonderurlaub?

a) Mit welcher Begründung?

b) In welchem zeitlichen Ausmaß?


2)    Welche Begründung hat Herr Frad für seinen im Februar 2002 beantragten
Sonderurlaub genannt?

3)  Haben Sie bzw. Ihr Ministerium dem Antrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit auf Sonderurlaub für Herwig Frad bereits mündlich oder
schriftlich zugestimmt, wie das vom BMWA behauptet wurde? Wenn ja, mit
welcher Begründung?

4)   Der Generalsekretär der FPÖ, Karl Schweitzer, hat gegenüber der APA (Nr.
364/ 22.2.02) die Ansicht vertreten, dass Ihr Ministerium nur die
Gesetzmäßigkeit eines Antrags auf Sonderurlaub prüfen könne, während das
ressortführende Ministerium die Zweckmäßigkeit eines solchen Antrags prüfe.
Der § 74 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, in dem der Sonderurlaub
geregelt ist, spricht allerdings nur ganz generell davon, dass Sonderurlaube, die
länger als drei Monate dauern, der Zustimmung des BM für öffentliche
Leistungen bedürfen.

Entspricht die Ansicht des FPÖ-Generalsekretärs auch der Rechtsauffassung
Ihres Ministeriums? Wenn ja, wie begründen Sie diese?

5)  Wie lautet der Beschluss der Bundesregierung betr. Sonderurlaube für
 Gewerkschafterinnen aus dem Jahr 1968?

6)  Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Beschluss aus dem Jahr
1
968?

7)  Wie vielen Beamten oder Vertragsbediensteten des Bundes wurde innerhalb
der letzten 10 Jahre mit Zustimmung Ihres Ressorts ein Sonderurlaub gewährt,
der mehr als drei Monate dauerte (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

8)  Aus welchen der drei im BDG genannten Gründen wurde ihnen dieser
Sonderurlaub gewährt?

9)   Wurden auch politische, gewerkschaftliche oder andere berufliche Tätigkeiten
(z.B. als Aufsichtsräte) als “besondere Anlässe für einen Sonderurlaub
akzeptiert? Wenn ja, welche Tätigkeiten haben bei wie vielen Beamten oder
Vertragsbediensteten zur Gewährung von Sonderurlauben geführt?

10) Wie viele dieser Sonderurlaube innerhalb der letzten 10 Jahre waren
Teilzeitsonderurlaube in welchem Ausmaß?

11) § 74 BDG enthält keinen Hinweis, dass der Sonderurlaub auch als
Teilzeitsonderurlaub gewährt werden kann? Worauf stützt Ihr Ressort die
Auffassung, dass auch Teilzeitsonderurlaube möglich sind?

12)  Wie viele Beamte Ihres Ressorts bzw. der nachgelagerten Dienststellen üben
 derzeit eine Nebenbeschäftigung nach § 56 BDG aus?

13)  Wie vielen Beamten Ihres Ressorts wurde eine Nebentätigkeit nach § 37 BDG
übertragen und für welche Tätigkeiten?


14)   Wie hoch ist der finanzielle Aufwand zu beziffern, der durch die Gewährung von
Sonderurlauben, die länger als drei Monate dauerten,

a) für politische Tätigkeiten

b) für gewerkschaftliche Tätigkeiten

c) für sportliche Aktivitäten

d) für sonstige Aktivitäten

dem Bund in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 entstanden ist?